Rürup Rente Versteuern bei Auszahlung

Die Rürup-Rente bei der Auszahlung

Ebenso wie die gesetzliche Rente muss der Versicherte das Einkommen bei der Auszahlung versteuern. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist die Auszahlung einer geringfügigen Rente möglich. Der Steuervorteil macht die Rürup-Rente attraktiv. Dies wirkt sich positiv auf die Rentabilität einer Rürup-Rente aus. Eine weitere Bezeichnung für die Rürup-Rente ist die Basisrente.

Wie wird eine Rürup-Rente besteuert?

Der Versorgungsbezug aus einer Rürup-Rente wird vom Fiskus wie die Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gehandhabt. Sie müssen den sogenannten Steueranteil versteuern. Dies ist der Teil der Rente, der den Rentenzuschuss übersteigt. Alles, was später aus einem Rürup Vertrag kommt, wird auf diese Weise versteuert. Gleiches gilt für die Pensionen aus der Gesetzlichen Pensionsversicherung ( 22 Nr. 1 S. 3 lit. aa EStG).

Der zu versteuernde Teil Ihrer Rente ist je später Ihre Rente anfängt, desto mehr. Wurde die Rürup-Rente bereits seit 2005 gezahlt, liegt der Steueranteil bei 50%, bei Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2009 bei 58%. Abhängig von dem Jahr, in dem die Rente anfängt, erhöht sich der Steueranteil bis 2020 um zwei Prozent auf 80 Prozent und danach um einen Prozent im Jahr.

Wenn Sie nach 2039 in Rente gehen, müssen Sie die volle Steuer auf die Pensionszahlungen zahlen. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist es unerheblich, in welchem Umfang Ihre Beitragszahlungen für die Nachversteuerung einer Rürup-Rente als Sonderausgabe absetzbar waren. Von 2005 bis 2025 leistet Müller für 20 Jahre einen Beitrag zur Rürup-Rente. Zu Beginn konnte er nur 60% (2005), 62% (2006) etc. von seinen Beiträgen als Sonderaufwand abziehen.

Von 2023 bis 2025 bezahlt der gut verdiente Schmidt einen höheren Beitrag in eine Rürup-Rente. Sie kann 96% (2023) bis 100% (2025) ihrer Beitragszahlungen als Sonderaufwand einfordern. Zu Beginn der Pensionierung im Jahr 2026 liegt der Steuersatz für beide bei 85%, wobei Müller einen deutlich niedrigeren steuerlichen Abzug seiner Beitragszahlungen vornehmen konnte.

Die Verfassungswidrigkeit der doppelten Besteuerung im Falle von Müller muss noch durch das BVerfG geklärt werden (Az. 2 BvR 288/10, 2 BvR 289/10, 2 BvR 290/10 und 2 BvR 323/10). So können Sie in der späten Pensionsphase ggf. belegen, in welcher Größenordnung Sie Rürup-Beiträge aus dem versteuerten Erwerb geleistet haben.

Rürup-Rente: Ausländische Pensionszahlungen

Wer vor der Pensionierung in eine Rürup-Rente einzahlt und ins Ausland zieht, muss die Steuervergünstigungen für seine Rürup-Beiträge nicht zurückzahlen. Sie sollten jedoch mit Ihrem zuständigen Finanzamt absprechen, ob es Sinn macht, Ihren Rürup-Vertrag nach dem Einzug von den Beiträgen zu befreien. Selbst wenn Sie erst nach der Pensionierung von Rürup ins Land ziehen, bleibt die Steuerrückerstattung in der Kautionsphase.

Ein so genanntes DBA hat die Bundesregierung mit über 100 Staaten abgeschlossen. Die Rürup-Rente wird also überwiegend nach dem Steuerrecht des neuen Wohnsitzlandes versteuert. Falls Sie Ihren Wohnort nach dem Auslandsaufenthalt in Deutschland behalten, bleibt die Steuer unverändert. Daher ist es möglich, dass die Zahlungen teils in Deutschland, teils im Lande des neuen Wohnortes versteuert werden.

Wichtiger Hinweis: Wenden Sie sich an Ihren Berater. Wenden Sie sich am besten frühzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt an Ihren Berater, um mit ihm die steuerlichen Aspekte der Rürup-Zahlungen zu erörtern.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema