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Basisrente Steuer 2016
Grunderwerbssteuer 2016Noch 2015 mehr steuerliche Vorteile für die Altersversorgung - Pressesaal
Privatvorsorge mit der Basisrente wird attraktiver: Im Jahr 2015 können die Sparenden mehr als 22.000 EUR mit staatlichen Zuschüssen einbringen. Diejenigen, die in diesem Jahr von den Steuervorteilen profitieren wollen, sollten jetzt handeln, meinen die Fachleute der Europäischen Kommission. Mehr und mehr Sparende in Deutschland nehmen die Chance wahr, ihre Altersversorgung durch eine staatliche Basisrente zu ergänzen.
Nach Angaben des GDV haben die Deutschen 2014 rund 3,2 Milliarden EUR in ihre Grundrente eingezahlt, ein Plus von 4 Prozentpunkten gegenüber dem Vormonat. "Neben attraktiven Renditemöglichkeiten hat die Basisrente auch steuerliche Vorteile. In den Jahren ab 2015 wurde die Promotion noch verlängert." Besonders gut eignet sich die Basisrente für Selbständige und Selbständige - aber auch für andere Rentensparer, die ihre Steuerbelastung senken wollen.
Der Grundsatz ist einfach: Wer spart, baut durch regelmässige Beitragszahlungen oder einmalige Zahlungen Vermögen auf, das erst ab dem Alter von 60 Jahren als lebenslängliche Monatsrente ausbezahlt wird. Sie können einen Teil der Beitragszahlungen als Sonderausgabe bis zu einer gewissen Höhe beanspruchen und so ihre Steuerbelastung in der Sparphase reduzieren. Im Jahr 2015 wird der steuerbegünstigte Beitrag 80-prozentig sein.
Bis 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich um 2 %-Punkte, dann wird der maximale Beitrag zu 100 % subventioniert. Dann wird die nachgelagerte Pension wie eine gesetzlich vorgeschriebene Alterspension versteuert - mit einem in der Regel niedrigeren Satz als bei aktiver Beschäftigung. Die Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungen reduzieren den maximalen Beitrag zur Grundrente dementsprechend.
Mit zunehmendem Steueranteil werden die Beitragszahlungen in die Grundrente immer interessanter. Alleinstehende Sparende konnten bis 2014 bis zu 20.000 EUR pro Jahr in eine Basisrente einbringen. Seit 2015 gibt es diese strenge Decke nicht mehr.
Vielmehr ist der maximal absetzbare Beitrag zur Grundrente an den Maximalbeitrag zur Knappschaft gebunden. Im Jahr 2015 liegt die Höchstgrenze daher bei 22.172 EUR für Alleinstehende, von denen 80 % oder 17.738 EUR beansprucht werden können. Ab 2016 wird es noch mehr Subventionen geben, da der absetzbare Beitrag zur Grundrente dann wie geplant auf 82% ansteigt, was allein den steuerlichen Vorteil ausmacht.
Ausserdem hat das Kabinett eine Anhebung der Einkommensschwelle (West) fuer die Knappschaft auf 91.800 EUR entschieden. Dies ergäbe bei einem unveränderten Beteiligungssatz von 24,8 Prozentpunkten einen maximalen Beitrag von 22.767 EUR im Jahr 2016. Dementsprechend würde sich der maximal absetzbare Beitrag zur Grundrente erhöhen, wovon 82% oder bis zu 18.669 EUR als Sonderaufwand anrechenbar sind.
Fördermittel für 2015 erschöpft? Bei der Basisrente kann ein größerer Teil des Pensionsvermögens in Anteile angelegt werden als bei herkömmlichen Absicherungen. Damit kann sie bei entsprechenden erhöhten Risken langfristige Ertragschancen eröffnen, die sich insbesondere in der Tiefzinsphase rechnen. Der Experte der Deutschen Bank, Stephan Moltzen, rät deshalb: "Wer eine Rentenlösung mit interessanten Renditemöglichkeiten sucht und in diesem Jahr Steuerersparnisse erzielen will, sollte sich frühzeitig zum Themenkomplex Basisrente informieren.
Wenn Sie bereits eine Basisrente haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie den erhöhten Zuschussbetrag bereits aufgebraucht haben. Wenn nicht, kann eine Nachzahlung bis Ende des Jahres Sinn machen, um den gesamten steuerlichen Vorteil für 2015 mitzunehmen."