Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung

Erstversicherung aus Deferred Compensation

So gibt es beispielsweise Direktversicherungen, Pensionskassen, Gruppenunfallversicherungen und Pensionskassen als Umwandlungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge. Die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst unterliegt besonderen Bedingungen. Von der Praxis für die Praxis.

Unternehmensversicherung Deferred Compensation - Informationen und Vergleiche

Das wird sich ändern, wenn Sie in Rente gehen. Um Ihre Pensionierung nach Ihren Wünschen planen zu können, benötigen Sie eine Finanzreserve. Eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung schafft gute Bedingungen für eine erfolgreiche Ersparnis. Das geht über eine Deferred-Compensation-Versicherung. Eine der fünf Möglichkeiten, den Lebensabend durch den Unternehmer abzusichern, ist die Direktversicherung.

Diese erfolgt über eine Deferred-Compensation-Versicherung, bei der ein Teil des Bruttolohns direkt an eine gewählte Versicherung überwiesen wird. Das so umgerechnete Entgelt ist während der ganzen Dauer nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig und wird ohne Abzug an die Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Die Renten müssen im Rentenalter versteuert werden, was jedoch aufgrund der allgemein geringeren Höhe im höheren Lebensalter weniger schwerwiegende Folgen hat.

Die Direktversicherung ist darüber hinaus sehr anpassungsfähig und kann an veränderte Arbeitsbedingungen und ansteigende oder sinkende Einkommen angepaßt werden. Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sind Ihre Einsparungen keinesfalls gefährdet: Sie können den Geldbetrag für den betreffenden Zeitpunkt kürzen oder den Arbeitsvertrag aussetzen. Gehaltsumwandlung in der Direktversicherung ist eine variable Form der Altersvorsorge und der finanziellen Absicherung im hohen Lebensalter.

Direktversicherungen zeitnah - Deferred Compensation Intensive

Dieses Onlineseminar bietet den Teilnehmern einen komprimierten, praxisorientierten Einblick in die neuesten Trends in der Erstversicherung. Die gegenwärtige Rechtssprechung und Beratung bei der Umwandlung von Entgeltumwandlungen sowie Arbeitgeberzuschüsse und arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgungskonzepte werden dargestellt. Das Onlineseminar können Sie auch gerne in Form einer Aufnahme mit Teilnahmeunterlagen zum Selbstkostenpreis von 39,00 zzgl. Mehrwertsteuer abonnieren.

Direktversicherungsschicksal in der Zahlungsunfähigkeit

Mehr und mehr Mitarbeiter setzen daher nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf eine zusätzliche Absicherung für ihr hohes Lebensalter. Besonders gefragt sind hier Betriebsrenten in der Direktversicherung, entweder durch Gehaltsumwandlung oder auch durch Arbeitgeberfinanzierung. Geht der Unternehmer in Konkurs, erhebt sich die Frage nach dem Verlauf der Betriebsrenten - hier für die Direktversicherung beschrieben.

Eine Direktversicherung ist nur eine von mehreren möglichen Formen der Betriebsrenten. Mit der Direktversicherung gibt es eine Dreiecksbeziehung. Als Versicherter schliesst der Auftraggeber eine Lebensversicherung für den Mitarbeiter ab (Vertrag zugunsten Dritter). Sie ernennt den Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen zum unwiderruflichen Begünstigten oder auch nur zum widerruflichen Begünstigten.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers kann dies einen erheblichen Einfluss auf die Betriebsrente haben, obwohl die Leistung von einem Versicherungsunternehmen übernommen wird. Der Versicherungsbeitrag wird vom Auftraggeber getragen. Wahlweise durch Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters oder allein durch den Auftraggeber oder durch einen Zuschuß des Auftraggebers für Gehaltsumwandlung. Bei einer Pensionszusage des Dienstgebers erhält der Dienstnehmer eine erworbene Anwartschaft, sofern die Pensionszusage mindestens fünf Jahre bestand und der Dienstgeber das Alter von fünfundzwanzig Jahren erreicht hat.

Dies bedeutet, dass, wenn ein Mitarbeiter nach diesem Zeitraum aus dem Betrieb ausscheidet, der Anspruch auf zukünftige Versorgungsleistungen beim Mitarbeiter verbleibt. Im Falle einer aufgeschobenen Vergütung erhält der Mitarbeiter unverzüglich eine erworbene unverfallbarkeit. Außerdem soll dem Mitarbeiter mit Eintritt der aufgeschobenen Vergütungsumwandlung ein unentziehbares Optionsrecht eingeräumt werden. Die §§ 7 bis 15 BetrAVG sehen einen Insolvenzsicherungsschutz für die betriebliche Altersvorsorge vor.

Die Insolvenzsicherung umfasst sowohl die aktiven Mitarbeiter als auch die Rentner. Wird der PSV durch den Auftraggeber zahlungsunfähig, wird der Auftraggeber nicht von seiner Pflicht entbunden. Der Anspruch des Mitarbeiters gegen den Auftraggeber geht kraft Gesetz auf den PSV über. - die Einleitung des Verfahrens über das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers, - die Ablehnung des Antrages auf die Einleitung des Verfahrens mangels Vermögens, - die völlige Einstellung der Geschäftstätigkeit.

Die BetrAVG sichert Beschäftigte und Gehaltsempfänger, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags für einen Unternehmer arbeiten. Er ist kein Angestellter, da er aufgrund seiner Vertretungsmacht Arbeitgeberfunktionen ausübt. Dennoch geniesst sie den Patentschutz des BetrAVG, da die versprochene Altersrente die Existenzberechtigung im hohen Lebensalter sichert und ein soziales Schutzbedürfnis ähnlich dem des Arbeitnehmers vorliegt.

Das hängt davon ab, ob infolge der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers die für die Leistung notwendigen Vorteile nicht gezahlt werden. Die Rentnerin, d.h. der Rentner, der bereits eine Direktversicherung abgeschlossen hat, erwirbt einen direkten Versicherungsanspruch gegen die Krankenkasse. Die Insolvenzversicherung wäre jedoch notwendig, wenn der Unternehmer das Zeichnungsrecht bereits vor Eintreten des Versicherungsfalls beeinflusst hat, z.B. durch Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Direktversicherung.

Das Gleiche trifft zu, wenn das Optionsrecht gepfändet wurde. Bei der Direktversicherung ist es auch für den Schutz der Insolvenz wichtig, ob der Mitarbeiter nur ein widerrufliches Zeichnungsrecht hat oder ob das Zeichnungsrecht gemindert ist (siehe oben). Verluste in der Direktversicherung sind nicht insolvenzsicher, wenn der Auftraggeber die Beiträge nicht fristgerecht gezahlt hat.

Der Anspruchsberechtigte ist im Unterschied zum Rentner weniger abgesichert, da er bei Eintreten des Versorgungsfalls einen Schadenersatzanspruch gegen den PSV erlangt. Weil im Laufe der Jahre ein erheblicher Teil des Kapitals in die Versicherungen einbezahlt wird, ergibt sich die Fragestellung, ob der Insolvenzverwalter auf diese Summen zurückgreifen und sie in die Konkursmasse einziehen kann.

Die Höhe des Bezugsrechts ist abhängig von der Ausgestaltung des Versicherungsvertrages. Das Gesetz besagt, dass der Unternehmer als Versicherter dem Versicherten nur ein widerrufbares Optionsrecht zuerkannte. Die Arbeitgeberin kann den Leistungsberechtigten zu jedem Zeitpunkt vertreten; der Mitarbeiter gibt daher nur Anlass zur Annahme, dass die Leistungen später zur Zahlung anstehen.

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit sind die Rechte aus der Versicherungspolice dem Arbeitgebervermögen zuzurechnen und stehen der Nachlassregelung zu. Möchte der Insolvenzverwalter/Fachverwalter den Rückkaufwert auf den Nachlass übertragen, muss er den Vertrag kündigen. Sofern nur widerrufliche Vereinbarungen über das Bezugsrecht getroffen und/oder Direktversicherungsleistungen übertragen, verliehen oder gepfändet wurden, sind die Pensionsansprüche zahlungsunfähig und stehen unter dem Insolvenzsicherungsschutz des PSV.

Bei einem unwiderruflichen Zeichnungsrecht zugunsten des Mitarbeiters und ohne Beeinträchtigung des Anspruchs aus dem Vertrag ist kein Insolvenzschutz erforderlich. Bei Vertragsabschluss hat der unwiderrufliche Berechtigte Anrecht auf die Versicherungswerte. Dies hat zur Konsequenz, dass die Rechte aus der Versicherungspolice nicht mehr dem Arbeitgebervermögen zugeordnet werden können und daher nicht zur Konkursmasse zählen.

Die Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts ist wirksam, der Mitarbeiter hat ein Trennungsrecht nach § 47 InsO. Darüber hinaus ist kein weiterer Insolvenzschutz vorgesehen, beispielsweise im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Versicherers selbst, und der Gesetzgeber hält dies offenbar für überflüssig, da die Versicherungsgesellschaften der Aufsicht des Staates unterworfen sind. Dabei ist ein unentziehbares Recht zu differenzieren, das dem widerruflichen Mitarbeiter eingeräumt wird (sog. eingeschränktes unentziehbares Bezugsrecht):

Bei Vorliegen der Reservierungsbedingungen kann das Optionsrecht aberkannt werden. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen kann das Optionsrecht nicht mehr aufgehoben werden. Der Zugriff auf den Rückkaufwert hängt allein von der Versicherungssituation ab, wie das Zeichnungsrecht strukturiert wurde. Die Aufhebung kann auch dann stattfinden, wenn der Unternehmer entgegen den Rechtsvorschriften des 1b Abs. 5 Satz 2 BetrAVG das Optionsrecht im Falle einer aufgeschobenen Vergütung widerruflich ausübt.

Auch bei Altverträgen in Gestalt einer Deferred Compensation, für die die neue Regelung zur sofortigen rechtlichen Ausübbarkeit noch nicht zur Anwendung kommt, da die Pensionszusage vor Ablauf von 2. der aus Arbeitnehmersicht ungerechtfertigte Anlass zu diesem Vorliegen ist. Die Versicherungsverträge zwischen Arbeitgebern und Versicherungsunternehmen müssen streng vom Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern getrennt sein.

Dies kann dazu fuehren, dass der Dienstgeber/Verwalter die Rechte aus dem Vertrag effektiv ausueben kann, obwohl er dies im Rahmen des Arbeitsvertrags nicht tun darf. Die Aufhebung des Bezugsrechtes kann daher arbeitsrechtlicher Art sein und zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters Anlass geben, z.B. wenn der Insolvenzsicherungsschutz nicht besteht, weil der Unternehmer die Versicherungsprämien nicht gezahlt hat und diese infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr auszahlen kann.

Die Rentnerin, d.h. die Person, die bereits eine Rente aus einer Direktversicherung bezieht, hat direkten Anrecht auf den Rentenbeitrag aus der Krankenversicherung. Der insolvenzgesicherte Anwartschaftsbarwert ist insoweit gesichert, als das Bezugsrecht des Mitarbeiters durch Widerruf, Pfändung, Übertragung oder Hypothek gefährdet ist. Im Falle der Erstellung eines Insolvenzplans können Leistungsansprüche gegen die PSV mit deren Bescheinigung gekürzt werden, sofern der Plan die vom Arbeitgeber oder Dritten gezahlten Beträge reguliert.

Eine Kostenverpflichtung des PSV entfällt, wenn z.B. der Dienstgeber ab einem gewissen Zeitraum wieder Rentenleistungen bereitstellt. Eine Direktversicherung ist grundsätzlich eine unkomplizierte Form der Altersvorsorge, da die Krankenkasse den gesamten Prozess abdeckt. Wünscht der Dienstgeber, dass die Ansprüche aus der Versicherungspolice ausschliesslich dem Dienstnehmer zukommen und auch im Falle der Insolvenz kein Zugang zur Versicherungspolice besteht, ist das Bezugsrecht bei Eintritt der Pensionszusage aufzulösen.

Forderungen aus der Versicherungspolice dürfen nicht abtreten, verliehen oder gepfändet werden.

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