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Rentenversicherung Träger der Versicherung
Pensionsversicherungsträger der VersicherungPensionsversicherungsträger - Begriffsbestimmung und Erläuterung
Die für die Rentenversicherung zuständigen Stellen werden als Pensionsversicherungsträger bezeichnen. Man unterscheidet verschiedene Stellen, die die Aufgabe der Rentenversicherung für die jeweiligen Fachgruppen uebernehmen. Im Jahr 2005 führte die Gesetzesänderung in Deutschland zu einem Wechsel bei den Rentenversicherungen. In der Vergangenheit gab es die Eidgenössische Versicherung für Arbeitnehmer, die Arbeiterrente, die Staatliche Versicherungsanstalt, die Suchkasse, die Eisenbahnversicherungsanstalt und die Bundesknappschaftsversicherung.
Nach dem Wegfall der Entkoppelung von Arbeitnehmer- und Betriebsrentenversicherung und der neuen Regelung der Pensionsversicherungsträger ist für beide Berufszweige der Hauptverband der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Regionalversicherer verantwortlich. Abhängig vom regionalen Carrier wird ein Identifizierungszusatz angefügt. Wer im Bergbausektor arbeitet oder bei Seefahrtsbehörden angestellt ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung für die Bahn sehen lassen.
Dies ist auch für andere Gebiete mitverantwortlich. Die Pensionskasse ist weiterhin für die Mitarbeiter in der Agrarwirtschaft verantwortlich.
die für die Umsetzung der Rentenversicherung zuständigen Stellen.
die für die Umsetzung der Rentenversicherung zuständigen Stellen. Bis 2005 waren die Rentenversicherungsträger: Bundesanstalt für Arbeiter und Angestellten (BfA); für Arbeiter und Angestellte: Staatliche Versicherungsanstalt (LVA), Suchasse, Eisenbahnversicherungsanstalt; für Bergleute: Seit dem 1.1.2005 ist die Abtrennung zwischen Arbeiter- und Arbeiterrente abgeschafft und die Organisierung der Rentenversicherungsanstalten umgestellt. Eigentümer der allgemeinen Rentenversicherung sind nun entweder der Hauptverband der Deutschen Rentenversicherung oder regionale Anbieter, die die Kennzeichnung der Deutschen Rentenversicherung mit einem den betreffenden regionalen Anbieter charakterisierenden Zuschlag erhalten (§ 125 SGB VI).
Darüber hinaus besteht die Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung zum Teil mit besonderen Aufgaben (§§ 129, 130, 132 ff. SGB VI). Für Beschäftigte in der Landwirtschaft: Sozialversicherungen für Land-, Forst- und Gartenwirtschaft, die im Bereich der Rentenversicherung als Agrarische Alternative fungieren, siehe auch: Agrarische Altenskasse und für Künstler: Malersozialkasse.
Kooperation mit Sozialversicherungsträgern
Die Vorsorgeleistungen der Rentenversicherung richten sich nach 14 Abs. 1 SGB VI: "Die Rentenversicherungsträger gewähren ärztliche Vorsorgeleistungen zur Absicherung der Erwerbstätigkeit von Versicherten mit den ersten gesundheitlichen Schäden, die ihre Erwerbstätigkeit bedrohen. Das Angebot kann befristet sein. "Mit dem Ende 2016 in Kraft getretenen Flexibilitätsgesetz wurden die präventiven Vorteile der Rentenversicherung durch die Abschaffung der Ausgabengrenzen weiter gestärkt.
Dabei werden die bisher im Bereich der Betriebsprävention getesteten unterschiedlichen Vorgehensweisen und Modellvorhaben in einen einheitlichen Leistungskatalog übertragen. Die Massnahmen zielen in erster Linie auf die versicherten Mitarbeitenden, für die noch kein konkretes Invaliditätsrisiko besteht, für die sich aber ein Sanierungsbedarf abzeichnet.
Mit den oft zusammengefassten ambulanten und ambulanten Massnahmen soll die Gesundheitskompetenz der Versicherungsnehmer eigenverantwortlich gestärkt werden. Weil das Unternehmen auch für die Massnahmen der Mitarbeiter einen Zuschuss leisten muss (der Mitarbeiter gilt wie bei der Rehabilitierung als erwerbsunfähig für den ambulanten Teil der Massnahme), werden Kooperationsverträge zwischen dem Versicherungsträger und dem Unternehmen abgeschlossen.
Um eine gesundheitsfördernde Lebensweise der Betroffenen zu erreichen, ist die Dauer der Maßnahmen auf mind. 2-3 Monaten festgelegt. Der Deutschen Rentenversicherung liegt ein Rahmenkonzept (PDF, 775 kB) zur Durchführung von ärztlichen Diensten zur Vorbeugung und Förderung der Gesundheit zugrunde, in dem neben den Präventivzielen auch die persönlichen Anforderungen sowie die Inhalte, der Verlauf und die Art der präventiven Dienstleistungen dargestellt werden.
Basierend auf dem Rahmenkonzept steht auch ein Merkblatt für Dienstleister, Dienstleister und involvierte Berufsverbände zur Auswahl (PDF, 3,5 MB), das über Inhalt, Zielsetzung und Verfahren der Vorsorgeleistungen der Vorsorgeeinrichtungen Aufschluss gibt. Zusätzlich zu diesen versicherten Leistungen richtet der Gesamtverband der Deutschen Rentenversicherung ein bundesweites Netzwerk von Wirtschaftsberatungsstellen ein, das vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Sachen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit berät.
Der DRV-Unternehmensservice bietet Unterstützung bei Fragen zum Betriebsintegrationsmanagement (BEM), Betriebsgesundheitsmanagement (BGM) und sieht sich als Pilot im strukturierten Socialsystem.