Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Direktversicherung Steuer und Sozialversicherungsfrei
Erstversicherung Steuer- und sozialversicherungsfreiBei den Beiträgen handelt es sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen bis zu vier Prozentpunkten der Einkommensschwelle (West) für die gesetzliche Pensionskassen. In 2016 sind das höchstens 248 EUR pro Jahr. Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR pro Jahr in den Pensionsfonds einfließen, sofern keine pauschale Direktversicherung nach 40b EStG vorliegt.
Der Pensionsfonds kann zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslänglichen Pension nach Ablauf des Vertrages wählen. Im Todesfall vor der Pensionierung wird dem Begünstigten eine lebenslängliche Altersrente ausbezahlt. Im Todesfall nach der Pensionierung wird ein garantiertes Kapital (z.B. das 10-fache der jährlich gezahlten Pension abzüglich bereits ausgezahlter Pensionen ) zur Hinterbliebenenversorgung verwendet.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung verlassen, kann der Arbeitsvertrag von den Beiträgen befreit, auf den neuen Dienstgeber überwiesen oder im privaten Bereich aufrechterhalten werden.
Neue Gesetze zur Verstärkung der Betriebsrente
Diese Ergänzungen folgen auf die aktuellen Vorschriften über Pensionsmodelle in Gestalt von Versorgungsleistungen an Vorsorgeeinrichtungen, Rentenfonds und Erstversicherungen. Dazu gelten ab dem kommenden Jahr folgende Neuregelungen: Die Unternehmer können zukünftig durch einen Kollektivvertrag dazu gezwungen werden, für ihre Mitarbeiter Verträge über eine berufliche Vorsorge in Gestalt von Versorgungsleistungen an einen Rentenfonds, eine Rentenkasse oder eine Direktversicherung abzuschließen.
In Zukunft können so genannte rein beitragsorientierte Zusagen gemacht werden. Die Neuerung besteht darin, dass in Zukunft ein automatisches Entgeltumwandlungssystem durch einen Kollektivvertrag einführen kann. Im Falle einer Gehaltsumwandlung ist der Dienstgeber dazu angehalten, weitere 15 Prozent der Gehaltsumwandlung als Arbeitgeberzuschuß an die jeweilige Pensionskasse zu zahlen, wenn er durch Gehaltsumwandlung Sozialabgaben erspart.
Bei so genannten Geringverdienern (Bruttomonatslohn bis 2.200 Euro) wird ein besonderes Fördermodell eingeführt: Bezahlt der Dienstgeber neben dem bereits fälligen Gehalt einen Beitrag von mind. 240 bis max. 480 EUR pro Jahr in eine Betriebsrente, so verbleibt dieser neben der Steuerfreiheit für Pensionsbeiträge nach 3 Nr. 63 StG (siehe unten) steuer- und sozialversicherungsfrei.
In diesem Falle kann der Unternehmer bei der nächstfolgenden Lohnsteueranmeldung einen "Subventionsbetrag" von 72 bis maximal 144 EUR pro Jahr anrechnen. Der Grenzwert für die Steuerfreiheit von Renten-, Pensions- oder Direktversicherungsbeiträgen wird von derzeit 4% auf (einheitlich) 8% der Beitragsbemessungsgrundlage der Rentenversicherungen erhöht (siehe 3 Nr. 63 StG n. F.); der Aufschlag in Höhe von maximal 1.800 EUR fällt weg.
Im Bereich der Sozialversicherungen ist zu berücksichtigen, dass die Obergrenze für die Beitragsbefreiung von Leistungen oder umgerechneten Vergütungen an Träger der beruflichen Vorsorge bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung[2] liegt. Der Grundbonus für die so genannte Riester-Rente wird von 154 auf 175 EUR anheben.