Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Depotgebühren Vergleich 2016
Vergleich der Depotgebühren 2016Wenn man die Kosten der Schweizer Vermögensverwalter vergleichen will, muss man viel Energie aufwenden. Termin/Gültigkeitszeitraum, 04.10.2016. Herausgeber Bilanz-Verlag. Referenz, US aktuell 2016 H 140, 4. Ausgabe, 140 / 2016. Seite, 4. Der große ETF-Brokerage-Vergleich: Finden Sie das beste Online-Broker-Angebot für ETF-Orders!
Die schweizerischen Bänke sind so kostspielig.
Im Bereich der Vermögensberatung verzeichnen die schweizerischen Kreditinstitute generell ein starkes Wachstum. Aber es gibt auch wesentlich billigere Provider. Wenn man die Ausgaben der schweizerischen Vermögensverwalter miteinander vergleicht, muss man viel Zeit aufbringen. Selbst wenn die Numerierung dies prinzipiell fördert, würden viele Institutionen ihre Honorare immer noch nicht veröffentlichen und nur auf Wunsch mitteilt.
In der Schweiz sind die Vermögensverwaltungsgebühren generell hoch. Die geprüften Pauschalen beinhalten nicht einmal alle Aufwendungen, die ein Auftraggeber zu übernehmen hat. Die Verwaltungs-, Verwahrungs- und Beratungsgebühren sind enthalten, nicht jedoch bestimmte Transaktionsgebühren und die Aufwendungen für die darin eingeschlossenen Finanzprodukte (z.B. für die strukturierten Finanzprodukte oder Fonds).
Wie bei den Pauschalen gibt es auch hier beträchtliche Abweichungen. So verwendet der so genannte Robo-Advisor True Wealth - der bereits heute die beste Performance in Bezug auf die Honorare aufweist - nur preisgünstige Passiv-Index-Produkte (ETF), während viele andere Provider noch mit teuren aktiven Investmentfonds arbeiten. Robo-Advisors setzt auf ein hoch automatisiertes und standardisiertes Asset Management, um ihre Leistungen so kostengünstig wie möglich anzubieten.
Obwohl die anfallenden Aufwendungen bei der Wahl des Asset Managers eine wichtige Rolle spielen, wirken sie sich immer negativ auf das Anlagergebnis aus. Genauso entscheidend ist jedoch die Leistung des Anbieters selbst. Anders als bei den Honoraren ist sie jedoch nicht im Voraus bekannt.
Das Seco bedroht Kreditinstitute mit Depotgebühren für Wertpapiere| News, Auswertungen und Handlungsempfehlungen zu Kapitalgesellschaften| Unternehmensfinanzierung
Verlegt ein Investor sein Depot zu einer anderen Hausbank, entstehen dadurch erhebliche Einkünfte. Diese Honorare sind für den Preisträger und das Wirtschaftssekretariat (Seco) ausfallend. Im Einzelnen die mit der Übertragung eines Wertpapierdepots an eine andere Hausbank verbundenen Umtauschkosten. Bei der überwiegenden Mehrheit der Kreditinstitute wird eine Pauschalgebühr erhoben, die in der Regel zwischen CHF 50 und 200 pro Stelle beträgt.
Nun will das Sekretariat rechtliche Schritte gegen diese Kosten einleiten. So erhielten im Monatsseptember rund 30 schweizerische Finanzinstitute einen teuflischen Schreiben des Sekretariats, wie die "Finanz und Wirtschaft" aus verschiedenen Gründen erfuhr. Bei Kündigung der Kundenbeziehungen bis zum Ablauf des Vertrages durch das Sekretariat fordert das Sekretariat eine Gebührenbefreiung bis zum Ablauf des Vertrages von 2016.
Diese sind beleidigend und verstoßen gegen Art. 8 des UWG ( "Gesetz gegen den unfairen Wettbewerb") (siehe Textfeld unten). Ansonsten droht die Anwälte des Sekretariats mit einer zivilrechtlichen Klage, wie im Gesetz gegen den freien Warenverkehr vorgesehen. Der Zorn der Behörden ist auf die Bank übergegangen.
Die Wut unter den Instituten war so gross, dass ihr Spitzenverband, die SBVg, hinzugezogen wurde. Der Bericht kommt unter anderem zu dem Schluss, dass solche Honorare legal sind. Dies ist wahrscheinlich auch die Grundlage für Gespräche zwischen Bank und Seko. Ein informierter Mensch weiß, dass erst kürzlich ein Zusammentreffen zwischen dem Sekretariat und der Bankenvereinigung stattfand.
An dieser Sitzung haben Repräsentanten der Schweizerischen Bankiervereinigung argumentiert und es offensichtlich geschafft, dass das Sekretariat die Beantwortungsfrist bis zum 31. Dezember 2017 ausdehnt. Gegenüber der " Finanzen und Wirtschaft" bestätigte eine Seco-Sprecherin, dass sie mit der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Überweisungsgebühren in Verbindung steht und dass die Stellungnahmefrist bis Ende Mai verschoben wurde.
Die Sprecherin der Bankenvereinigung hält es für "positiv, dass das Seko nun genügend Zeit für die Klärungsgespräche mit der Industrie einräumt. Dabei hat er sich über die Kosten für die Kontoauflösung, die Übertragung einer Grundschuld und Wertpapiere informiert. Von der Preisaufsicht haben 32 Institute eine diesbezügliche Aufforderung erhalten: die beiden grossen Institute CS und UBS (UBSG-14, 92 -1, 58%), alle 24 Kantonsbanken, PostFinance, Valiant (VATN 113, 4 O, 35%) sowie die Raiffeisenbank Bern, Migros, Coop und Bâloise ( (BALN 145, 3 bis 75% ) SoBa.
Wie ich höre, hat das Sekretariat genau diese Institute informiert. Dabei ging er davon aus, dass diese Entgelte nicht auf der Grundlage von Gestehungskosten berechnet werden, sondern die Verbraucher davon abbringen. Die Kreditinstitute forderte er auf, die Entgelte zu prüfen und auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Ausgaben anzuwenden und die Entgeltinformationen aufzubereiten.
Er war bei einigen Kreditinstituten erfolgreich. Die Credit Suisse (CSGN 15. 82 -1. 82%) reduzierte die Gebühren ab 2016 von CHF 200 auf CHF 135. Die CS und die Urner, Schaffhauser und Glarner Kantonalbanken schlossen die Gebühren für die Eigentumsübertragung in die Kundenunterlagen ein. UBS und Baselandschaftliche KB wollen Preisinformationen zu den Preisen leichter auffinden.
Für den Preisverantwortlichen reichten die Änderungen jedoch nicht aus und er überreichte das Dokument im Frühling an das Sekretariat. Manche Kreditinstitute wehren sich, wenn sie nach den Entgelten gefragt werden. Der Lieferaufwand ist mit manuellem Arbeitsaufwand und teilweise erheblichen Aufwendungen behaftet. Besonders wichtig sind jedoch die Pauschalgebühren pro Bestand für kleinere Wertschriften.
Alternativ könnten diese Gebühren in die Depotgebühren einbezogen werden, was für alle Beteiligten zu höheren Depotgebühren führen könnte. Die Überweisungsgebühren werden von den einzelnen Kreditinstituten oft deshalb besonders hoch angesetzt, weil ein Wettbewerber die anfallenden Gebühren trägt. Die Anbieterin Tradedirect der Banque Cantonale Vaudoise (BCVN 752-27%) macht auch offen Werbung, um bis zu 500 CHF der Gebühren zu bezahlen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Streit zwischen dem Seco und den Kreditinstituten weitergehen wird. In einer Fußnote des Geschäftsberichts stellte die Preisaufsicht fest, dass die Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren einem Missbrauchstest nicht stand halten würden, obwohl sich noch kein schweizerisches Bundesgericht mit dieser Problematik befasst hat.
Die Aufnahme erfolgte durch das Staatsekretariat für wirtschaftliche Angelegenheiten (Seco). Die Überweisungsgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute sind offensichtlich ausfällig. Für ihren Teil können die Kreditinstitute einwenden, dass die Überweisung kostenverursachend ist und die Entgelte erlaubt sind, sofern sie auch sichtbar gemacht werden. Wahrscheinlich ist es eine Frage der Interpretation, ob die AGB und die Honorare legal sind oder nicht.
Wie hoch die Honorare der Kreditinstitute sind, wenn die Kundenbeziehungen gelöst werden, hat er vor gut einem Jahr in einer Befragung ermittelt. Sie sind besonders hoch, wenn Sie ein Wertpapierdepot zu einer anderen Hausbank verlegen wollen, z.B. weil die Bedingungen besser sind. Bei der Befragung zeigte sich, dass die 32 Institute - drei von vier waren Kantonalbanken - bei der Übertragung von Wertpapieren zwischen 50 und 200 Franken pro Stelle verlangt haben, wobei zwischen schweizerischen und ausl.
Die Preisaufsicht bemängelte, dass die Preise für kleinere Portfolien schnell einige wenige Prozentpunkte des Portfoliowertes betragen können. Er hat in seinem vergangenen Geschäftsbericht festgestellt, dass die Honorare "unangemessen hoch" seien, insbesondere im Vergleich zu den Handelsentgelten.