Kredit bei Privatinsolvenz

Darlehen im Falle einer Privatinsolvenz

In der Privatinsolvenz. Abrechnung mit der Bank oder - wenn keine Mittel vorhanden sind - Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz muss gut überlegt sein. Kann ich auch in die Privatinsolvenz gehen? Die Verbraucherinsolvenz - umgangssprachlich Privatinsolvenz - wird eingeführt.

Darlehen trotz Privatinsolvenz möglich?

Bei der Privatinsolvenz tritt der "Schuldner" in eine 6-jährige Wohlverhaltensphase ein. Er ist dazu bereit, alle für ihn sinnvollen Aktivitäten zu übernehmen und den Pfändungsanteil der Einnahmen (über den Treuhänder) an die Kreditgeber zu zahlen. Zugleich werden alle Pfändungen und Rechte in die Konkursmasse einbezogen. Kurzum: Nach der Insolvenzeröffnung sind die Mittel des Zahlungspflichtigen bis zur Pfändungsbefreiungsgrenze begrenzt.

Es gibt auch keine anhängbaren Objekte oder Rechte mehr. Es ist daher kaum möglich, jemanden zu finden, der einem solchen Kreditnehmer zur Verfügung steht. Wenn jemand gefunden wird, um ein Darlehen zu gewähren, kann man hier wirklich von Freude sprechen. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass man sich in einer Privatinsolvenz befinde.

Versäumt man diesen Anhaltspunkt, gutes Wissen, dass man insolvent ist, kann es hier durchaus zu Betrügereien kommen, da man aufgrund der Insolvenz nicht in der Lage ist, das gewährte Darlehen zu erstatten. Insolvenz bedeutet hier, dass ein Darlehen, wenn es zurückgezahlt wurde, nur aus den Einkünften zurückgezahlt werden kann, die nicht beschlagnahmt werden können, auf denen der Darlehensgeber aber nicht beharren kann oder nicht mehr beschlagnahmt werden kann.

Die Aufnahme eines neuen Darlehens oder generell einer neuen Schuld hat im Prinzip nicht sofort zum Scheitern der Restschuldfreistellung geführt. Erstens ist die Privatinsolvenz nicht bedroht. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich nur solche Darlehen und Forderungen in der Privatinsolvenz befinden, die vor Einreichung des Antrags bekannt waren oder im Antrag auf Insolvenz eingetragen sind. Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die nach der Insolvenzeröffnung neu entstandenen Forderungen.

Die volle Verantwortung dafür muss der Insolvenzverwalter übernehmen und ein erneutes privates Insolvenzverfahren ist erst nach 10 Jahren möglich. Erhält ein im Antrag benannter Zahlungsempfänger Kenntnis davon, dass der Zahlungspflichtige neue Darlehen erhalten hat, kann er den Verzicht auf die Restschuld einfordern. Nicht umsonst, weil die Privatinsolvenz angemeldet wurde, da die Insolvenz aufgrund der Schuldenhöhe eintrat.

Bei der Neuaufnahme von Krediten steht der Kreditnehmer wieder vor dem selben Problemfeld wie vor der Privatinsolvenz. Schlimmstenfalls werden die verbleibenden Forderungen nicht freigegeben, so dass das eigentliche Insolvenzziel ausbleibt. Daher wird dringend davon abgeraten, während einer andauernden Privatinsolvenz neue Darlehen oder generell neue Forderungen aufzubringen.

Geht der Schuß in den Rücken, dauert es 10 Jahre, bis ein neuer Insolvenzantrag gestellt werden kann.

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