In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Riester Rente Mindestbeitrag 2015
Mindest-Beitrag 2015h. die Zuschüsse für 2014 werden dem Riester-Vertrag im März 2015 gutgeschrieben. Das Wichtigste zur Riester-Rente auf einen Blick. Was gibt es für geförderte Riester-Produkte?
Mindestbeitrag für die Riester-Rentenversicherung
Sie haben nur dann ein Anrecht auf vollständige Riester-Zulagen, wenn Sie in den Riester-Vertrag einsteigen. Für die vollständige Altersvorsorge für einen Riester-Vertrag müssen Sie einen gewissen Mindestbeitrag einbringen. Das ist ein gewisser Anteil des Vorjahreseinkommens abzüglich des individuellen Anspruchs auf einen vollständigen Rentenzuschuss. Liegt Ihre Beitragszahlung unter dem Mindestbeitrag, wird das Grund- und Kindergeld proportional reduziert.
Wenn Sie z.B. im Jahr 2014 eine Beitragszahlung von 30.000 EUR (= Vorjahreseinkommen) hatten und Anspruch auf den Basisbonus von 154 EUR und zwei Kindergeldern von je 185 EUR (Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 zur Welt gekommen sind) haben, wird Ihr mind: Eigenbeitrag für 2015 wie folgt ermittelt:: Die Mindesteigenbeteiligung ist jedoch beschränkt.
Hochverdiener müssen für den Bezug der gesamten Vergütung höchstens 2.100 EUR abzüglich des Vergütungsanspruchs aus dem Vorjahr zahlen. Wenn Sie im Jahr 2014 einen beitragspflichtigen Lohn von 60.000 EUR (= Vorjahreseinkommen) und einen Grundbonus von 154 EUR und zwei Kindergeldern von je 185 EUR (Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 zur Welt kamen) erhielten, bekommen Sie den gesamten Bonus nur, wenn Sie im Jahr 2015 die folgenden Mindestbeiträge leisten: 1:
Riester-Rente: So zahlt sich die Riester-Förderung in der Babypause aus
Müttern oder Vätern, die ihr Baby in den ersten drei Jahren des Lebens betreuen, werden Erziehungszeiten auf ihrem Alterskonto angerechnet - drei Punkte. Während der Zeit, für die ihnen Erziehungszeiten angerechnet werden, sind sie gesetzlich in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI). Der nicht erwerbstätige Vater hat aufgrund der Pensionsversicherungspflicht ein Anrecht auf den Riester-Zuschuss und gar einen Sofortzuschuss.
Wenn Sie einen eigenen Riester-Vertrag haben. Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbonus von 154 EUR und einem Kindergeld von 300 EUR pro Kinde sowie einem zusätzlichen Sonderausgaben-Abzug von bis zu 2.100 EUR für höhere Einkünfte zusammen. Für den vollen Bonus muss ein Eigenanteil von 4% des Einkommens des Vorjahres abzüglich des Bonusanspruchs, maximal 2.100 EUR abzüglich des Bonusanspruchs, in den Riester-Vertrag eingebracht werden, zumindest aber der Grundbetrag von 60 EUR.
Für ein Kleinkind muss die Mütter höchstens 1.646 EUR (2.100 EUR./. 154 EUR./. 300 EUR) zahlen. Der Erziehungszeitraum der Kinder fängt am Ende des Geburtsmonats an und dauert 36 Kalendermonate. Andererseits ist es für die Riester-Regelung ausreichend, dass die Bedingungen in nur einem einzigen Kalendermonat pro Jahr erfüllt werden.
Zum Beispiel, wenn das Baby im Monat Nov. zur Welt kommt, fängt die Erziehungszeit am Anfang des Jahres an. Die Riester-Förderung gilt jedoch für das ganze Jahr. Wie verhält es sich mit der Erziehungszeit, die wegen der Entbindung eines anderen Babys nicht ausreicht? Es gibt hier eine sehr angenehme Lösung: Wird ein anderes Baby innerhalb der 36-monatigen Erziehungszeit zur Welt gebracht, wird die Erziehungszeit für dieses Baby um die Zahl der Kalendermonate der simultanen Aufzucht erweitert.
Der ungenutzte Elternurlaub für das erste Kinde wird an das zweite Kinde "angehängt". Das Gleiche trifft auf Mehrfachgeburten zu: Die Aufzuchtzeit wird zweimal oder dreimal mitberücksichtigt. Der Mindestbeitrag: War die jugendliche Frau im Jahr vor der Entbindung des Babys beschäftigt, wird das Vorjahreseinkommen zu Grundegelegt, auch wenn im ersten Ausbildungsjahr kein beitragspflichtiges Entgelt erlangt wird.
Für den Erhalt der vollen Tantieme müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt werden, maximal 2.100 EUR, abzüglich des Anspruchs auf die Tantieme. In der zweiten und dritten Klasse der Erziehung reicht dann der Grundbetrag von 60 EUR als eigener Betrag aus, wenn im vergangenen Jahr keine Erwerbstätigkeit ausübte. Verdiente die jugendliche Frau im Jahr vor der Entbindung kein oder nur ein niedriges Gehalt, reicht auch der Grundbetrag von 60 ? aus.
Tritt die Frau während der Erziehungszeit oder nach dem dritten Jahr wieder ins Erwerbsleben ein, muss sie nur im ersten Jahr der Erwerbstätigkeit den Grundbetrag zahlen, da dann das "Nulleinkommen" des Vorjahrs verwendet wird. Nein, nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen bildet das Erziehungsgeld kein entscheidendes Einkommen und wird daher bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags nicht berücksichtigt (BMF-Schreiben vom 14.11.2007, IV C 8-S 2492/07/0004).
Stichworte: Alter, Altersversorgung, BMF-Brief, Grundgehalt, Kind, Kindergeld, Riester-Rente, Steuertip, Rentenausgaben.