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Rürup Rente Höchstbetrag 2016
Höchstbetrag der Rürup-Rente 2016Im Dezember 2016 wurden die Steuerbehörden angewiesen, dieses BFH-Urteil anzuwenden.
Zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs für Pensionsaufwendungen
Dem Beispiel liegen folgende Grundsätze zugrunde: Ein Mitarbeiter (einzelner Mitarbeiter) hat ein jährliches Einkommen von 30.000 EUR. Die Beitragssätze zur obligatorischen Pensionsversicherung (GRV) betragen 18,6 Prozentpunkte (ab 2018). Jahresprämie Jahresbeitrag R&V-BasisRente, Hinweis: In den Sonderaufwendungen sind auch sonstige Vorsorgekosten wie z. B. Zuschüsse zur Arbeitslosen-, Invaliden-, Kranken-, Pflege-, Risiko-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Zuschüsse zu vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen steuerlich begünstigten Kapital- und Pensionsversicherungen enthalten.
Wenn der Steuerzahler die Kosten für die Krankenkasse komplett aus eigenen Kräften trägt, steht ein Höchstbetrag von 2.800 EUR zur Auswahl (z.B. Selbständigerwerbender). Erfolgt die Versicherung ganz oder zum Teil ohne eigene Kosten, steht ein Höchstbetrag von 1.900 EUR zur Auswahl (z.B. gesetzliche Pflichtversicherte). Seit dem Bemessungszeitraum 2010 sind die Krankenkassenbeiträge, soweit sie als Grunddeckung gelten, und die Pflegeversicherungsbeiträge voll anrechenbar.
Die oben angeführten Maximalbeträge sind in diesem Falle irrelevant und können durch die für steuerliche Zwecke anrechenbaren Kranken- und Pflegekassenbeiträge übertroffen werden. Eine Inanspruchnahme sonstiger Pensionsaufwendungen ist dann unweigerlich auszuschließen.
Altersversorgung: Anstieg des Sonderausgabenabzugsbetrages
Der Aufwand für die Altersversorgung umfasst unter anderem Zuschüsse zur staatlichen Altersversorgung, zur betrieblichen Altersversorgung, zur Pensionskasse, zur Rürup-Rente und seit 2014 zur Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Bis zu einem gewissen Höchstbetrag sind die Abgaben als Sonderausgabe abzugsfähig, reduzieren die Steuern aber nur um einen gewissen Anteil bis 2025.
Der Höchstbetrag bis 2014 lag bei 20.000 EUR oder 40.000 EUR (ledig / verheiratet). Mit den Beiträgen im Jahr 2014 werden die Steuern um 78% gesenkt, bis zu einem Höchstbetrag von 15.600 EUR / 31.200 EUR (das sind 78% von 20.000 EUR / 40.000 EUR). Der Höchstbetrag ist ab 2015 an den maximalen Beitrag zur Knappschaft gebunden, aufgerundet auf einen vollständigen Eurobetrag.
2016 sind Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, die landwirtschaftliche Altersversorgung, die Rürup-Rente und eine bestimmte Erwerbsunfähigkeitsversicherung bis zu 22.767 EUR für Alleinstehende und abzugsfähig. Diese Abgaben reduzieren die Steuern jedoch nur um 82%, d.h. bis zu einem Höchstbetrag von EUR 18.669 bzw. EUR 37.338.
Weil der Arbeitgeberbeitrag zur Pensionsversicherung für Arbeitnehmer zunächst als Beiträge enthalten ist, die zu 82% anerkannt und dann in vollem Umfang in Abzug gebracht werden, ist der Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung im Jahr 2016 nur zu 64% abzugsfähig. Für Beamte und sonstige nicht versicherte Menschen wird der Höchstbetrag von 22.767 EUR bzw. 45.534 EUR zunächst um einen rechnerischen Gesamtanteil an der Pensionsversicherung reduziert und erst dann auf 82% festgesetzt.
Die Kürzung beläuft sich auf 18,7% des Lohnes, höchstens 64.800 EUR (Beitragsbemessungsgrenze Ost). Anmerkung: Der maximale Beitrag für die Knappschaft basiert auf dem Beitragssatz (2016: 24,8%) und der Einkommensgrenze (2016: 7 650 Euro). Im Jahr 2016: 7.650 EUR x 12 Monaten = 91.800 EUR x 24,8 Prozent = 22.766,40 EUR, gerundet auf 22.767 EUR.