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Sammelverwahrung
SammeleinlageSammelverwahrung, Globalurkunde und Wertrechte.
Kollektivverwahrung - Wirtschaftlexikon
Die Definitionen sind viel umfassender als in einem normalen Vokabular. Ökonomie führt einen großen Teil der Fachbegriffe ein, die Sie in dieser Enzyklopädie vorfinden. An der Schnittstelle von Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft liegen viele Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft. Einige Begriffserklärungen und Definitionen sind bei unseren Leserinnen und Lesern besonders beliebt.
Sammelverwahrung: Ihr eigenes Wertschriftendepot
In der Regel wird ein Depot im Sammeldepot verwaltet. Damit werden die Papiere von einer Wertpapiersammelstelle, einer so genannten Wertpapiersammelstelle, verwahrt und somit beim Kauf und Verkauf nicht umgeschlagen. Derartige Wertpapierverwahrung stammt aus dem neunzehnten Jh. Dadurch ist der Handel mit Wertschriften wesentlich einfacher und kostengünstiger geworden.
Allerdings kommen Sie als Investor kaum mit den zentralen Wertpapierverwahrstellen in Berührung, auch wenn Ihre Papiere dort verwahrt werden. Sie übertragen aus rechtlicher Sicht Ihr Eigentumsrecht auch auf Ihre Wertschriften und bekommen dafür einen entsprechend hohen Teil der Wertschriften. Aber keine Angst: Am Ende verbleibt das Wertpapierdepot in Ihrem Besitz. Sammelverwahrung von Schecks - Was ist das?
Sammelverwahrung von Wertpapieren, oft auch als Sammelverwahrung bezeichnet, ist die häufigste Depotform. Bei zahlreichen Anlegern werden die Papiere in Sammelverwahrung bei einer zentralen Wertpapierverwahrstelle oder bei konventionellen Finanzinstituten gehalten. Die meisten Depots befinden sich heute in Sammelverwahrung. Wer also von "seinem Depot" redet, versteht darunter seinen Teil in einem Sammeldepot.
Bei einem Aktienkauf zum Beispiel wird der Betrag lediglich Ihrem Wertschriftendepot und damit auch dem Sammeldepot gutgeschrieben. Die Sammelverwahrung von Girokonten hat trotz der Namensgleichheit nichts mit Girokonten zu tun. Die italienische Bezeichnung "Giro" steht für Kreislauf - genau wie bei einem Kontokorrentkonto wird das Kapital durch Eintragungen auf das Mitarbeiterkonto überwiesen, z.B. durch Gehaltsumbuchung des Arbeitsgebers, durch Eintrag von Wertpapieren in Sammelverwahrung.
Beide geschehen, ohne dass Gelder oder andere Teile mitgenommen werden. Bei der Sammelverwahrung werden die deponierten Wertschriften nicht separat nach Einzeldepots, sondern nach Klassen, d.h. nach Wertschriftenarten, geführt. Wenn also mehrere Deponenten bei einer Neuausgabe von Wertpapieren an einem Unternehmen beteiligt sind, werden die Papiere nicht auf die entsprechenden Wertpapierdepots umgelegt. Vielmehr werden alle Geschäftsanteile der vorgenannten Gesellschaft in Sammelverwahrung genommen.
Durch die Verwahrung aller Titel in gemeinsamer Verwahrung geht das alleinige Eigentum eines Aktionärs an seinen Anteilen unter. Vielmehr erhält er einen Anteil am gesamten Bestand des Sammeldepots, dessen Betrag sich nach dem Depotwert richtet. Für den Investor besteht kein Grund zur Sorge, seine Papiere nicht zurückzubekommen. Auch wenn er möglicherweise nicht genau die gleiche Sicherheit erhält, die er deponiert hat, hat er das Recht auf Lieferung der von ihm deponierten Sicherheiten.
Pendant zur Sammelverwahrung ist die so genannte Streambandverwahrung (auch Sonderverwahrung). Die Wertschriften der einzelnen Investoren werden separat gehalten und markiert, so dass sie den einzelnen Inhabern klar zuordenbar sind. Im Gegensatz zur Sammelverwahrung bleibt der Deponent Eigentümer seiner Wertschriften. Die kollektive Verwahrung von Wertschriften mag auf den ersten Blick zwar wie eine Errungenschaft des Digitalzeitalters klingen, aber die Vorstellung, Wertschriften zusammenzuhalten, ist nicht ganz unbekannt.
