Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Nachschusspflicht Aktien
Einzahlungsverpflichtung AktienRisiko und Vorteil der Nachschusspflicht
In extremen Fällen kann diese Nachschusspflicht um ein Mehrfaches höher sein als die tatsächliche Investition in den Handel und kann den Investor wirtschaftlich zerstören, wenn er nicht genügend Vorsorge getroffen hat. Andererseits kann die Nachschusspflicht auch bei hohen Kursschwankungen vor unnötigem Verlust bewahren, da das Risiko einer " Schließung " entsteht, d.h. dass die Maklergesellschaft gezwungen ist, die Stellung ohne ausreichendes Eigenkapital zu liquidieren.
Nachschusspflicht, im Börsenjargon auch "Margin Call" genannt, ist in jedem Falle eine zweiseitige Auszeichnung. Auf jeden Fall ist es ein Tradinginstrument, das nur mit ausreichend Erfahrungen und fundierten Marktkenntnissen auskommt. Jedenfalls gehört das Segment, in dem Margin Calls getätigt werden, zu den hoch spekulativen Handelsbereichen für Finanzprodukte.
Vor dem blinden und durch die erheblichen Gewinnmöglichkeiten motivierten Eintauchen des Anlegers in dieses Segment ist also ein Grundsatz des Handelns, der auch von den erfahrendsten und besten Spielern nicht aufgehoben werden kann, noch einmal im Voraus in Erinnerung zu rufen: Risiken und Chancen sind stets spiegelbildlich und zueinander verhältnismäßig.
Welche Nachschusspflicht besteht, in welcher Form des Handels kommt sie zum Tragen und auf wen und wann kann sie sich auswirken? Investoren, die nur Aktien, Gelder oder Fremdwährungen in ihr Wertschriftendepot einstellen, müssen sich nicht mit Bedingungen wie Nachschusspflicht, Margin oder Margin Call auseinandersetzen. Nachdem die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern auf die erwirtschafteten Einnahmen bezahlt wurden, wird der Vorgang in der Regel für den Investor abgeschlossen.
Investoren können sich in günstigen Momenten auf eine mäßige Rendite einstellen. Allerdings gibt es auch immer wieder Seitwärtsbewegungen, in denen Aktien, börsengehandelte Fonds oder Rohwaren kaum Erträge bringen oder sich sogar verschlechtern. Zusätzlich zu Futures-Kontrakten und Warrants weist der Einsatz von CFDs ein ganz anderes Risiko-Ertrags-Verhältnis auf als der Einsatz von Aktien.
Differenzkontrakte sind hoch spekulative Investitionsinstrumente, bei denen der Investor von geringen Kursänderungen eines Basiswerts profitiert. Grundsätzlich können CFD' s für alle üblichen Finanzmarkt-Produkte wie Aktien, Commodities, Indices oder Währungspaare geschlossen werden. Dabei ist der Investor auf eine gewisse Kursperformance des Basiswerts angewiesen.
CFDs haben jedoch im Gegensatz zum Handeln in echten Aktien einen sog. Credit-Hebel, der in Expertenkreisen auch als Hebel bezeichnet wird. Dabei wird lediglich zusätzliches Fremdkapital verwendet, das bei einer korrekt prognostizierten Kursperformance den tatsächlichen Ertrag des Basiswerts vervielfacht oder sogar hebt. Hinsichtlich des oben erwähnten Zusammenhangs zwischen Chancen und Risiken sind aber auch wesentlich größere Schäden möglich, wenn sich der Underlying nicht in die angestrebte Zielrichtung bewegt.
Je nach gewähltem Hebeleffekt können sich die Schäden rasch multiplizieren und an dieser Position kann die so genannte Nachschusspflicht zum Tragen kommen. Prinzipiell verlangen die CFD-Provider vom Trader eine Sicherheit in Gestalt einer Anfangsmarge. Der entsprechende Margenbetrag wird von den Maklern in Abhängigkeit von der Schwankung, d.h. der Bandbreite des Basiswerts, der Laufzeit und natürlich dem angestrebten Leverage-Effekt errechnet.
