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Fx Geschäfte
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Dabei werden sowohl der Abrechnungstag (Datum) als auch der Preis (Terminkurs) und der für die Abwicklung zwischen den Geschäftspartnern maßgebliche Wert (Kontraktgröße) am Börsentag ermittelt und sind am Abrechnungstag ungeachtet der derzeitigen Preissituation zu begleichen.
2 ] Termingeschäfte werden ausserbörslich auf der ganzen Welt abgewickelt, Kontrahenten sind in der Regel Banken. Die Höhe des Devisenterminkurses richtet sich nach dem Devisenkassakurs der gleichen Landeswährung, der Dauer des Geschäftes und der Zinssatzdifferenz zwischen den betreffenden Landeswährungen. Der Begriff Abschiebung wird für Massennotierungen verwendet, wenn der Terminkurs einer Devise unter dem Kassa-Kurs ist. Wenn der Terminkurs einer Devise über dem Devisenkassakurs ist, existiert ein Bericht (Aufschlag) für die mengennotierte Notierung.
Aus dem Kassakurs plus Bericht oder minus Abschiebung wird der Terminkurs umgerechnet. Gemäß der EU-Finanzmarktrichtlinie 2004/39/EG (MiFID) vom 22. Mai 2004 werden Termingeschäfte als "Devisentermingeschäfte" in Anlage 1, Teil C, Punkt 4 genannt. Die in § 762 BGB geregelte Beanstandung von Glücksspielen und Wetten bedeutet, dass sich aus den davon erfassten Transaktionen keine strafbare Haftung für den erläuternden Teil ergibt.
Das Ziel des Spiels oder der Wette kann nur von physischen Einzelpersonen behauptet werden, weshalb die Regelung im BGB zu lesen ist. Zur Begründung verbindlicher Leistungspflichten für beide Vertragsparteien ist nach § 37e Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Spiel- und Differenzeneinwand bei bindenden Termingeschäften auszuschließen. Daraus ergibt sich, dass es sich bei Termingeschäften durchaus um reine Spiel- oder Differenztransaktionen handeln kann; ansonsten wäre § 37e WpHG nicht erforderlich gewesen.
Der Spiel- oder Wett-Einwand nach 762 BGB kann gemäß 37e S. 2 Wertpapierhandelsgesetz nicht erhoben werden, wenn bei Termingeschäften zumindest ein Kontrahent ein Unternehmen ist, das Termingeschäfte mit Genehmigung tätigt. Die Schadensersatzklage wird nun jedoch sowohl als Verletzung der gesetzlichen Nebenverpflichtungen nach 31, 32 und der vorvertraglichen Schutzverpflichtungen nach 31, 32 Wertpapierhandelsgesetz bestraft und kann zu einem Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen das Wertpapierhaus nach 280 Abs. 1 und 2 führen.
Soweit ein auskunftspflichtiges Unternehmer Vertragspartei des Konsumenten ist, ist der Widerspruch nach 762 BGB ( 37e WpHG) auszuschließen. 6] Werden diese rechtlichen Anforderungen von den Handelspartnern eingehalten, besteht die für Termingeschäfte notwendige Finanzterminkontraktfähigkeit. Termingeschäfte können sowohl zur spekulativen oder arbitragenden als auch zur Absicherung eingesetzt werden. Bei Fälligkeit seiner Forderungen bekommt er von der Hausbank den am Erfüllungstag aus dem Terminverkauf zum festen Kurs, unabhängig von der aktuellen Wechselkursentwicklung, zugesagten US-Dollar-Betrag und bezahlt den entsprechenden Wert.
Devisenswaps sind Arbitragegeschäfte, wenn beide Geschäfte gleichzeitig getätigt werden und die Wechselkurse daher unbedenklich sind. Spekulationen entstehen, wenn Termingeschäfte ohne kaufmännischen Background geschlossen werden, um daraus einen Preisgewinn zu erwirtschaften. Hierzu zählen vor allem Leerverkäufe, wenn ein Börsenspekulant einen Devisentermingeschäft abschließt, ohne am Börsentag im Eigentum der veräußerten Devise zu sein.
Devisenswaps sind daher Spekulationsgeschäfte, wenn das Schaltergeschäft nicht gleichzeitig zustandekommt. In diesem Fall sind dies sogenannte nicht lieferbare Termingeschäfte, bei denen sich die Vertragsparteien nur die Gewinne oder Verluste gegenüberstehen. Termingeschäfte bedeuten eine Risikoreduzierung im Rahmen des Risikomanagements. Termingeschäfte werden als schwebend betrachtet, wenn der Stichtag zwischen dem Handels- und dem Abrechnungstag ist.
Nach deutschem Recht sind die schwebenden Geschäfte nur bei drohendem Schaden in Gestalt von Wertberichtigungen zu bilanzieren ( 249 Abs. 1 S. 1 HGB). Nach IAS 39 ist der Abschlusstag der Tag, an dem das berichtende Unternehmen die Pflicht zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Vermögenswertes eingeht. Der Erfüllungszeitpunkt ist der Tag, an dem ein Vermögensgegenstand an oder durch das berichtende Unternehmen ausgeliefert wird (IAS 39.AG56).
Die Bilanzierung von schwebenden Devisentermingeschäften ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) als finanzieller Vermögenswert bzw. finanzieller Verbindlichkeit am Börsentag vorzunehmen, da das Risiko des Marktpreisrisikos seitdem von der Gesellschaft getragen wird. Jedoch hat das spiegelsymmetrische Forwardgeschäft am Börsentag einen Betrag von "Null", da sich Rechte und Verpflichtungen nach wie vor gegeneinander aufwiegen. 9] Der Verkehrswert dieser Geschäfte kann sich jedoch bei Fälligkeit ändern.