Krankentagegeld

Krankentagegeld

Unser Krankentagegeld schützt Sie als Arbeitnehmer und Selbständiger vor Geldverlust. Jetzt von der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall profitieren. Das Krankentagegeld bietet Ihnen Schutz vor Lohnausfall bei längerer Krankheit und schließt die Lücke, die mit Ihrem üblichen Einkommen entsteht. Schützen Sie sich mit unserem Krankentagegeld vor Verdienstausfall und werden Sie sorgenfrei gesund. Die Krankentagegelder der gesetzlichen Krankenkassen liegen deutlich unter Ihrem üblichen Nettoeinkommen.

mw-headline" id="Versicherungsbedarf">Versicherungsbedarf">/span>

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillig abgeschlossene Ergänzungsversicherung für Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Selbstständige. Bei Krankheit kann eine solche Krankenversicherung eventuelle Einkommensverluste kompensieren oder reduzieren. Es handelt sich um eine Vollkaskoversicherung, bei der die Versicherungsleistungen nicht auf der Grundlage eines konkreten Schadens berechnet werden (wie bei der Nichtlebensversicherung), sondern vorher in abstrakter Form in einer gewissen Summe festgelegt werden.

Wie in den anderen Sparten der Privatkrankenversicherung erfordert der Fall in der Krankentaggeldversicherung eine ärztlich erforderliche Behandlung bei einer Erkrankung oder einem Arbeitsunfall, bei dem die Versicherten erwerbsunfähig werden ( 192 Abs. 1 und 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)). Eine Aktivität im Bereich der Berufswiedereingliederung nach 74 des Sozialgesetzbuches kann auch zur Einstellung der Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung beitragen.

In der ärztlichen Bescheinigung muss dokumentiert sein, dass die versicherten Personen ihren spezifischen Berufsstand in keiner Form ausübt. Falls die Versicherten in der Lage sind, individuelle Berufstätigkeiten auszuüben, diese aber nicht für sich allein genommen sinnvoll sind, wird auf die Leistungsverpflichtung des Versicherungsunternehmens nicht verzichtet. 1 ] Da Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung in der Regel Leistungen bei Krankheit erhalten, wird das Krankentagegeld von Personen mit privater Krankenversicherung häufiger in Anspruch genommen.

Insbesondere Selbstständige, die weder Leistungen bei Krankheit zugesagt haben noch eine tarifliche Entgeltfortzahlung beziehen, stellen damit ihre Arbeit sicher. Das Gleiche trifft auf Mitarbeiter zu, die kein krankes Arbeitsentgelt beziehen und nach sechs Arbeitswochen nicht auf Einkommensschutz verzichtet haben. Für Mitarbeiter mit gesetzlicher Krankenversicherung können in der Regel nur geringe Lücken durch einen Privatzuschlag geschlossen werden.

2 ] Wenn ein Selbständiger nur den entgangenen Profit und nicht den entgangenen Ertrag mit seiner Krankentaggeldversicherung versichert, hat er immer noch ein beträchtliches ökonomisches Wagnis, vor allem wenn die Aufwandsquote hoch ist, was seine Existenz gefährden kann. Diese Passage erfordert das Vorhandensein einer eigenen Krankentaggeldversicherung. Unabhängig von der Änderung der Bedingungen gilt ab dem ersten Quartal 2017 eine Leistungspflicht für alle erwerbstätigen Mitarbeiterinnen mit Krankentaggeld.

Die Krankentagegelder dürfen das auf den Tag gerechnete Reineinkommen aus der Berufstätigkeit nach den allgemein gültigen Allgemeinen Versicherungskonditionen (vgl. 4 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen 2009 für die Krankentaggeldversicherung des Verbands der Privatkrankenkassen) zusammen mit anderen Krankentagegeldern (z.B. Unfallversicherung, Übergangsgeld) nicht überschreiten.

Ein solches Anreicherungsverbot ist gesetzlich nicht verankert, da 200 VVG für die Sachversicherung, nicht aber für die Kapitallebensversicherung gelten. Selbst die Zurechenbarkeit von Schadenersatzleistungen, die zu einer Reduzierung der Versicherungsleistungen führen, wird als vorwiegend unzulässig angesehen. Nach § 4 Abs. 3 der Musterkonditionen 2009 ist die Versicherungsnehmerin auch dazu angehalten, dem Versicherungsunternehmen eine nicht nur temporäre Verringerung des Reineinkommens aus ihrer beruflichen Tätigkeit zur Ausübung ihres Anpassungsrechts umgehend mitzumelden.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß dem Versicherungsgeber nur ein Berichtigungsrecht für die Zukunft zukommt und daß über das Jahreseinkommen hinausgehende Leistungen den Versicherungsgeber nicht zwangsläufig dazu veranlassen, die Leistungen auf das Jahreseinkommen zu kürzen. Die tatsächliche Krankentagegeldleistung, der vom Versicherungsgeber je nach Versicherungsvertrag bewilligte Taggeldbetrag, wird dem Versicherungsnehmer nicht ab dem Eintreten des Versicherungsfalles ausgezahlt, sondern erst nach einer Wartezeit, während der kein Anspruch auf Leistungen entsteht.

Ausnahmsweise können Selbstständige bereits am vierten Tag der Erkrankung bei vielen Leistungserbringern Krankentagegeld beziehen. Die Zeitschrift Finanzztest hat in ihrer Ausgabe 7.2013 zum ersten Mal einen Testbericht zur Krankentaggeldversicherung herausgegeben. 5 ] Da die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf einen Höchstbetrag von EUR 2756,25 pro Monat (Stand Juni 2013) beschränkt ist, rechnet sich eine solche Zusatzversorgung nur für Mitarbeiter mit einem Monatseinkommen über EUR 4000 Bruttobetrag, schließt der Versicherungstest ab.

Bei zwei Angeboten scheiterte der Versuch mit einem Mangel, acht wurden als gut eingestuft. Bundesgesundheitsministerium (BGH) Entscheidung vom 3. Mai 2013 - IV ZR 239/11, VerR 2013, Nr. 515. ? Berechnung des maximalen Krankentagegeldes. auf optimal-vergleich.de. ? Arbeitslosengeld für Selbständige. bei akademie.de. ? Stiftung Warentest: Prüfung der Krankentaggeldversicherung. Im: Finanzieller Testbericht 07/2013, S. 70-80 und Testbericht vom September 2013.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema