Direktversicherung 2017 Höchstbetrag

Erstversicherung 2017 Höchstbetrag

Die Arbeitgeberbeiträge zu den Direktversicherungen sind die gleichen wie bei den Direktversicherungen. Die Höchstgrenze wurde auf 22.766 Euro erhöht. Die Förderhöchstsumme steigt damit von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Direktversicherungsbeitrag (Verpflichtung vor dem 01.

01.2005) (§40b Abs. 2 Satz 1 EStG alt). zahlen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag.

Wie hat sich das seit dem 01.01.2017 verändert?

Im Jahr 2017 beträgt die Obergrenze 76. 200/68. 400 EUR (West/Ost). Die Anhebung der Einkommensschwelle steigert auch den Anteil des Lohnes, den der Arbeitnehmer in eine Direktversicherung, Rentenkasse oder Rentenkasse anlegen kann, ohne Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die maximale Höhe der Steuerförderung wächst von 2.976 auf 3.048 ? im Jahr.

Erstens wird die Steuerobergrenze für die Rürup-Pension von 22.767 auf 23.362 EUR angehoben. Damit können im Jahr 2017 höchstens 19.624 EUR als Sonderausgabe abgezogen werden - der Anteil für gemeinschaftlich bewertete Ehepartner ist doppelt so hoch. Das Flexi-Rentengesetz erlaubt seit dem 1. Jänner 2017 Mitarbeitern zwischen 63 und 67 Jahren einen individuellen und konfigurierbaren Wechsel in den Ruhestand.

Die Garantieverzinsung für die Lebens- und Rentenversicherung hat der Gesetzgeber per 31. Dezember 2017 von 1,25 auf 0,9 Prozentpunkte gesenkt. Das Brutto-Höchstgehalt erhöhte sich zum Stichtag von EUR 50.850 auf EUR 52.200. Im Jahr 2017 können Mitarbeiter mit einem jährlichen Einkommen von 57.600 EUR oder mehr von der gesetzlich vorgeschriebenen in die PKV umsteigen.

Bisher betrug die Brutto-Versicherungspflichtgrenze 56.250 EUR. Eine umfassende Versorgungsreform tritt am 01.01.2017 in Kraft. 4. Versicherungsnehmer, die bereits pflegebedürftig sind, geniessen Schutz und bekommen im Vergleich zu ihrer vorherigen pflegebedürftigen Person zumindest eine höhere Versorgungsstufe. Gleichzeitig erhöht sich durch die Neuregelung das Höchstbetreuungsgeld: in der Ambulanz von 728 EUR pro Monat (Pflegestufe 3) auf 901 EUR (Pflegestufe 5); in der vollstationären Betreuung von 1.995 EUR (für Schwerstfälle in Pflegeklasse 3) auf zwei.

+ 005 EUR (Pflegestufe 5). In den nächsten zwei Jahren soll das Kindgeld um zwei Euros pro Tag zulegen. Ab 2017 werden es für das erste und zweite Kinde 192 und ab 2018 194 EUR sein. Für das dritte Kinde steigt der Preis auf 198 und später auf 200 EUR, für das vierte und jedes weitere Kinde auf 223 und zuletzt auf 225 EUR.

Die gesetzlichen Mindestlöhne stiegen am Stichtag von 8,50 auf 8,84 EUR pro Arbeitsstunde. Bei einem Vollzeitmitarbeiter ergibt sich ein Zuwachs von rund 55 EUR pro Kalendermonat. Für 2017 ist weiterhin geplant, den Minimallohn auf 9 EUR anzuheben.

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