Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Direktversicherung Sozialversicherungsfrei
Erstversicherung Sozialversicherung freiSeit Jahrzehnten war die kapitalgedeckte Direktversicherung das erfolgreiche Modell für die berufliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Band stellt die komplexe Übergangslösung für "Altfälle", die daraus resultierenden Fragestellungen und den Stand der Beantwortung dar. Der Unterschied zwischen alten und neuen Verträgen einschließlich Novationsfällen, die Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, besondere Merkmale der Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, die sogenannte Waiver-Erklärung, die Reproduktionsverordnung alt/neu, die durchschnittl.
Die Präsentation wird durch praxisnahe Prüflisten, einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog, Dokumentvorschläge, Auszüge aus Gesetzen etc. abgerundet.
Beitragssenkung durch Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen bei der Direktversicherung für Berufsunfähigkeit
Mitarbeiter können sich kostengünstig und wirksam gegen das wirtschaftliche Risiken einer Erwerbsunfähigkeit versichern. Über die Gehaltsumwandlung werden die Beträge ohne Steuern und Sozialabgaben in die Versicherungen einbezahlt, wodurch sich der Netto-Aufwand deutlich mindert. Für Unternehmerinnen und Unternehmer stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur ein Mittel zur Bindung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch ein beträchtliches Einsparpotenzial bei den Lohnkosten dar. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Angestellte und Unternehmer in vielerlei Hinsicht vorteilhaft.
Zur großen Zufriedenheit der Assekuranz hat der Deutschen Bundestag am vergangenen Donnerstag, dem 28. Oktober 2007, entschieden, die sozialversicherungsrechtliche Freiheit der Entlohnung über den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2008 hinaus zu verlängern.
Zur großen Zufriedenheit der Assekuranz hat der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 28. Oktober 2007 die sozialversicherungsrechtliche Freiheit der Entlohnung über den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2008 hinaus verlängert. Der zuständige Bundestagsausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat dem Parlament am Donnerstag, dem 17. Oktober, die Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Regierung mit einigen Änderungsanträgen vorgeschlagen.
In der Plenartagung am vergangenen Freitag, dem 28. Oktober, folgte der Deutsche Bundestag endlich dieser Anregung. Die Versicherungswirtschaft kann damit fast sicher planen - der Bundesrat hat dem noch nicht zugestimmt. Der Ausschluss von den Sozialversicherungsbeiträgen für die betriebliche Altersvorsorge wird über das Jahr 2008 hinaus auf unbestimmte Zeit gewährt.
Damit sind auch 2009 bis zu 4 % des in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgerechneten Bruttogehalts sozialversicherungsfrei. Zusammen mit der unbegrenzten Steuerbefreiung (bis maximal 4 % der Einkommensschwelle ) wird die betriebliche Altersvorsorge damit auch über das Jahr 2008 hinaus als Vorsorgeinstrument interessant bleiben.
Die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen sollte zunächst aufgehoben werden, da die Regierung nicht auf ein geschätztes zusätzliches Einkommen von 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Sozialsysteme verzichtet. Allerdings nach ständiger kritischer Stellungnahme von Seiten der Arbeitnehmer -, Arbeitgeber- und Interessenverbände - über das Erlöschen der sozialen Sicherheit. Das neue Recht senkt auch das Freizügigkeitsalter der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung von 30 auf 25 Jahre.
Darüber hinaus beinhaltet das neue Recht eine Novelle der bereits seit einiger Zeit in den Massenmedien kursierenden Riester-Förderung: Für die ab dem Jahrgang 2008 geborenen und kindergeldberechtigten Kleinkinder wird die Riester-Förderung auf 300 Euro pro Jahr anwachsen. Verfasser: Lexikon am 11.11.2007 13:25, Abschnitt: Direktversicherung,