Die Anfangsmarge ist umso größer, je größer die Werte sind. Grundsätzlich wird vom Emittenten, d.h. vom Makler, der den entsprechenden CFD emittiert, angestrebt, diese Anfangsmarge so zu strukturieren, dass das Ausfallrisiko nach empirischen Werten unterlegt ist. Wenn die durch einen Verkauf oder eine Schliessung des CFD drohenden Schäden die eingezahlte Marge übersteigen und die so genannte Wartungsmarge erzielt wird, erfolgt der Margin Call, die Nachschusspflicht des Händlers.
Wenn der Trader dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist der Makler befugt, die Transaktion sofort zu "schließen", d.h. zu liquidieren. Damit ist immer ein Totalschaden inklusive der eingezahlten Marge verknüpft. Das kann z.B. der Fall sein, wenn über das ganze Jahr hinweg Positionsbestände besetzt sind und der Underlying aufgrund von Events und News mit einem erheblichen Abschlag aufläuft.
Wir sprechen in diesem Fall von einer Eröffnungslücke, d.h. einer Kursdifferenz, die unmittelbar nach der Eröffnung der Börse auftritt und auf die daher im Zuge einer Preisentwicklung nicht zu reagieren ist. Die an Wochenenden oder Feiertagen gehaltenen Posten bergen ein erhebliches Kursverlustrisiko, das zu einer massiven Nachschusspflicht führen kann.
Das Beispiel des Frankens hat aber in jüngster Zeit bewiesen, dass auch aus finanzpolitischen Entscheiden nicht kalkulierbare Risiken entstehen können. Dieses Beispiel mag zwar ein extremer Fall sein, aber es verdeutlicht die potenziellen Risiken, denen sich Investoren bei CFDs gegenübersehen. Die schweizerische Zentralbank hat im Jänner 2015 überraschend angekündigt, die Verbindung zwischen dem schweizerischen Franc und dem EUR aufzuheben und diese Verfügung unverzüglich umzusetzen.
Davor musste sich die Zentralbank durch massiven Eingriff in den Währungsmarkt gegen eine Frankenaufwertung wehren, um die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft zu sichern. Innerhalb weniger Autominuten verlor der EUR gegenüber dem CHF mehr als 20 Prozentpunkte an Wert. 2. Nachdem die Zentralbank den Wechselkurs lange Zeit über CHF 1.20 pro EUR hielt, war der EUR nun weniger als einen Franc Wert.
Damit hatte der CHF gegenüber dem EUR und anderen Devisen stark an Wert gewonnen. Vor allem die Inhaber hochspekulativer CFDs waren von dieser Situation betroffen, die sich auf die Äußerungen der schweizerischen Zentralbank stützten, um den Preis lange Zeit konstant zu erhalten. Das folgende Beispiel zeigt, welche Wirkung ein korrespondierender Schalter in einem solchen Falle haben kann.
In einem Vertrag war ein hochspekulativer Leverage von 1:100 bei einer unterstellten Beteiligung von 1000 EUR enthalten. Bei einem Leverage von EUR 100....000 werden inklusive des Fremdkapitals am Kapitalmarkt umgesetzt, so dass die Investition auch bei positiver Kursentwicklung um ein weiteres Drittel erhöht wird, d.h. ein realer Ertrag von EUR 150...000.
Er hätte einen Profit von 1000 EUR erzielt. Fällt der Underlying jedoch um ein Prozentpunkt, heißt das auch für den Trader einen Schaden von 100 Prozentpunkten, also den Gesamtverlust. Dann wäre der Investor mit 990 ? noch da. Die Wirkung eines solchen Hebels bei unvorhergesehenen Preisentwicklungen hat sich jedoch beim CHF bewährt.
Bei uns wäre ein Börsenumsatz von EUR 1.000,00 (EUR 1.000,00 x 100,00) von einer Investition von EUR 1.000,00 und einem Leverage von EUR 100,00 verschoben worden. Im Vergleich zum CHF verlor der EUR rund zwanzig Prozent, was insgesamt einen Verlust von 20'000 EUR (100'000 EUR x -20%) ausmachte.
