Geldanlage

Geldanlage

Zahlreiche Beispiele für übersetzte Sätze mit "Geldanlage" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für französische Übersetzungen. Investition in Liechtenstein Liechtenstein ist einer der bedeutendsten Bankenplätze der Welt und einer der bedeutendsten Finanzplätze Europas. Lange Zeit unterlag die Geldanlage in Liechtenstein dem strengen Bankkundengeheimnis, doch wie bei den Finanzanlagen in der Schweiz ist auch Liechtenstein bei der Aufklärung von Straftatbeständen wie Steuerflucht und Schwarzgeldbesitz behilflich.

Die Finanzbranche macht fast ein Drittel des liechtensteinischen Bruttoinlandproduktes aus. In Liechtenstein wurde das Bankengeheimnis seit Nov. 2013 erheblich entschärft, da das Land auf Druck der OECD und der EU dem Abkommen über den automatisierten Steuerabgleich beigetreten ist. Für ausländische Staatsbürger in Liechtenstein wird es dadurch schwieriger, schwarzes Geld zu investieren und Zinserträge vor den Steuerbehörden zu verbergen.

Steuerhinterziehung durch eine Investition in Liechtenstein wird damit für Steuerhinterzieher aus Deutschland erheblich schwieriger. Der liechtensteinische Steuerparadies ist vorbei, aber natürlich war in der Geschichte nicht jede Geldanlage in Liechtenstein mit Gesetzwidrigkeit assoziiert. Wer seine Zinserträge legal in Deutschland versteuert und die EU-Ausfuhrdeklarationspflicht erfüllt, investiert regelmässig in Liechtenstein.

Im kleinen Binnenland und Fýrstentum Liechtenstein mit einer Flýche von nur rund 160 km und rund 37'000 Einwohnern verfýgen 15 Kreditinstitute ýber eine Bankenlizenz. Dazu gehören auch 7 Tochtergesellschaften von Kreditinstituten in Österreich und der Schweiz. Fürstlich liechtensteinische Kreditinstitute konzentrieren sich auf das Private Banking und die Vermögensverwaltung.

Zudem sind viele Fonds- und Investmentgesellschaften sowie Versicherungen auf dem Finanzzentrum Liechtenstein zuhause. Die Einlagenversicherung ist für Finanzanlagen im Sinne der EU-Richtlinie anwendbar, da das Land Liechtenstein nicht der EU angehört. Gleichwohl hat das Land Liechtenstein eine statutarische Einlagengarantie für Anlagen in Liechtenstein aufgesetzt. Die Einlagensicherungs- und Anlegerschutzstiftung des Liechtensteiner Bankenverbands EAS ist eine liechtensteinische Privatstiftung, die sich zur Entschädigung von Kundinnen und Kunden bei einem Bankzusammenbruch verpflichtete.

Damit ist die Anlage von Privatpersonen in Liechtenstein mit 100'000 CHF absichert. Fundamente für die Vermögensbewirtschaftung nehmen am liechtensteinischen Finanzmarkt eine bedeutende Sonderstellung ein. Vermögende Investoren können eine Privatstiftung als Anlage in Liechtenstein errichten. Verglichen mit den in Deutschland bestehenden Privatstiftungen, die nur dann steuerbegünstigt sind, wenn sie für einen nicht gewinnorientierten Stiftungszweck errichtet wurden, kommen auch in Liechtenstein die Privatstiftungen in den Genuss von Vorteilen.

Das Einkommen der Liechtensteiner Familienstiftung wird dem Gründer oder seinen Verwandten ausbezahlt. Obwohl diese Mýglichkeit auch in Deutschland existiert, bietet Liechtenstein im Gegensatz zu Deutschland, wo keine Steuervorteile fýr die Familienstiftung bestehen, eine Steuererleichterung oder Steuererleichterung fýr diese an. Für Investitionen in liechtensteinische Vorsorgestiftungen muss nur noch eine Jahreskapitalsteuer bezahlt werden, die nur 0,1 Prozentpunkte des in die Vorsorgestiftung eingebrachten Vermögens oder zumindest 1'000 CHF pro Jahr beträgt.

Übersteigt das der Fondation zugeteilte Vermögen 2'000. 000 CHF, so liegt der Steuersatz in Liechtenstein bei 0,075% und bei über 10'000 CHF wird der Steuersatz auf 0,05% pro Jahr ermässigt. Will man in Liechtenstein eine Privatstiftung zu Anlagezwecken gründen, muss man ein Stiftungskapital von mind. 30'000 CHF in die Privatstiftung einbringen.

Neben dem Stiftungsnamen muss die Gründungserklärung auch den Stiftungszweck und die Zusammensetzung des Stiftungsrates wiedergeben. In Liechtenstein ist eine solche Einrichtung nicht eingetragen und bedarf auch keiner behördlichen Bewilligung. Grundsätzlich können auch Ausländerinnen und Ausländer von den steuerlichen Vorteilen einer Anlage über eine liechtensteinische Privatstiftung Gebrauch machen, wobei die Erträge auf der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.

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