Rürup Insolvenzsicher

Die Rürup Insolvenzsicher

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen darüber, inwieweit die Rürup-Rente tatsächlich insolvenzsicher ist. Die Rürup-Rente und die Riester-Rente im Insolvenzfall: Die Basisrente ist unpfändbar (auch im Insolvenzfall!) und sicher vor Hartz IV. Die Rüruprente ist insolvenzsicher? Zahlungsunfähigkeit: Ihre lebenslange Betreuung ist garantiert.

Financial News Advisor: Sind Basisrenten nicht pfändbar?

Ist die Rürup- oder Basisrente anrechenbar? Wie sind Rechtsanwälte und Versicherungsmakler im Insolvenzfall zu schützen? Die Rürup-Renten oder Grundrenten sind weder vertragsgemäß mit dem Versicherungsunternehmen vererblich, noch können sie gekündigt, als Sicherheit verliehen oder verkauft oder verpfändet werden. Diese Anforderung resultiert für den Steuerabzug aus § 10 I Nr. 2b EStG.

Die Rürup-Rente nach 851c II ZPO stellt nach Ansicht von Fachleuten der Wikipedia ein pfändungssicheres Gut dar - ein Pluspunkt der Grundrente nach Wikipedia auch in der Konkurs. Die steuerbegünstigte Prämienzahlung in der Sparphase wird im selben Beitrag als pfändungssicher nach § 97 StG, 851 ZPO ausgewiesen. Im Gegensatz dazu wird in einer juristischen Dissertation festgestellt, dass " 97 EGV nur auf "nach 10a oder nach § 6 Abs. 1 ZI.

"In einem neuen Sachbuch, zunächst ein juristischer Abschluss, von einem Verlagshaus für Versicherungsspezialisten, wird dargelegt, dass Grundversorgungsverträge weder eine kapitalbildende Wirkung im Vergleich zur beschränkten beschlagnahmten Alterssicherung nach? 851 c ZPO haben, noch einen Rückkaufwert, warum sie allein in der Sparphase überhaupt nicht beschlagnahmbar sind. Im Unterschied zum Grundversorgungsvertrag muss das Vermögen der so genannten pfändungssicheren Altersversorgung z.B. über die nach Maßgabe des 851c ZPO festgelegten Pfändungsgrenzen hinaus auf Kreditgeber und Konkursverwalter übertragen werden.

Konsequenterweise bis zum Schluss durchdacht, könnte man sagen, dass ohne Rückkaufwert in einer Lebensversicherungspolice - wie sie vermeintlich in Grundversorgungsverträgen enthalten ist - auch jeder Betrag - abgesichert vor Kreditgebern und Insolvenzverwaltern - als Vermögenswert abgesichert werden könnte. In der Dissertation wird dies gerechtfertigt: "Eine Verpfändung ist jedoch, wie unten erläutert, ausgeschlossen, nur weil die Rente kein vermögenswirksames Versorgungsinstrument ist mit der Konsequenz, dass der Vertragspartei kein Anrecht auf einen "Rückkaufswert" zukommt, den der Kreditgeber weder in der Spar- noch in der Ausschüttungsphase verpfänden könnte.

Letztendlich geht dies auch auf die vom Gesamtverband der Assekuranz vertretene These über den unbefristeten Schutz der Grundrente in der Sparperiode zurück, die kürzlich auf seiner Internetseite veröffentlicht wurde: "Der GDV verweist auch darauf, dass das Alterskapital der Grundrente während der Sparperiode vor dem Zugang Dritter gesichert ist. Dies bedeutet, dass weder die Arbeitsämter noch das Sozialversicherungsamt oder irgendwelche Kreditgeber Zugang zur Grundrente haben.

"Keine Rückkaufswirkung = Insolvenzsicherung? Übergabewerte bestehen auch ohne reguläre AuflösungSeite 3: Grundrente vor Pensionierung verpfändbar?

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