Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauhaftpflichtversicherung

Wer ein eigenes Haus baut oder bauen lässt, haftet für Schäden auf seiner Baustelle. D.h. wenn die zu versichernde Bausumme pro Bauvorhaben höher ist als die angegebene Summe, empfehlen wir eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung sehr wichtig.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren gegen Schadenersatzansprüche Dritter versichert. Eigentümerhaftpflichtversicherung nach Ihren Bedürfnissen.

Kundenhaftpflichtverrechnung

Der Auftraggeber ist für die Sicherung auf seiner Baustelle verantwortlich - auch wenn für die Bauausführung eine externe Firma herangezogen wird. Für die mit dem Hausbau verbundenen Schadensfälle ist er haftbar - und die Gefahren sind vielfältig. Außerdem droht die Gefährdung von Fußgängern - wie z.B. spielenden Kindern - in die Grube zu stürzen.

Die Haftpflicht-Versicherung deckt in solchen und vergleichbaren Schadenfällen die anfallenden Aufwendungen und schützt den Auftraggeber so vor Schadenersatzansprüchen, die im schlimmsten Fall die Existenz des Bauherren gefährden könnten. In Einzelfällen kann das Risiko des Kunden durch eine private Haftpflicht-Versicherung gedeckt werden. Andernfalls ist der Abschluß einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung vonnöten. Je nach Tarifen sind kleine Bauprojekte - zum Beispiel bis zu einer Bauhöhe von 200.000 EUR - in der privaten Haftpflicht-Versicherung enthalten.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Renovierung, dem Um- oder Ausbau Ihrer Liegenschaft eintreffen. Bei Bauprojekten, die nicht unter die Privathaftung fallen, sollte eine separate Bauherrenhaftung vereinbart werden, um im Schadenfall die Übernahme der Baukosten zu vermeiden. Die Gebäudeeigentümerversicherung wird am besten vor dem ersten Spatenstich durchlaufen.

Die Versicherung deckt die gesamte Bauzeit bis zur Bauabnahme ab. Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung können diese auch für den Bauherrn von Bedeutung sein: Im Falle eines Unfalls ist jeder, der beim Bau eines Hauses hilft, in der Regel durch die staatliche Bauhilfeversicherung gedeckt. Auf den Bauherrn selbst und seinen Ehegatten trifft dieser nicht zu, da sie in diesem Falle als Entrepreneure anzusehen sind.

Zum eigenen Schutz sowie zur Unterstützung der Hilfskräfte bei der Unfallversicherung können Gebäudeeigentümer eine eigene Bauhelferversicherung abschliessen. Die Bauversicherung umfasst Baustellenschäden durch mutwillige Beschädigung und Elementarschäden wie Überschwemmungen und Unwetter. Mit der Feuerversicherung sind Baustellenschäden durch Blitzeinschlag, Brand und Explosionsgefahr abgedeckt. Bei vielen Kreditinstituten ist der Abschluß dieser Versicherungen für die Kreditgewährung erforderlich.

Die Eigentümer können auch eine Hausratversicherung abschliessen. Bei unbebauten Grundstücken kann der Abschluß einer Haus- und Grundstückshaftung Sinn machen - zum Beispiel, wenn der Bau noch nicht begonnen hat oder keine Erschließung vorgesehen ist.

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