Bei einer Beteiligung von 3000 EUR und einem 400-fachen Anker würde der Geber einen Schaden von nicht weniger als 240.000 EUR erleiden. Die meisten Trader haben nicht viel davon profitiert, ein Stop-Loss-Limit direkt unter 1,20 Francs pro EUR festgelegt zu haben. Ursächlich hierfür war, dass der Makler zunächst einen Kunden für diese Stellung suchen musste und der Auftrag erst mit dem nächstfolgenden Preis eines anderen Käufers wirksam wird.
In den meisten Faellen war dies nur auf einem Preisniveau unterhalb der Paritaet von EUR und Franc der Fall, was bei den meisten Haendlern zu enormen Einbussen und der damit verbundenen Nachschusspflicht gefuehrt hatte. Die Spieler haben auch in diesem Falle wenig Chancen, dass ihre Stop-Loss-Limits wirksam werden.
Stopp Loss, wenn Sie zusätzliche Beiträge leisten müssen oder einen Makler ohne Nachschusspflicht aussuchen? Die Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem EUR zeigt, dass die Gefahren auch mit am Kapitalmarkt anerkannten Mitteln wie Stop-Loss-Limiten nicht voll beherrschbar sind. Als spekulativer Investor sind Sie zudem immer gut informiert, wenn es um die exakten Konditionen und Angebote Ihres Traders geht.
Viele Makler verfügen auch über weitere Absicherungsinstrumente. Es ist aber auch deutlich, dass ein solches Sicherungsnetz nicht für alle zugrundeliegenden Vermögenswerte geboten wird, da in vielen FÃ?llen das korrespondierende Sicherheitsrisiko fÃ?r den Makler zu hoch ist. Hier können ebenfalls Rückschlüsse gezogen werden und der Investor sollte herausfinden, welche Underlyings solchen garantierten Stop-Loss-Aufträgen unterliegen und welche nicht.
Letztlich sind diese Instrumente Versicherungsverträge, für die sich der Provider natürlich selbst bezahlt macht, d.h. in diesem Fall fallen dem Verkäufer Mehrkosten an. Wer sich für einen Makler entschieden hat, für den keine ausdrückliche Nachschusspflicht besteht, kann sich auch auf der sicheren Seite wiederfinden. Lieferanten, die mit diesem Zusage in den Handel eintreten, gehen nach dem Grundsatz vor, dass Bestände konsistent liquidiert werden, sobald sie Defizite aufweisen oder nachträglich beitragspflichtig werden.
Ein positiver Aspekt für den Investor ist, dass, wenn aufgrund der Marktbedingungen keine Käufer für die Positionen ermittelt werden, das damit verbundene Restrisiko vom Makler übernommen wird. Solche Überaschungen wie beim Schweizer Frankenkurs sind daher nicht möglich. Dennoch müssen Investoren auch bei solchen Maklern mit klaren Benachteiligungen gerechnet werden. Zudem ist das Spektrum der handelsüblichen CFDs wesentlich kleiner als das der Mitbewerber.
Aus diesem Grund ist auch ein völliger Erlass der Nachschusspflicht nicht unbedenklich und kann nicht ohne Einschränkung empfohlen werden. Wer sich mit dieser Form des börslichen Handels beschäftigt, braucht nicht nur genügend Zeit und Energie, sondern vor allem ein fundiertes Wissen über die Auswirkungen dieser Angebote. Zentraler Bestandteil ist dabei die so genannte Nachschusspflicht.
Eine besondere Gefahr stellen die übernächtig oder über das ganze Jahr gehaltenen und unerwartet verbilligten Marktpositionen dar. Beeindruckend war zum Beispiel die Anbindung des Frankens an den EUR zu Beginn des Jahrs 2015, so dass die Investoren stets umsichtig agieren, das Wagnis präzise berechnen und, wenn möglich, Absicherungsinstrumente einsetzen sollten.