Rürup Rente Krankenkassenbeiträge

Beiträge zur Rürup-Rente Krankenversicherung

Wenn genau auf die Zahlung einer Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen. Diese wird von Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner bezahlt. Riester-Rente, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird, sowie Leistungen. Ab wann lohnt sich der Steuervorteil der Rürup-Rente als Selbständiger?

Die Rürup-Rente - Krankenkassenbeiträge - Spezial

Fragestellung: Werden Krankenkassenbeiträge von der Rürup-Rente einbehalten? Für freiwillige Versicherte sind Beiträge zu zahlen, wenn das sonstige versicherbare Einkommen des Rentners noch unter der Bemessungsgrenze liegt und die Statuten der Stiftung die Verwendung von Leistungen aus privater Rentenversicherung vorsehen. Das Einkommen, das die Versicherungsgesellschaften der freiwilligen Krankenversicherten zur Beitragsberechnung verwenden, richtet sich nach den Statuten der entsprechenden Krankenkassen.

Das Folgende ist für alle Pensionäre gültig, die nach diesem Gesichtspunkt eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben:

Bei Rentenbeginn klassifizieren die GKV die Pensionäre als freiwillige oder obligatorisch versicherte Personen für die Aufnahme in die sogenannte "Rentner-Krankenversicherung". Als pflichtversichert gelten Pensionäre, die die "Vorversicherungszeit" absolviert haben, d.h. Pensionäre, die in der zweiten Lebenshälfte für wenigstens 90% ihres Berufslebens in der GKV pflichtversichert waren.

Die anderen werden als Freiwillige für die Fullskip-Prüfung betrachtet. Bei allen Pensionären, die nach diesem Gesichtspunkt freiwillige Versicherungen abschließen, gilt: Ja, aus der Rürup-Rente werden auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt. Dies beruht darauf, dass im Prinzip alle freiwilligen Mitglieder der Rentenversicherung beitragspflichtig sind, ungeachtet ihrer Abstammung.

Muss der Maximalbetrag für die Gesundheitsversicherung bereits ohne Berücksichtigung der Rürup-Rente gezahlt werden, verbleibt die Rürup-Rente auch für Pensionäre, die in der GKV ehrenamtlich versichert sind, frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist für die gesetzlich Krankenversicherten viel leichter. Grundsätzlich sind nur die gesetzliche Rentenversicherung und die betriebliche Altersversorgung sozialversicherungspflichtig.

Diese Ungleichbehandlung der Pensionäre durch die Krankenkassen könnte nach Ansicht des Bundessozialgerichtes einen Verstoss gegen das Grundgesetz bedeuten und hat deshalb bereits 1996 beim BVerfG Berufung eingelegt.

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Viele Ältere haben berechnet, wie viel Sie vor dem ersten Tag ihrer Pensionierung haben werden. Dennoch kommt für viele Pensionäre ein unhöfliches Erwachen: Sie haben nicht berücksichtigt, wie viel die Kranken- und Pflegesicherung kosten wird. Stiftungswarentest warnt: Pensionäre müssen auch an die Kranken- und Pflegekassen und nicht nur an ihre gesetzlichen Rentenbeiträge abführen.

Bei einer rechnerischen monatlichen Zahlung von mehr als 134,75 EUR gilt die Pflicht zur Beitragszahlung. Für die gesetzlichen Renten wird ein Steuersatz von 8,2 % und für die übrigen Leistungen bis zu 15,5 % berechnet. 183,71 EUR Abzug für den Beispiel-Rentner. Beispiel: Frank Meier erhält eine gesetzlich vorgeschriebene Rente von 1100 EUR plus 200 EUR pro Monat aus einer Riester-Rente über den Dienstgeber und 30.000 EUR Einmalzahlung aus einer beruflichen Vorsorge.

Unbegrenzte Beitragszahlungen sind auf die gesetzlichen Renten und die Riester-Rente sowie auf die Auszahlung der Rentenversicherung für zehn Jahre zu leisten. Allein daraus resultieren monatlich 90,20 EUR (gesetzliche Rente), 31,00 EUR (Riester-Rente) und 30,75 EUR (die berechnete Monatsrente der Rentenversicherung, verteilt auf zehn Jahre, liegt bei 250 EUR). Hinzu kommen 2,05 prozentige Pflegeversicherungen, also 31,76 EUR.

Insgesamt wird unser Beispiel Rentner 183,71 EUR pro Kalendermonat los. Für kinderlose Rentner, die nach 1940 zur Welt gekommen sind, beträgt der Anteil der Krankenpflegeversicherung 2,3 Prozentpunkte, in unserem Falle 35,65 EUR. Darunter viele Menschen, die während ihres Arbeitslebens nicht immer Mitglieder einer GKV waren. So gilt die Verordnung für Mitarbeiter, die in jungem Alter gut verdiente und Mitglieder eines Privatfonds waren, aber vor Vollendung ihres fünfundzwanzigsten Lebensjahres in den Fonds eintraten.

Eine Pflichtversicherung besteht nur, wenn sie in der zweiten Lebenshälfte zu mind. 90 % rechtlich abgesichert waren. Wenn sie diese 90 % nicht nachweisen können, werden sie als freiwillige gesetzliche Versicherung angesehen. Es werden dann auch Beitragszahlungen anfallen, an denen die Krankenversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen nicht Interesse hat - zum Beispiel Leistungen einer Lebensversicherung.

Ganz besonders schwer: Freiwillige Versicherungsnehmer müssen auch auf das Ehegatteneinkommen Beitragszahlungen leisten, wenn dies bei einer Privatkrankenkasse der Fall ist. Nach " Finanzztest " sind von der gesetzlichen Rentenversicherung folgende Beteiligungssätze zu zahlen: 8,2 Prozentpunkte auf die gesetzlichen Renten, 15,5 Prozentpunkte auf Rentenzahlungen wie Betriebsrenten aus einer direkten Versicherung, Renten, eine über den Dienstgeber geschlossene Riester-Rente und Vorteile aus einer beruflichen Vorsorge.

Übersteigt der Betrag 134,75 EUR pro Kalendermonat, müssen 15,5 % für zehn Jahre gezahlt werden. Einkommen über 450 EUR pro Monat: Proportionale Beträge für die Kranken- und Pflegesicherung. Erwerbseinkommen, Profit aus Selbständigkeit: Steuern, wenn der Profit mehr als 134,75 pro Kalendermonat ist. Die folgenden Beiträge müssen von freiwilligen Versicherten gezahlt werden: 15,5 Prozentpunkte der Pension.

Die Pensionskasse bezahlt auf Gesuch hin 7,3 Prozentpunkte als Zuzahlung. 15,5 Prozentpunkte der Leistung einer direkten Versicherung oder anderer Rentenleistungen. 14,9 Prozentpunkte auf Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfall-Versicherung, Zahlungen einer Lebensversicherung. Einkünfte bis zu 450 Euro: Die Beitragszahlung an die Krankenpflegeversicherung erfolgt durch den Mitarbeiter, der restliche Teil durch den Auftraggeber. Für Erträge über 450 EUR werden Beitragszahlungen pro rata temporis geschuldet.

Profitieren Sie von der Selbstständigkeit: 14,9 Prozentpunkte. Erträge aus dem Anlagevermögen, Mieteinnahmen: 14,9 %.

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