Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenzverfahren wurden speziell für Verbraucher geschaffen. Überschuldeten Personen den Zugang zu außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren bei Schuldnerberatungsstellen ermöglichen. Verschuldungsfrei in maximal sechs Jahren durch Verbraucherinsolvenz. Verbraucherinsolvenzverfahren sind eine persönliche Angelegenheit. Nachfolgend ein Überblick über das Verfahren und die Möglichkeiten der Verbraucherinsolvenz.

Das ist Privatinsolvenzen / Verbraucherinsolvenzen?

Der Begriff Konkurs wird verwendet, wenn ein Gläubiger seinen Zahlungspflichten gegenüber seinen Schuldnern nicht nachkommt. Das Unternehmen ist in diesem Falle zahlungsunfähig. Das Konkursverfahren erlaubt es dem Gläubiger, innerhalb von drei, fünf oder höchstens sechs Jahren frei von Schulden zu sein. Im Falle der Liquidation einer privaten Einzelperson (natürliche Person) wird die Privat- oder Verbraucherinsolvenz einleiten.

Ein privates Insolvenzverfahren findet für nicht selbständig oder erwerbstätig handelnde Menschen statt. Wenn Sie selbständig sind oder mehr als 19 Kreditgeber aus einer vorherigen selbständigen Tätigkeit haben, können Sie die reguläre Insolvenz anstreben. Zwar werden von Beginn des Prozesses an Lohn- und Vermögensbeschlagnahmen nach der Beschlagnahmetabelle durchgeführt, doch oft bleiben mehr übrig, als wenn die Teilzahlungen an die Kreditgeber ausbezahlt werden.

Abgesehen von der Übertragung der Pfändungsanteile an Löhnen und Vermögensgegenständen hat der Zahlungspflichtige während der Laufzeit nur unwesentliche Mitwirkungspflichten.

Verbraucherinsolvenzen oder reguläre Insolvenzen | AdvoNeo Guide

Zu den Möglichkeiten gehört das regelmäßige Konkursverfahren, nach dem eine so genannte Restschuldbefreiung Sie nahezu "schuldenfrei" macht - vorausgesetzt, Sie erhalten die Restschuldbefreiung. Die Insolvenzabwicklung befasst sich mit der Insolvenz von Privaten, Firmen und Selbständigen. Insolvenzarten: Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird zwischen der Standardinsolvenz, die für Firmen oder Selbständige in Frage kommt, und der Verbraucherinsolvenz, die für nicht Selbständige zutrifft, unterschieden.

Eines haben beide Insolvenzverfahren gemeinsam: die Restschuldbefreiung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Es gilt zunächst festzustellen, welches Vorgehen für wen das geeignete ist: Verbraucherinsolvenz oder reguläre Insolvenz? Wenn ein falscher Gesuch beim Richter eingereicht wird, besteht die Möglichkeit, dass das zuständige Gremium Ihren Gesuch als unzulässig abweist. Für Sie und das Spielfeld ist das eine Zeitverschwendung.

Wer ist also für die Verbraucherinsolvenz die Insolvenz? Verbraucherinsolvenzverfahren stehen allen nicht selbständigen Privatpersonen offen. Dies ist der Fall, wenn weniger als 20 Kreditoren existieren und keine Außenstände gegenüber Mitarbeitern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen. Bei mehr als 20 Gläubigern oder bei Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist immer die Standardinsolvenz zu beantrag.

Konsumenteninsolvenz oder reguläre Insolvenz: Welches Vorgehen ist leichter? In beiden Faellen kann das Insolvenzverfahren sowohl vom Glaeubiger als auch vom Zahlungspflichtigen selbst beantragt werden. Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen sind viel leichter und damit für Sie da. Im Falle der Verbraucherinsolvenz muss nicht zwingend ein Gerichtsverfahren stattfinden und es wird "nur" ein gesetzlich vorgeschriebener Insolvenzverwalter (ehemals Treuhänder) bestellt, der weitaus weniger Vollmachten hat als der Insolvenzverwalter im regulären Insolvenzverfahren.

Eine weitere Unterscheidung zwischen den beiden Verfahrensarten ist der so genannte "außergerichtliche Vergleichsversuch", der im Falle einer Verbraucherinsolvenz vor Antragstellung erfolgen muss. Dies bedeutet, dass vor der Beantragung der Verbraucherinsolvenz eine außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Kreditgebern angestrebt werden muss. Nur wenn dieser fehlgeschlagen ist, kann der Insolvenzantrag gestellt werden.

Ob die Verbraucherinsolvenz oder die reguläre Insolvenz "besser" ist, lässt sich damit beantworten: Nach Möglichkeit ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Außergerichtliche Vergleichsversuche vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren sind oft zum Scheitern verurteilt, wenn sie nicht von einer entsprechenden, auf solche Gläubigerverhandlungen spezialisierten Instanz durchgeführt werden. Selbst wenn es prinzipiell gilt: Verbraucherinsolvenz für Selbständige und Standardinsolvenz für Selbständige oder Selbstständige.

Eine kompetente Rechtsanwältin oder ein kompetenter Rechtsanwalt kann Ihnen im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung nicht nur bei der Antragstellung behilflich sein, sondern auch während des Verfahrens (egal ob Verbraucherinsolvenz oder reguläre Insolvenz), so dass Sie die Restschuldbefreiung erhalten und diese nach einer langen Zeit der Zahlungsunfähigkeit am Ende des Gerichts nicht verweigert wird.

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