Abzüge Betriebliche Altersvorsorge

Abzugsposten für die betriebliche Altersversorgung

Sie haben als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Sie haben als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier! Der Vorteil dabei ist, dass der Arbeitgeber den Beitrag direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt (ohne Abzüge) in die betriebliche Altersversorgung einzahlt. Sie haben als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Geringere Lohnabschläge durch betriebliche Altersversorgung

Seit dem 1. Januar 2016 können die Mitarbeiter noch mehr Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge einsparen, als es im Jahr 2015 möglich war, indem sie ihre Gehälter in betriebliche Altersversorgung umwandeln. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Rentenversicherungen zum Jahresende ist auch der Betrag angestiegen, den jeder Mitarbeiter in eine sozialversicherungs- und steuerfreie betriebliche Altersversorgung einbringen kann.

Zudem reduziert die gesetzliche Pensionsversicherung "die Zahl der Beitragspflichtigen auf immer mehr Rentenempfänger". Das bedeutet, dass eine weitere Altersvorsorge erforderlich ist, um den bisherigen Wohnstandard auch im hohen Lebensalter zu erhalten. Zu den ergänzenden Altersvorsorgeformen, die auch vom Bund steuerlich gefördert werden, gehört die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Jeder Mitarbeiter hat seit 2002 das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch seinen Vorgesetzten.

So kann der Mitarbeiter z.B. eine zusätzliche Rente durch Umwandlung seines Gehalts, d.h. durch Zahlung eines Teils seines Gehalts oder von Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld oder Feriengeld in einen korrespondierenden Betriebsrentenvertrag einrichten. Die Arbeitgeberin bestimmt, welche Art der Betriebsrente dem Mitarbeiter zur Auswahl steht. So ist es zum Beispiel möglich, in eine Rentenkasse, eine Rentenkasse oder eine direkte Versicherung einzuzahlen.

Falls der Dienstgeber aus eigener Initiative keine betriebliche Altersvorsorge gewährt, kann der Dienstnehmer über eine direkte Versicherung eine aufgeschobene Vergütung verlangen. Mitarbeiter, die noch keine betriebliche Altersvorsorge haben, sollten ihren Dienstgeber fragen, welche betriebliche Altersvorsorge sie anbieten. Der Versicherungsspezialist kann in einem Gespräch zeigen, wie ein Mitarbeiter die volle Unterstützung durch den Bund bei der Altersvorsorge nutzen kann.

Sogar ein Unternehmer, der noch keine betriebliche Altersvorsorge für seine Beschäftigten betreibt, kann sich bei einem Versicherungsspezialisten über die Detailvorteile der unterschiedlichen betrieblichen Vorsorgelösungen informieren. Die betriebliche Altersversorgung bringt verschiedene Vorzüge für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen. Zum Beispiel kann der Beschäftigte seine Abzüge vom Bruttogehalt reduzieren, indem er Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einspart, die er als Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

Gemäss den geltenden Rechtsvorschriften sind Beitragszahlungen in Hoehe von vier Prozentpunkten der westlichen Beitragsbemessungsgrenze fuer die Pensionsversicherung steuer- und sozialversicherungspflichtig. So wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Pensionsversicherung West von 72.600 im Jahr 2015 am 1. Januar 2016 auf 74.400 Euro angehoben. Damit können die Mitarbeiter anstelle von 2.904 Euro im Jahr 2015 vier Prozentpunkte, im Jahr 2016 2.976 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie sowie weitere 1.800 Euro in eine betriebliche Altersversorgung in Gestalt einer Rentenkasse, eines Rentenfonds oder einer direkten Versicherung einbringen.

Im Gegenzug können die Unternehmen Beitragszahlungen an die betriebliche Altersversorgung als Betriebskosten beanspruchen und die Lohnkosten durch Einsparung von Sozialabgaben senken.

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