Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Wie werden Direktversicherungen bei Auszahlung Versteuert
Inwiefern werden die Direktversicherungen bei ihrer Auszahlung besteuert?Pensionsfonds mit Eigenheimzulage Kapitalertragsteuer
Über meinen Auftraggeber habe ich in 01/2004 eine Vorsorgeeinrichtung aufgesetzt. Die monatlichen Beiträge werden aus dem Bruttobetrag ausbezahlt. Ich habe nun verschiedene Hinweise bekommen, wie die Steuer für eine Pauschalabrechnung derzeit auszusehen hat. Die Gesamtkapitalzahlung ist mit dem individuellen Satz zu besteuern. Nur das erwirtschaftete Einkommen ist mit Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu besteuern.
Bei der steuerlichen Bewertung von Versorgungsleistungen aus einem Pensionsfonds in der Ausschüttungsphase kommt es darauf an, ob und in welchem Ausmaß die in die betriebliche Altersversorgung eingezahlten Beträge während der Sparphase durch Steuerbefreiung unterstützt wurden. Zuwendungen, die ausschliesslich auf solchen gesponserten Zuwendungen basieren, werden vollumfänglich als sonstiges Einkommen besteuert.
Falls die Beitragszahlungen an eine Vorsorgeeinrichtung während der Sparphase nicht durch Steuerbefreiung unterstützt wurden, sondern pauschal oder gar individuell für diese Beitragszahlungen besteuert wurden, hängt die Versteuerung der auf diesen Beträgen basierenden Leistungen von der Auszahlung ab. Wird die Zahlung als lebenslängliche Altersrente geleistet, ist diese als Altersrente mit dem Einkommensanteil steuerpflichtig.
Bei dieser Besteuerungsart werden nur die in der Ausschüttungsphase anfallenden Einnahmen pauschal versteuert. Bei der Auszahlung der Leistungen in Kapitalform sind die Vorschriften für Kapitalerträge zu beachten. Wird bei einem vor dem 1. Januar 2005 geschlossenen Vertrag die Kapitalzahlung erst 12 Jahre nach Vertragsschluss geleistet, ist die Kapitalzahlung in der Regel pauschal nicht steuerpflichtig.
Wird der Bruttobetrag von den Beiträgen an die Rentenkasse abgezogen, müssen Sie im Falle einer Pensionierung die volle Steuer auf die Zahlungen entrichten. Entnehmen sie ihre Zahlungen aus dem Nettoeinkommen, d.h. nach Steuern, müssen sie nur das Einkommen (das in etwa dem Zinsertrag entspricht) in der Pension besteuern.
Als Privatversicherte (und in der Rentenphase) müssen sie keine Sozialabgaben auf ihre Pension abführen. Aber wenn sie auf einmal feststellen, dass ihre privaten Krankenkassenbeiträge für sie zu hoch werden und immer noch in die gesetzlichen Krankenkassen fliehen, werden sie die vollen Beiträge zur Sozialversicherung nicht vermeiden können. Allerdings nur bei Direktversicherungen und nicht bei Pensionskassen.
Pensionsfonds hatten bereits ab 2002 das Recht, die Kontrakte zu besteuern (§3. 63 ESTG). Beispiel: Sie haben am Ende der Vertragslaufzeit 50.000 EUR in den Kontrakt einbezahlt, aber die Zahlung beläuft sich auf ca. 50.000 EUR (Zinsüberschuss....). diese ca. 300.000 EUR sind dann stromabwärts steuerpflichtig, d.h. 25%Kest+Soli + Kirchensteuer ist ab ca. 300.000 EUR zu zahlen.
Wenn Sie eine lebenslängliche Rentenzahlung bekommen, hat der Anwalt Anspruch auf 18% des Einkommens im Alter von 65 Jahren. Beispiel: Sie bekommen später eine Pension in Form von 1000, so dass 180 zu versteuern sind, abzüglich Alterszulage, einkommensabhängige Ausgaben etc.... Ein weiterer Tipp von mir: Sie berechnen exakt, wie viele Jahre sie eine Monatsrente bekommen müssten, um ihr bezahltes Kapital+Zinsen zu erwirtschaften.
Lass mich das klarstellen. Dass in meinem Fall: Rentenkasse, Arbeitsvertrag vor dem 01.01.2005, Einspeisung aus Bruttobeiträgen (Eichelförderung) mit Kapitalzahlung 100% mit meinem pers.