Thesaurierung

reinvestierend

Das Börsenlexikon zur Reinvestition: Hier finden Sie die Erklärung des Börsenbegriffs Reinvestition. Die Akkumulation leitet sich vom griechischen Begriff "Schatzkammer" (Thesauros) ab. Entweder Erträge ausschütten oder reinvestieren (Fachbegriff: Reinvestition). Wiederanlage: Die Wiederanlage von Zinsen oder anderen Erträgen aus Wertpapieren in neue Wertpapiere. Der Mittelzufluss erfolgt bei thesaurierenden Fonds entsprechend zum Ende des Fondsgeschäftsjahres.

mw-headline" id="Akkumulationsmonitor C3.BCnstigung">Thesaurationsvorteil[Edit | | |/span>Quelltext bearbeiten]>

Das Konzept der Gewinnrücklagen (von gr. thesauros " Schatzkammer ") bezieht sich auf Transaktionen, bei denen die von einer Gesellschaft generierten Ergebnisse nicht verbraucht oder verteilt werden, sondern innerhalb der Gesellschaft selbst bleiben (werden). Die Akkumulation ist für Fondsunternehmen besonders wichtig. Bei einer Wiederanlage werden die im Bemessungszeitraum anfallenden Fondserträge nicht an die Aktionäre verteilt, sondern zur Steigerung des Vermögens des Fonds eingesetzt (reinvestiert).

Informationen zur Bevorzugung nicht entnommener Erträge im Sinne des 34a StG finden Sie unter Kumulleistung. Im Vergleich zur Barauszahlung der Erträge hat die Reinvestition für die Aktionäre den "Vorteil" der generell niedrigeren Steuerbelastung. Das mit der Reinvestition einhergehende Kapitalwachstum ist im Verhältnis zum Umsatz durch den entsprechenden Anstieg des Fondvermögens um ein Vielfaches größer.

Wenn eine Körperschaft ihren Jahresüberschuss nicht an die Aktionäre ausschüttet, sondern zurückbehält, um ihn z. B. in die Rücklage einzubringen, können bestimmte Körperschaftsteuersysteme nicht ausgeschüttete Erträge mit einem anderen Satz besteuern als Ausschüttungen. Zudem wird durch den Selbstbehalt häufig eine im Vergleich zur Verteilung überdurchschnittliche Wertsteigerung des Fondsanteils sichergestellt, die mit dem Zinseszinseffekt bei Finanzanlagen zu vergleichen ist.

Die Reinvestition muss von der Reinvestition getrennt werden. Dabei werden die Erlöse zunächst verteilt, dann aber (ggf. in einem automatischen Prozess) in weitere Wertpapiere desselben Titels reinvestiert. Das Fondsmanagement gibt den Zuwachs des Vermögens durch die Allokation weiterer Anteile an die Aktionäre weiter. Neben den Steueraspekten unterscheidet sich Retention und Reinvestition nicht in der Rendite: In der Wirtschaftstheorie erhöht Retention oder Reinvestition den Einzelwert des Anteils um das Einbehaltene.

Kumulationsleistung.

Börselexikon: Retention| Definition von Retention

Die Bezeichnung stammt aus dem Altgriechischen, "thesauros" kann mit "Schatzkammer" umbenannt werden. Mit anderen Worten, sie verteilen ihre überschüssigen Mittel nicht, sondern setzen die Arbeit mit ihnen fort. Für Firmen kann der so genannte Reinvestitionszuschuss in Anspruch genommen werden: der Wiederanlagezuschuss: der sogenannte Wiederanlagezuschuss: Der Zuschuss: Bei Gewinnthesaurierung, z.B. zur Stärkung der Kapitalbasis, kann den Gesellschaften ein ermäßigter Satz von 28,25 zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchentarif auf Antragstellung gegenüber der sonst anfallenden Einkommensteuer gewährt werden.

Die Kumulierung ist besonders wichtig für die Verwendung der Erträge von Investmentfonds: Werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt erzielten Erträge nicht an die Aktionäre verteilt, spricht man von Kumulfonds. Der ausschüttende Teilfonds löst die Anrechnung von Jahresüberschüssen wie z. B. Dividende, Zins oder sogar Kursgewinnen auf den Aktionär aus.

Das bedeutet, dass der Ergebnisanteil vom erzielten Fondskonto in Abzug gebracht und entsprechend der erzielten Einigung entweder unmittelbar auf das Eigentümerkonto übertragen oder für Neuinvestitionen angelegt wird. Wahlweise können die erzielten Erträge auch in einem Anlagefonds thesauriert und unmittelbar reinvestiert werden. Wie bei der Reinvestition führt diese Reinvestition zu einem massiven Anstieg des Fondskontos, der im Wesentlichen auf dem Zinseszins-Effekt aufbaut.

Gewinnausschüttungen eines Sondervermögens werden versteuert. Der Kapitalertragsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchentarif wird entweder unmittelbar vom Initiator des Sondervermögens an das Steueramt oder, bei ausl. Die Kapitalertragsteuer ist prinzipiell auf den Jahresgewinnanteil von Anlagefonds zu entrichten.

Wenn das Sondervermögen in Deutschland in Verwahrung ist, beispielsweise in einem Wertpapierdepot bei einer Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut, wird die Kapitalertragsteuer auf den reinvestierenden Teil des Aktivguthabens unter Beachtung des Freistellungsauftrags dem zuständigen Steueramt ausbezahlt. Wenn der steuerfreie Betrag noch nicht verbraucht ist, können alle Erträge angerechnet werden und fliessen unmittelbar in die Reinvestition.

Bei einer Verwahrung im Auslande ist eine automatisierte Steuerzahlung jedoch nicht möglich. Bei Fondsgründungen in Deutschland unterliegt jedes Einkommen, einschließlich der Dividende, der Kapitalertragsteuer. An die Stelle des bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Halbeinkünfteverfahrens für Ausschüttungen trat die niedrigere Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchweih.

Die Steuerschuld für Zins-, Gewinnund Kapitalgewinne sowie für Kursgewinne aus Forward-Geschäften besteht auch für im Inland gegründete Investmentfonds, wenn der Befreiungsauftrag bereits übertroffen wurde oder keine Verlustvorträge zur Kompensation zur Verfügung standen. Bei der Generierung ausländischer Ausschüttungen können jedoch länderspezifische Quellensteuern oder Körperschaftssteuern zum Einsatz kommen. Wenn die Einkünfte zu einem gewissen Termin ausgezahlt werden, sind sie als erwirtschaftet anzusehen - und damit zu versteuern.

Im Falle inländischer Investmentvermögen wird neben dem Auszahlungsbetrag auch der für die Kapitalertragsteuer erforderliche Steuerbetrag ausbezahlt, was zu einer Minderung des Fondskontos führen kann, wenn kein Befreiungsauftrag erteilt wurde oder dieser bereits übertroffen wurde oder keine Verlust- oder ausländischen Verrechnungssteuern zur Verfügung stehen. Dabei gelten die Erträge am Ende des Geschäftsjahrs des Sondervermögens als angefallen und sind somit zu versteuern.

Bei dem reinvestierenden Inlandsfonds wird ebenfalls zur Bedienung der Steuerschuld zusätzlich liquide Mittel unmittelbar aus dem Sondervermögen bezogen - wenn keine zu verrechnenden Schäden vorliegen, kein Befreiungsauftrag besteht oder dieser bereits erschöpft ist. Ausländische thesaurierende Sondervermögen werden weder steuerlich abgesetzt noch bezahlt, so dass der Investor nur dann eine Besteuerungsgrundlage bekommt, wenn der Sondervermögen über eine Inlandsbank verkauft wird.

Zu diesem Zweck wird eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Nichtsdestotrotz ist er für die jährlichen Profite, die er an die Einkommensteuer abzuführen hat, zu versteuern.

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