Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Rürup 2015
Der Rürup 2015172 ? pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können (ab 2015). Das Institut für Altersvorsorge und Finanzplanung hat getestet - Juni 2015.
Rürup-Rente: Neue Regelung gilt ab 2015
Rürup Sparer können im neuen Jahr einen höheren Beitrag vom Fiskus verlangen als Sonderaufwendungen. Vor allem Selbständige können durch den Bezug einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) eine Privatrente bilden und damit Steuergelder einsparen. Statt 20.000,00 sieht das Jährliche Steuergesetz 2015 Steuervergünstigungen von bis zu 22.172,00 pro Jahr vor.
Zugleich erhöht sich der steuerabzugsfähige Teil der Jahresersparnis auf 80 % der Auszahlungen. Bei Inanspruchnahme der Maximalbeträge können daher Steuerabzüge bis zu 17.736,20 ? (Ehepaare: 35.475,00 ?) vorgenommen werden. Beim Spitzenverdiener zahlt das Finanzamt damit rund ein drittel der geleisteten Beitragszahlungen über Steuervergünstigungen. Entsprechende steuerliche Vorteile gibt es auch bei freiwilligen Zahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV).
Aufgrund der Verknüpfung mit der Einkommensgrenze im Jahr 2015 sind die Beitragssätze jedoch auf 13.576,20 Euro beschränkt. Selbständige, die für 2014 keine freien Beitragszahlungen geleistet haben, können dies noch bis zum 31. März 2015 tun. Hier können auch im Jahr 2015 80 Prozent des einbezahlten Betrages von der Mehrwertsteuer abgezogen werden. Nicht nur für Selbständige, sondern auch für Arbeitnehmer und Staatsbeamte vor der Pensionierung lohnt sich ein freiwilliger Beitrag, der nach der Absenkung des garantierten Zinssatzes für die private Altersvorsorge noch besser bezahlt wird.
Zukünftig kann die Rürup-Pension nicht mehr monatlich, sondern einmal jährlich ausbezahlt werden. Bei Rürup-Renten (ähnlich der Betriebsrente und der Riester-Rente) ist zudem zukünftig die Zahlung einer geringfügigen Altersrente zulässig. Dies ist möglich, wenn die Pension nicht mehr als 1% des Jahresreferenzwertes (West) beträgt, der im Jahr 2015 28,35 ? beträgt.
Rürup-Pension ab 2015 mehr Steuerfreibetrag
Die Steuerfreibeträge für die Rürup-Rente wurden ab 2015 angehoben. Der Steuerfreibetrag für die Rürup-Rente beträgt ab 2015 22.172 Euro für Alleinstehende und 44.344 Euro für Ehen. Während bisher die strengen Grenzwerte von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehegatten gegolten haben, waren die Steuerfreibeträge für die Rürup-Rente nun an die Höchstbeträge der Bergmannsrente gebunden.
Damit ist gewährleistet, dass die Steuerfreibeträge auch in den nächsten Jahren stetig steigen werden. Ab 2015 wird es zudem wie bei der Riester-Rente möglich sein, 12 monatliche Leistungen in einer Zahlung unterzubringen. Im Jahr 2015 errechnet sich folgende Berechnung: Der maximale zuschussfähige Betrag für Pensionsaufwendungen wird auf vollen Betrag aufaddiert.
Daraus resultiert ein Steuerfreibetrag von 22.172 für Alleinstehende und 44.344 für Ehen. Die folgenden Beträge sind bei dieser Freistellung zu berücksichtigen. Für die meisten Grundrenten ist es möglich, die Jahresprämien durch eine Zusatzzahlung in der vorhandenen Police zu erhöhen.
Dabei werden die neuen Grenzwerte für 2015 bereits mitberücksichtigt.