In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Geldzuwendung
AufwandsentschädigungFormularverwaltungssystem der Eidgenössischen Finanzverwaltung
Der FMS legt Ihre Angaben nur so lange ab, bis die Vordrucke gedruckt werden oder Ihre Session beendet ist. Vor dem Absenden der vollständig auszufüllenden Unterlagen an die Steuer- und Zollbehörde beachten Sie die Hinweise zum Thema Datensicherheit der Steuer- und Zolleinrichtung. Nähere Angaben zur Finanzverwaltung erhalten Sie hier. Nähere Angaben zur Zollbehörde erhalten Sie hier.
Informationen des Bundesamtes für Verwaltung hier. Es werden die Möglichkeiten Ihres Webbrowsers überprüft.... Die Lucom Interaktionsplattform bemüht sich, die Möglichkeiten Ihres Webbrowsers erkennt. Haben Sie einen Moment Zeit. Sollte Ihr Webbrowser nicht erkennbar sein oder sollte Java Script ausgeschaltet sein, drücken Sie auf die Schaltfläche.
Bayerische Staatskanzlei für Steuern: Formblätter - Weitere Informationen von A bis B
Formulare und Hinweise zur Erstellung von Spendenquittungen (Spendenquittungen) durch.... Das Bundesfinanzministerium hat mit Brief vom 7. November 2013 bindende Modelle für Förderbestätigungen herausgegeben. Die Formulare auf dieser Website sind die aktuellsten Vorlagen für Spendenbestätigungen. Beim Einsatz dieser Modelle sind die Vorschriften im Brief des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 2013 zu berücksichtigen.
Hinweise zum Thema Spendenbestätigungen finden Sie auch in der Publikation "Steuertipps für Vereine", Kapitel C. Im Falle von Anhängen können die Anweisungen in den Anweisungen des Hauptformblattes (Mantelbogen) wiedergegeben werden.
Der Spendenbescheid - ein kleiner Leitfaden für Verbände - Sparkasse Mittelburg-Blog
Zahlreiche Clubs beantragen im Laufe eines Kalenderjahres eine Finanzierung und bekommen ein Stipendium. Heute wollen wir Ihnen und Ihrem Non-Profit-Verband einen kleinen Führer durch den "Bürokratie-Dschungel" mitgeben. Die Sparkasse Mittethüringen hat Ihren Verband unterstützt. Eine Spendenquittung erstellen - an offiziellen Formulare kommt man nicht vorbei.
Vorraussetzung für die Ausstellung einer Spendenquittung (offizieller Name: Spendenquittung) ist, dass Ihr Verband als Non-Profit-Organisation gilt und eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlag. Vom Bundesministerium der Finanzen wurden verschiedene Muster-Spendenbescheinigungen ausgestellt. Benutzen Sie als gemeinnützigen Verband die Maske Nr. 034122 "Bestätigung der Geldleistungen/Mitgliedsbeitrag", die Sie beim Bundesministerium der Finanzen downloaden können.
Sie können das Formblatt auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen im Internet einreichen. Es wird empfohlen, dieses Formblatt nur zu verwenden, damit Ihre Spendenquittung steuerlich geltend gemacht werden kann. Vom Bundesministerium der Finanzen werden nur Spendenquittungen akzeptiert, die: der offiziellen Mustervorlage in der Formulierung (keine Neuformulierung) und Abfolge der Textstellen genügen, nie mehr als eine DIN A4-Seite groß sind, den Spendebetrag sowohl in Zahlen als auch in Briefen richtig wiedergeben.
Ein korrekter Nachweis von Geldleistungen ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Ansonsten wird die Zuwendung vom Steueramt nicht anerkannt. Für unrichtige Spendenbestätigungen ist der Verband verantwortlich. Eine kleine Hilfe ist hier eine praxisnahe Prüfliste für Sie: Haben Sie bei der Bestätigung Ihrer Spenden an alles gedacht? Für Ihre Spenden ist das eine gute Idee. Es werden nur die Rezepturen nach dem offiziellen Vorbild einer Spendenbescheinigung verwendet.
Ausgehend von diesem offiziellen Schema folgen Sie der Abfolge der TB. Eine Aufstockung oder Hinzufügung auf der Frontseite der Spendenquittung wird vermieden. Der Spendenbeleg ist nicht grösser als DIN A4 und Sie tragen den bescheinigten Wert in Zahlen und Briefen ein. Ihr Club trägt auch die Verantwortlichkeit und Haftpflicht für falsch ausgehändigte Spendenquittungen.
Achten Sie als spendensuchender Verband darauf, dass bei der Bestätigung Ihrer Spende keine Einwände oder gar eine fehlende Anerkennung beim Fiskus vorliegen.