Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
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Wir EtfAchtung bei USA ETFs| EXtra Magazine
Manche Makler sind taub, wenn es um den Austausch von börsengehandelten Fonds mit US ISIN geht. Die Rechtsanwälte Ingo Wegerich und Rolf Kokabe, die für die Kanzlei arbeiten. Sehr geehrter Kollege Wegerich, ETF-Produkte wie z.B. Literatur oder Cannabis sind an einzelnen Wertpapierbörsen in Deutschland börsenfähig.
Aber solche Erzeugnisse ohne Verkaufsgenehmigung in Deutschland oder mit USISIN sind aus steuerlicher Sicht für private Anleger schwer, oder? Wegerich: Auch die Fondsbesteuerung in Deutschland ist eine äußerst komplizierte Angelegenheit, die mit dem Investitionssteuergesetz 2018 weitgehend restrukturiert wurde. Die Änderung der Investitionsbesteuerung hatte im Wesentlichen zum Ziel, alle Anlagefonds gleich zu versteuern, unabhängig von ihrer Struktur.
Es sollte auch gewährleistet sein, dass eine Anlage in einen Fond nicht anders als eine Direktanlage versteuert wird. Für Fondsprodukte ohne Zulassung in Deutschland besteht bereits das Risiko, dass sie nicht als Anlagefonds nach dem Investmentsteuergesetz erfasst werden, so dass Unterstellungen und Befreiungen nicht wirksam werden und somit sowohl auf der Ebene des Sondervermögens als auch auf der Ebene der Anleger ein Internetauftritt unter ´´ entsteht.
Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Mittel im Zusammenhang mit den USA Quellensteuern zurückbehalten und an die US-Steuerbehörden abführen werden. Grundsätzlich ist es im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland möglich, auf Gesuch hin überzahlte Abgaben von den US-Steuerbehörden erstatten zu lassen.
Bei aussagekräftigen und verständlichen Verkaufsdokumenten (Broschüre, Produktinformationsblatt) ist besonders auf die Präsentation der Steuerbasis zu achten. Dabei soll festgestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Versteuerung auf der Ebene der Fonds und der Anleger in Deutschland erfolgt, ob und in welchem Umfang eine Versteuerung auf der Ebene der Fonds und ggf. auch auf der Ebene der Anleger außerhalb Deutschlands erfolgt und welche Vorkehrungen zur Vermeidung von Mehrfachsteuern zu treffen sind.
Ungeachtet der Tatsache, dass immer das Risiko bestehen bleibt, dass die Mechanismen des EU-Anlegerschutzes für Fondsprodukte ohne Vertriebsgenehmigung in Deutschland nicht gelten, ist im ungünstigsten Falle damit zu rechnen, dass es zu einer mehrfachen Besteuerung auf Fonds- und Investorenebene ohne die Chance einer Verrechnung kommen wird. Raten Sie Investoren generell von in Deutschland nicht zugelassenen oder mit einer US ISIN versehenen Waren ab?
Demgegenüber ist es jedoch nicht ausgeschlossen, für jeden Fond, der den rechtlichen Vorgaben des nationalen oder des internationalen Investmentgesetzes entspricht, eine solche Vertriebsgenehmigung zu erhalten, wenn dies auch einen erheblichen Zusatzaufwand seitens des Initiators mit sich bringt. Allerdings kann es auch sein, dass die mangelnde Zulassung darauf hindeutet, dass der Fond zumindest aus deutscher oder europäischer Perspektive nicht für einen privaten Anleger tauglich ist.
Selbstverständlich können aber auch Unterlagen für den Investmentfonds zur Verfügung stehen, die den Unterlagen für ein deutsches oder europäisches Produkt in nichts nachstehen (Verkaufsprospekt, Produktinformationen oder wichtige Anlegerinformationen und ab dem Stichtag 1. Januar 2019 Basisinformationen, Jahres- und/oder Halbjahresberichte). Wegerich: Sie sollten natürlich auch darauf achten, wo der Fondsmanager oder der Makler seinen Sitz hat.
Im Schadensfall können diese von nationalen oder internationalen Firmen bei Bedarf noch recht zuverlässig verfolgt werden. Sehr geehrter Kollege Wegerich, sehr geehrter Kollege und Kollege Kobe, vielen Dank für das Interview.