Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Insolvenz Krankenkasse Schulden
Zahlungsunfähigkeit Krankenversicherung SchuldenDer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Schuldner gestellt.
Gläubiger-Antrag: Was sind die Folgen?
Werden Schulden nicht an das Steueramt oder die Krankenkasse gezahlt, erfolgt die Vollstreckung regelmässig. Steuerämter und Krankenversicherungen können regelmässig und ohne vorherige gerichtliche Schritte gegen einen Debitor vorgehen. Eine Pfändung kann aber auch "fruchtlos" sein, wenn der Zahlungspflichtige über kein pfändungsfähiges Kapital verfügt. Dann kann das Steueramt oder die Krankenkasse beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag einreichen.
Sie wird regelmässig von gesetzlichen Versicherungen wie z. B. Krankenversicherungen, Finanzämtern etc. bereitgestellt. Gläubigeranmeldungen von privaten Gläubigern sind in der Regel selten. Jeder Kreditgeber kann einen so genannten Insolvenzantrag stellen, wenn er neben einer fälligen Forderungen auch einen Grund für die Insolvenzeröffnung hat. Eine Eröffnungsursache besteht z.B. bei Solvenz, besonders für natürliche und juristische Person (§§ 16-19 InsO).
Nachdem der Antrag zugestellt wurde, wird das Öffnungsverfahren gestartet und eine so genannte eigene Bewerbungsfrist festgelegt. Mit der Auszahlung an den Zahlungsempfänger entfällt der Grund für die Eröffnung. Haben Sie keine weiteren Schulden und können nicht zahlen, sollten Sie die Reklamation ausgleichen. Sie sollten berechtigte Einwände gegen den Grund der Eröffnung vorbringen. Das kann z.B. geschehen, wenn der Schaden-/Leistungsfall gar nicht existiert.
Die Verhandlung mit dem Kreditgeber über die Zurückziehung des Antrags des Kreditgebers scheitert in der Regel. 2. Lässt der Insolvenzverwalter den Rücktritt oder die Ablehnung des Insolvenzantrags nicht zu, besteht die Möglichkeit der Insolvenz ohne Restschuldenbefreiung. Das geschieht, wenn er innerhalb der Antragsfrist keinen eigenen Konkursantrag einreicht. Der Einzelfallantrag auf Befreiung von der Restschuld wird abgelehnt und ist nicht zulässig (BGH ZInsO 2004,974).
Für den Zahlungspflichtigen ist es notwendig, sich einen Gesamtüberblick über seine Solvenz zu verschaffen. Die Petition wird innerhalb der vom Richter festgesetzten Fristen eingereicht. Dann ist der Gläubiger gegenüber allen Schuldnern schuldenfrei (§ 300 InsO). Nach Zustellung des eigenen Antrags kann der verbindliche Schuldentilgungsversuch innerhalb von drei Monaten erfolgen (§305 Abs. 3 S. 3 InsO).
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