Der Ursprung der Sammelverwahrung in Deutschland geht auf das Jahr 1882 zurück. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt die Hausbank des Berlinischen Kassavereins erstmals die Aufgabe einer Wertpapier-Clearing- und Depotbank. Die Sammelverwahrung wurde im Mai 1972 als Regelfall für den Wertschriftenhandel eingeführ. Damit wird der erste Verzicht auf die so genannten "fondsgebundenen Wertpapiergeschäfte", d.h. den physischen Wertschriftenhandel, den der bisherige Eigentümer im Verkaufsfall an den neuen Eigentümer abgeben musste, gesehen.
Seitdem gelten "Bucheffekten", d.h. Wertschriftenhandel, der nur über die Buchung abrechnet wird. Die Sammelverwahrung ist für den Handel an den EU-regulierten Wertpapiermärkten Official Market und Regulated Market obligatorisch. Durch die Verschmelzung der Deutscher Börse Clearing AG und der Abwicklungsgesellschaft Cedel International hält Clearing S.A. seit Beginn des Jahres 2000 an den Wertpapierbörsen in Depot.
Die SIX Group nimmt diese Aufgabe für den schweizerischen Wertschriftenmarkt wahr, während die Österreichische Kontrollbank OeKB (Oesterreichische Kontrollbank) als zentraler Verwahrer für Wertschriften in Österreich agiert. Vor allem zu Anfang des Wertpapiergeschäftes war der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen mit einem bestimmten Arbeitsaufwand behaftet. Die offensichtliche Konsequenz war, dass Investoren im Lauf der Historie darauf verzichteten, ihre Wertschriften in eigenen Wertpapierdepots bei der entsprechenden Bank zu deponieren, und statt dessen wurden Zentralverwahrstellen einrichten.
Generell wurde der Wertschriftenhandel durch kollektive Aufbewahrung für alle Beteiligten wesentlich erleichtert und die Aufwendungen signifikant gesenkt. Durch die Verbuchung können Geschäfte mühelos abgewickelt werden, der administrative Aufwand wird durch die Zentralverwahrung der Wertschriften wesentlich reduziert. Einer der Vorteile der kollektiven Aufbewahrung, der für unsere Ahnen sicher viel wichtiger ist, aber auch heute noch nicht ganz ausgeschlossen werden kann, ist die Art und Weise, wie Risiken im Vergleich zu materiellen Wertpapierbeständen eliminiert werden können.
Diejenigen, die selbst Anteile in Form von Papier halten, sei es im eigenen Safe oder in einem verschlossenen Safe, sind nie völlig immun gegen den Verlust ihrer Wertschriften, zum Beispiel durch Verlust oder Feuer. Die Geschäfte werden lediglich durch Buchung ausgeführt, es müssen keine echten Titel von hier nach dort umgeschichtet werden.
Ein positiver Seiteneffekt dieses Verfahrens: Da der Effektenhandel durch Girosammelverwahrung sehr günstig ist, sind auch die Depotkosten vergleichsweise gering. Die Anleger werden durch die Sammelverwahrung kaum benachteiligt. Selbst wenn es zunächst etwas drohend klingt, seine Vermögensrechte zu übertragen und statt dessen Miteigentum an den Kollektivbeständen zu haben, macht das keinen Sinn.
Der Anlegerschutz ist durch das DepotG und das BGB gewährleistet. Bei der Verwahrung von Effekten in Girosammelverwahrung entstehen für die Vorbesitzer nach einem Bruchteil des Tages des Zugangs bei der Girosammelverwahrstelle gleichartige Miteigentumsanteile. Der Bruchteil bestimmt sich nach dem Nennwert des Wertpapiers, bei Titeln ohne Nennwert nach der Anzahl der Anteile.
Die Sammelverwahrstelle kann jedem der Einleger aus dem Sammelbesitz die ihm zustehende Stückzahl liefern oder die ihm zustehende Stückzahl ohne Einwilligung der anderen Betroffenen abheben. Andernfalls darf der Kollektivverwahrer den Kollektivbestand nicht reduzieren. Die Aktionäre verpassen letztlich nur die Präsenz eines Papiers, also der Aktie, durch die Sammelverwahrung.
Wenn Sie befürchten, dass Sie ohne diese Anteile nicht an der Generalversammlung einer Gesellschaft erscheinen können, können Sie sicher sein: Sie können Ihr Wahlrecht auch wahrnehmen, wenn Ihre Anteile in Girosammelverwahrung sind. Ihr depotführendes Institut wird Ihnen eine Depotbestätigung für Ihre Wertschriften ausstellen, mit der Sie Ihre Stimmrechte nachweisen.
Für die Sammelverwahrung Ihrer Anteile fallen keine direkten Gebühren an; diese sind bereits durch Ihre Verwahrungsgebühren gedeckt. Der Vorteil der Sammelverwahrung für Kreditinstitute liegt auf der Hand: Sie spart ihnen Zeit und Mühe und spart ihnen gegenüber der herkömmlichen Tresorverwahrung lediglich Zeit. Bei der Depotbank oder dem Makler sind die Papiere nicht verfügbar, so dass er sich nicht um deren Aufbewahrung kümmert .
Die Sammelverwahrung erleichtert auch den Wertpapierhandel für Kreditinstitute. Die Tatsache, dass Anteile nicht mehr körperlich verwahrt werden müssen, dürfte auch für das große Spektrum der direkten Kreditinstitute und Online-Broker verantwortlich sein. Wie erfolgt die Sammelverwahrung? Die Sammelverwahrung von Wertpapieren erfolgt, wie im Kapitel "Sammelverwahrung von Wertpapieren - was ist das" beschrieben, in der Regel bei staatlichen Wertpapiersammelverwahrstellen, die auch als Zentralverwahrer oder Kassenvereinigungen bezeichnet werden.
Eine Sammelverwahrung ist prinzipiell auch auf Bankebene möglich. Übernimmt ein inländischer Investor Anteile an einem Unternehmen mit Wohnsitz im Inland, werden die Papiere in der Regel von der örtlichen Wertpapiersammelstelle aufbewahrt. Die Clearstream verfügt über ein gegenseitiges Kontoverhältnis (sog. CSD-Link), mit dem der Investor Miteigentum am Wertpapierportfolio der ausl.
In § 5 Depotgesetz sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sammelverwahrung von Effekten, auch bei der Depotverwahrung im Inland, festgelegt. Die Verwahrstelle kann fungible Effekten, die von einer Zentralverwahrungsstelle zur Sammelverwahrung autorisiert sind, dieser zur Sammelverwahrung überlassen, es sei denn, der Deponent hat eine getrennte Aufbewahrung der Effekten gemäß 2 S. 1 beantragt.
Statt einer Sammelverwahrung durch einen Zentralverwahrer kann der Depositar die Wertschriften selbst verwahren oder einem Dritten zur Sammelverwahrung überlassen, ohne von seinen gleichartigen Titeln oder von diesen Dritten getrennt zu sein, wenn der Deponent ihn dazu explizit in schriftlicher Form bevollmächtigt hat. Die Verwahrstelle kann anstelle der Verwahrung der deponierten Aktie einen korrespondierenden Sammelbestand an den Deponenten abtreten.
Dem Deponenten wird eine Rechtsposition in Bezug auf die kollektive Verwahrung dieser Verwahrstelle gewährt, die der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen entspricht und von der Zentralverwahrstelle und der Auslandsverwahrstelle im Zusammenhang mit ihrem wechselseitigen Kontoverhältnis akzeptiert und zur kollektiven Verwahrung ermächtigt ist.
In der Regel kommen Sie als Investor nicht in direkten Zusammenhang mit der Girosammelverwahrung: Mit der ersten Hinterlegung des Wertpapiers in Ihrem Wertschriftendepot haben Sie einen Anteil am Sammeldepot erlangt - sofern Sie bei Kontoeröffnung die Vollmacht zur Verwahrung Ihres Sammeldepots erteilen. Einen Überblick über Ihre Wertschriften bekommen Sie nicht vom zentralen Wertschriftendepot, sondern von der Depotbank.
In der Regel stellen Kreditinstitute und Online-Broker am Ende des Jahres einen Wertpapierdepotauszug mit allen notierten Titeln und ihren Werten zum Bilanzstichtag auf. In der Regel bekommen Sie auch die so genannte Gewinn- und Verlustrechnung mit.