Rentenauskunft Deutsche Rentenversicherung

Pensionsinformationen Deutsche Rentenversicherung

Informations- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd für gesetzlich Versicherte und Hinterbliebene. an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, um die Rentenrabatte auszugleichen. Die Renteninformation, eine schriftliche Übersicht über die deutsche Rentenversicherung, informiert darüber. Web: www.deutsche-rentenversicherung.

de/Westfalen O.g. Rentenversicherungsleistungen müssen beantragt werden.

Beachten Sie auch

Bei der Rentenauskunft handelt es sich um eine Mitteilung der Rentenversicherung, die den Versicherungsnehmern ab dem vollendeten Vollendung stermin alle drei Jahre zugehen wird. In der Rentenauskunft werden unter anderem alle bereits angesparten Rentenzeiten der Versicherungsnehmer, die bisher verdienten Rentenanwartschaften sowie der frühestmögliche und regelmäßige Eintritt in den Ruhestand ausgewiesen. Darüber hinaus kann auch eine so genannte spezielle Rentenauskunft angefordert werden.

Daraus kann die Summe des Entschädigungsbetrages abgeleitet werden, die erforderlich ist, um eine durch Rentenkürzungen bedingte Rentenkürzung aufzufangen. In den speziellen Renteninformationen sind der erwartete Rentenbetrag der Alterspension (basierend auf dem vorgesehenen, frühzeitigen Rentenbeginn), die Rentenkürzung aufgrund vorzeitiger Entnahme und der freiwillige Auszahlungsbetrag für die Rentenkürzung enthalten.

Spätestens ab dem vollendeten Alter von fünfzig Jahren wird eine spezielle Rentenauskunft erteilt. Außerdem muss bis zu diesem Datum klar sein, dass die Bedingungen für die Beantragung einer vorgezogenen Rente wirklich gegeben sind. Im Falle einer geplanten Rentenanpassung können im Zuge einer Rentenanpassung auch Angaben zu den Rentenansprüchen während der Ehe gemacht werden.

Informationen zur Altersvorsorge - Amts24

In der Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Versicherungsträger beantragen können, erfahren Sie die Summe Ihrer Rentenansprüche. Die Versicherungshistorie ist die Liste aller auf Ihrem Versichertenkonto hinterlegten Angaben. Hierzu zählen die Beschäftigungszeiten, die Lohn- und Beitragszahlungen sowie andere rentenrelevante Fragen. Die Renteninformationen dürfen nicht mit den Renteninformationen verwechselt werden.

In den Renteninformationen ist auch eine Abschätzung des Rentenbetrags für weitere Zahlungen enthalten.

Beantragung von Renteninformationen und Kontoklärung

Die verantwortliche Rentenversicherungsträgerin schickt Ihnen dann den Versicherungsnachweis. Sollte Ihr Konto zu diesem Termin noch nicht komplett sein, bekommen Sie zusätzlich einen Klärungsantrag. Sie können diesen Gesuch auch ohne Rentenauskunft bei der nächstgelegenen Informations- und Beratungseinrichtung oder bei Ihrer Selbstverwaltung einholen. Eine Versicherungshistorie wird Ihnen mit Ihren ersten Renteninformationen zugehen.

Sind Sie 43 Jahre oder älter, schickt Ihnen Ihr Versicherungsträger eine weitere Versicherungshistorie, um die gesparten Zeiträume zu überprüfen. Alle sechs Jahre bekommen Sie dann eine Versicherungshistorie. Über das Leistungsangebot der Deutsche Rentenversicherung können Sie die Informationen und ggf. den Kontoeröffnungsantrag direkt im Internet einholen. Neben den regionalen Zentren und Niederlassungen der Deutsche Rentenversicherung BW unterstützen Sie auch Ihre Stadtverwaltung beim Formularausfüllen.

Hinweis: Bei jeder Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung immer die Versichertennummer bereithalten. Haben Sie bereits eine Pension beantragt und feststellen müssen, dass Ihr Konto noch lückenhaft ist, können Sie die fehlende Originaldokumentation beim zuständigen Versicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung einreichen. Außerdem können Sie dem Bewerbungsschreiben beglaubigte Abschriften der Dokumente beilegen.

Der Nachweis ist für Pensionszwecke bei Ihrer Stadt- oder Stadtverwaltung kostenfrei. Die verantwortliche Rentenversicherungsträgerin schickt Ihnen dann den Versicherungsnachweis. Sollte Ihr Konto zu diesem Termin noch nicht komplett sein, bekommen Sie zusätzlich einen Klärungsantrag. Sie können diesen Gesuch auch ohne Rentenauskunft bei der nächstgelegenen Informations- und Beratungseinrichtung oder bei Ihrer Selbstverwaltung einholen.

Über das Leistungsangebot der Deutsche Rentenversicherung können Sie die Informationen und ggf. den Kontoeröffnungsantrag direkt im Internet einholen. Neben den regionalen Zentren und Niederlassungen der Deutsche Rentenversicherung BW unterstützen Sie auch Ihre Stadtverwaltung beim Formularausfüllen. Haben Sie bereits eine Pension beantragt und feststellen müssen, dass Ihr Konto noch lückenhaft ist, können Sie die fehlende Originaldokumentation beim zuständigen Versicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung einreichen.

Außerdem können Sie dem Bewerbungsschreiben beglaubigte Abschriften der Dokumente beilegen. Der Nachweis ist für Pensionszwecke bei Ihrer Stadt- oder Stadtverwaltung kostenfrei.

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