Anlegerschutz

Investorenschutz

Unter Anlegerschutz versteht man alle Bemühungen und Maßnahmen zum Schutz der Menschen in ihrer Rolle als Anleger. Was sind die Aufgaben und Ziele des Anlegerschutzes? Unter Anlegerschutz versteht man alle Bemühungen und Maßnahmen zum Schutz der Menschen in ihrer Rolle als Anleger. Der Anlegerschutz soll gestärkt werden. Unter Anlegerschutz versteht man alle Bemühungen und Maßnahmen zum Schutz der Menschen in ihrer Rolle als Anleger.

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Unter Anlegerschutz versteht man alle Bemühungen und Massnahmen zum Schutz der Menschen in ihrer Funktion als Anlegern. Der Vermutung eines Schutzbedarfs liegt die Vermutung zugrunde, dass Investoren den Geldanlageanbietern "strukturell unterlegen" sind, d.h. aufgrund fehlender Expertise, Informationen und/oder Erfahrungen leicht nachteilig sein können (siehe auch "Asymmetrische Informationen").

Anlegerschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, Investoren durch Informationen und Ratschläge vor fragwürdigen Kapitalmarktangeboten im In- und Ausland zu bewahren. Die Bezeichnung Anlegerschutz ist nicht geschÃ?tzt; jeder kann sich als Anlegerschutz ausgeben. Als Anlegerschutz wird allgemein der Abwehr von zweifelhaften Kapitalmarktangeboten und Anlagebetrug verstanden.

Investorenschützer untersuchen nicht nur die Tätigkeit börsennotierter Gesellschaften, sondern insbesondere auch die Akteure im so genannten grauen Markt. Dabei sind nicht nur die Investitionskosten undurchsichtig. Die mit der Investition unweigerlich einhergehenden Gefahren, Kündigungsregeln und (realistischen) Ertragserwartungen müssen auch für eine rationelle Investitionsentscheidung bekannt sein.

Der Anlegerschutz hat drei Hauptziele: Schaffen von Klarheit über Investitionskosten und Investitionsrisiken, Absicherung gegen zweifelhafte oder betrügerische Angebote, Werterhaltung der Investitionen. Der Anlegerschutz kann nicht darauf abzielen, dass die Investition die gewünschte Rendite erzielt. Die Investitionsrisiken gehen zu Lasten des Anlegers.

Der Anlegerschutz muss darauf abzielen, Mindestnormen für Offenheit und Betrugssicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Instrumentarien des Investitionsschutzes sind: gesetzliche Regelungen, Bewilligungsvoraussetzungen für Finanzdienstleister und Anlegerberatung. Zusätzlich wurden sieben Schutzkriterien festgelegt, an denen der Anlegerschutz bemessen wird[3]. Sie haben weit reichende Befugnisse zum Anlegerschutz.

Fonds- und Versicherungsgesellschaften müssen die Anlagen ihrer Kundinnen und Kunden separat von ihren eigenen Fonds (Spezialfonds) managen. Die Bewertung sollte so vorsichtig wie möglich sein, da die daraus resultierenden versteckten Rücklagen dem Kreditgeber (= Investor, der die Schuldverschreibungen der Gesellschaft zeichnet) zugute kommen sollen. Dieses Regelwerk stellt eine frühzeitige Art des Investorenschutzes dar. Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Offenheit ist das zentrale Anliegen einer ganzen Serie von Rechtsvorschriften für die Kapitalanlage.

Bei nicht börsennotierten Wertpapieren und Investmentfonds müssen vor dem Verkauf auch Emissionsprospekte vorbereitet werden, die die für den Investor wichtigen Angaben enthalten müssen. Um einen Schaden für die Investoren durch Insiderhandel zu vermeiden, sind kotierte Gesellschaften verpflichtet, kurssensible Angaben in Form einer Ad hoc-Mitteilung umgehend zu veröffentlichen.

Die Produktinformation (auch Konsumentenschutzinformation oder Packungsbeilage genannt) soll dem Anleger einen klaren Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und Gefahren von Bankenprodukten geben. Sie soll es dem Konsumenten erlauben, die wichtigsten Merkmale des Finanzproduktes rasch zu verstehen und unterschiedliche Investmentprodukte besser untereinander zu vergleichen. 2. Zahlreiche Maßnahmen versuchen, das Themenfeld des Geldes und der finanziellen Investitionen in die Schule zu bringen, um die Basis für die richtige Investitionsentscheidung zu haben.

Eine Empfehlung der Untersuchung ist, dass eine rein finanzielle Beratung ohne Produktverkäufe ("Honorarberatung") den besten Kundenschutz böte. Der Ausweis aller Investitionskosten (siehe Kapitel Transparenz) ist Grundvoraussetzung für eine angemessene Investitionsentscheidung. Obwohl dies oft schon vom Gesetzgeber gefordert wird, gibt es eine Vielzahl von Gebieten, in denen verdeckte Gebühren oder Schmiergeldzahlungen an die Herausgeber auftauchen.

Zusätzlich zu den einmalig anfallenden Ausgabeaufschlägen sind die Fondsunternehmen zur Offenlegung der TER ("Total Expense Ratio" = Prozentsatz aller Fondskosten ) angehalten. Bisher verlangt Deutschland (anders als z.B. die Schweiz und Österreich) keine Offenlegung der PTR (Portfolio Turnover Rate), was es den Anlegern erleichtern würde, festzustellen, ob die Verschiebungen im richtigen Verhältnis zur eingeschlagenen Investitionsstrategie sind.

Der MiFID (Markets in Financial Instruments) geht in Bezug auf die Preise für Investmentdienstleistungen noch einen weiteren Weg und verlangt "Best Execution", d.h. die Durchführung des Auftrages zu den für den Auftraggeber vorteilhaftesten Konditionen. Investoren und Verletzte können sich von einer großen Zahl von Einrichtungen und Verbänden (wie z. B. Verbraucherzentren und Aktionärsvereinigungen) sowie von Wirtschaftsberatern beraten lassen, deren Selbständigkeit jedoch in einigen Punkten kontrovers diskutiert wird.

Aufgrund der oft besonders knappen Fristen sollten sich Investoren bei Zweifel an der Schwere und Legalität ihrer Kapitalanlagen unverzüglich an einen auf das Investmentrecht spezialisierten Anwalt wenden. 2. Mit einer schnellen und kostengünstigen Verjährungsmöglichkeit können Investoren einen Schlichtungsantrag bei einer bundesweit zuständigen Schlichtungsstelle stellen.

Ein Qualitätsantrag erlaubt es den Investoren, neben der Aussetzung der Verjährungsfrist auch, mit der Gegenpartei rechtzeitig Vergleichsmöglichkeiten zu identifizieren und bietet eine ökonomisch günstige Variante zu langen und kostspieligen Gerichtsverfahren mit weitgehend unsicherem Ergebnis.

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