Riester Antrag

Die Riester-Anwendung

aber auch einen jährlichen Antrag auf staatliche Förderung stellen. Jeder, der "in Riestert lebt", muss eine Einzelförderung beantragen. Ob ein Riester-Rentenantrag in einer bestimmten Form gestellt werden muss, kann mit einem klaren "Ja" beantwortet werden. Die Zulagen in einem Riester-Vertrag fließen nicht automatisch. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Riester-Rente / Antragsverfahren

Riester-Rente: Um staatlich gefördert zu werden, muss der Steuerzahler nicht nur einen zuschussfähigen Altersversorgungsvertrag abschliessen, sondern auch einen jährlichen Antrag auf Unterstützung einreichen. Die Anspruchsberechtigung besteht erst am Ende des Kalenderjahrs, in dem der Steuerzahler die Beitragszahlungen an die private Rentenversicherung vornimmt. Nur im folgenden Jahr kann er eine öffentliche Finanzierung beantragen.

Der Antrag wird von dem Leistungserbringer oder dem Finanzinstitut gestellt, mit dem der Steuerzahler den Vorsorgevertrag geschlossen und die Beitragszahlungen vornimmt. Anträge auf Zuschüsse müssen beim Leistungserbringer innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag gezahlt wurde, eingereicht werden. Der Antrag wird vom Investor vollständig beantwortet und an den Provider zurückgeschickt. Der Provider schickt den Antrag dann an das BfA in Berlin.

Der Betrag des Zuschusses wird anhand der Anwendungsdaten errechnet und an den Leistungserbringer übermittelt. Der Dienstleistungserbringer muss dem Leistungsempfänger jährlich folgende Angaben zur Verfügung stellen: Betrag der letztjährigen Pensionsbeiträge, der im vergangenen Beitragjahr durchgeführten Ermittlung bzw. Berechnung, der bisher gutzuschreibenden Tantieme, der bisher gutzuschreibenden Beträge (Sparanteil) und der Summe des Pensionsvermögens.

Möchte der Steuerzahler den Sonderkostenabzug in Anspruch nehmen, muss er im Zuge der Jahreseinkommensteuererklärung einen Antrag beim Steueramt einreichen. Die Steuervorteile werden dann vom Steueramt bestimmt und an die BfA weitergeleitet. Neue Regelung seit 1.1.2005: Seit 1.1.2005 gibt es ein erleichtertes Anerkennungsverfahren. Die Antragstellung wird durch einen Antrag auf Dauerzulage erleichtert.

Damit entfällt der jährliche Neuantrag auf einen Zuschuss zur Altersvorsorge.

bbr > Anfragen zur Altersversorgung

Die folgenden Übersichten enthalten Formblätter für die Altersvorsorge: Seit dem Einbringungsjahr 2010 (d.h. seit dem 01.01.2011) müssen die Vorsorgebeiträge nach 82 Euro (Beiträge zur Riester-Rente) vom Leistungserbringer über den Stammdatensatz AZ 50 an das Finanzamt übermittelt werden. Weitere Auskünfte und den derzeitigen Stand der Dinge erhalten Sie unter Zertifizierungsverfahren. Ab dem Einbringungsjahr 2010 (1. Jänner 2011) ist die Pflicht der Leistungserbringer zur Ausstellung eines Papierzertifikats nach 10a Abs. 5 StG erloschen.

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