Sperrminorität

blockierende Minderheit

Eine Sperrminorität bezieht sich auf die Möglichkeit für eine Minderheit, eine Abstimmung über eine bestimmte Resolution zu verhindern. Die Sperrminorität liegt vor, wenn eine Minderheit einen Beschluss der Mehrheit verhindern kann. Unter Sperrminorität versteht man die Möglichkeit für eine Minderheit, eine Abstimmung über eine bestimmte Resolution zu verhindern. Sperrminorität und Sozialversicherungspflicht für die geschäftsführenden Minderheitsgesellschafter eines Unternehmens. Blockierende Minderheit: In Aktiengesellschaften werden Entscheidungen demokratisch getroffen.

mw-headline" id="Weblinks50%") vorgesehen. Für einige bedeutende strategische Entscheide sind jedoch drei Viertelstimmen erforderlich. Anleger mit einer Sperrminorität - oft 25,1% - können somit wesentliche Entscheide vereiteln. Sie müssen sich aktiv mit der Frage der Sperrminorität befassen.

Mit Ihren Minderheitsaktionären regelmässig in Kontakt treten und eine Verfahrensordnung aufstellen. Bei bestimmten Geschäftsentscheidungen ist es unerlässlich, die Inhaber des Betriebes zu befragen. In der Regel ist eine Beschlussmehrheit, d.h. mind. 50% der Aktionäre, erforderlich. Gerade bei strategisch bedeutsamen Themen ist aber auch im geltenden Recht teilweise eine beschlussfähige Zweidrittelmehrheit vorgesehen, mit der die entsprechende Regelung getroffen werden kann.

Der Gedanke hinter der dreiviertel Mehrheitsentscheidung - auch qualifiziert bezeichnet - ist derjenige der Minderheiten. Dementsprechend können Minderheitsgesellschafter, die zwischen 25,1 und 49,9 Prozent an der Gesellschaft und damit eine Sperrminorität besitzen, beispielsweise eine Verschmelzung, eine Akquisition oder eine Statutenänderung vereiteln. Damit ist ein Anteil von 25,1 Prozent die kleinste und zugleich billigste Sperrminorität, da Sie als Anleger nicht die Unternehmensmehrheit erwerben müssen, aber immerhin wesentliche Entscheide abwehren.

Bei den meisten Gesellschafterbeschlüssen genügt die Stimmenmehrheit. Wird jedoch für einen Aktionärsbeschluss eine qualifizierte Stimmenmehrheit benötigt, hat ein Aktionär eine Sperrminorität von 25,1 vH. Semiaktive Anleger wie Risikokapitalfonds suchen oft eine Sperrminorität in einem Start-up-Unternehmen. Obwohl der entsprechende Venture-Capital-Fonds einerseits nicht zu kräftig agieren und von der guten Entwicklung des Unternehmens partizipieren will, will er dennoch bei wesentlichen Entscheiden mitbestimmen und bei Bedarf im Ernstfall strategischen Entscheiden vorbeugen können.

Der Sperrminorität ist also ein doppelschneidiges Degen. Die Sperrminorität beschützt einerseits die Minderheit, andererseits kann eine Sperrminorität aber auch zu einer so genannten Blockade der Gesellschaft werden. Besonders schwerwiegend ist der Stillstand, wenn beispielsweise wesentliche zeitlich kritische Entscheide durch eine Sperrminorität vermieden werden, die möglicherweise zur Zahlungsunfähigkeit führt.

Dabei ist es von vornherein zu verstehen, was es heißt, einen Anleger mit einer Sperrminorität an Board zu haben. Wollen Sie in Sachen Sperrminorität richtig informiert werden? Besonders wenn ein Anleger 25,1% will, sollten Sie sich bewusst sein, dass es sich um eine Sperrminorität handelt.

Wenn Sie dem künftigen Eigentümer eine Sperrminorität einräumen wollen, stellt sich die Fragestellung, wie man am besten mit dem Minderheiteneigentümer umgeht. Gute kommunikative Arbeit mit regelmäßiger Berichterstattung und klaren Verfahrensregeln sind die Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Natürlich können Sie sich auch aktiv mit dem Problem der Sperrminorität auseinandersetzen.

Wenn das Geschäft positiv ist, können Sie die Sperrminorität auflösen. Neben der Call-Option sind eine Vielzahl weiterer Abkommen zum konstruktiven Umgang mit einer Sperrminorität vorstellbar. Eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Sperrminorität ist die Verfahrensordnung, die die Zuständigkeiten der Geschäftsführung eindeutig festlegt. Es ist auch hier empfehlenswert, die Verfahrensregeln im Beteiligungsverfahren mit allen Inhabern rechtzeitig zu koordinieren.

Stellen Sie sicher, dass Sie in der Verfahrensordnung genügend Spielraum haben, um weiterhin genügend Handlungsfähigkeit zu haben. Wer gut kommuniziert - nicht nur in guter, sondern auch in schwieriger Geschäftsphase - und regelmässig an den Entscheiden mit einer Sperrminorität beteiligt ist, sollte die potenziellen Gefahren durch eine Sperrminorität sehr niedrig sein.

Die Sperrminorität wird in der Regel nur dann eingesetzt, wenn der Anleger nicht mehr an Sie oder Ihre Unternehmensstrategie glaubt. Die Sperrminorität wird nicht mehr genutzt. In Verbindung mit der Sperrminorität sollten sich die geschäftsführenden Partner auch mit dem Problem der Sozialversicherungspflichten befassen. Denn: Geschäftsführer, die je eine Sperrminorität haben, können von der Versicherungspflicht befreit werden und entsprechend Sozialversicherungsbeiträge ersparen.

Informieren Sie sich hier über die obligatorische Sozialversicherung!

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema