Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
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Renditeziel: 10 Prozent auf Ist, eventuell auch 8 Prozent, je nach Immobilie, ich nehme mir die Freiheit, mich an unser Hauptsuchprofil zu erinnern: Kaufvolumen: 1-50 Mio. EUR pro Immobilie, je ca. die obigen (Such-)Angaben komplettieren sich im fachhandel. Auch hier werden - sofern die Basisdaten stimmen - neue Eigenschaften erlangt.
In Summe konnten wir Immobilien bis zu 2 Milliarden EUR liefern. Der andere Teil ist für die den Gegenstand bringende Partei bestimmt, d.h. Sie, wenn nötig. Bei passender Ausstattung ist eine rasche Fertigstellung gängige Praxis; wir schätzen in der Regel schnell 4-5 Monate vom Angebot bis zum Notar tag, die Einkaufspreise werden meist aus Eigenmitteln finanzier.
Closed-End-Fonds - wenn vernünftig? - Geldanlage und Fonds-Depot
wenn Sie mehr als nur Tagesgeld, Festgelder, ein mittelgroßes Wertpapierdepot mit Fonds oder Anteilen haben. Da gibt es sehr viele Fonds, von denen die ganze Menschheit viele nicht benötigt, und ich will kein zusätzliches Kapital aufbringen, immer auf das Kleingeld achten und das Blau des Himmels versprich. als Fund of Funds von 3 Unternehmen: erhalten Sie Ihre erste Ausschüttung. und expandieren Sie in 5.000 Stufen, aber es gibt auch andere Fonds, die bei 5.000 beginnen.
Lesen Sie alles sorgfältig und achten Sie darauf, in der Regel gibt es auch Bewertungen, und schauen Sie dann nach den Bewertungen.
Instandhaltungsberechnung
Guten Tag zusammen, das Steueramt erfasst die Erträge aus meinen Investitionen in geschlossene Fonds erst dann, wenn sie ihm vom Steueramt der Fondgesellschaft offiziell mitgeteilt werden. Da dies immer sehr verspätet geschieht....teilweise erst 3 Jahre nach Ende des Haushaltsjahres, besteht für mich die Möglichkeit, dass das Steueramt Verzugszinsen erhebt.
Lässt sich dies umgehen, wenn ich (auch wenn das Steueramt sie nicht akzeptiert ) einen Schätzwert in der Steuermeldung angibt? Weshalb sollte die FA einen veranschlagten (steuererhöhenden) Ertrag aus der Investition nicht ausweisen? Da dies immer sehr verspätet geschieht....teilweise erst 3 Jahre nach Ende des Haushaltsjahres, besteht für mich die Möglichkeit, dass das Steueramt Verzugszinsen erhebt.
Der Zinsberechnung liegt unweigerlich § 233a AO zugrunde. Ist dies zu umgehen, wenn ich (auch wenn das Steueramt sie nicht akzeptiert ) einen Schätzwert in der Steuermeldung angibt? Wenn er den Betrag nicht setzt, würde er wieder zu Interesse kommen, da das Recht (siehe oben) keinen Spielraum einräumt.
Bislang hat das Steueramt die ausgewiesenen Erträge nicht in die Berechnung einbezogen, sondern darauf verwiesen, dass nur diese vom Steueramt der Fondgesellschaft offiziell zugelassen sind. Daher habe ich mich nicht mehr darum gekümmert und keine weiteren Erträge (z.B. auch aus dem Verkauf) ausgewiesen.
Bislang hat das Steueramt die ausgewiesenen Erträge nicht in die Berechnung einbezogen, sondern darauf verwiesen, dass nur die ausgewiesenen Erträge vom Steueramt der Kapitalanlagegesellschaft offiziell berücksichtigt werden. 162 Abs. 5 und 155 Abs. 2 AO, die das genaue Gegenteil aussagen, wären in einem wiederholten Fall meine Referenz.
Im Prinzip ist die FA an die Informationen in der Erklärung, BFH, Entscheidung vom 04.08.2000 - III B 179/96 -, BFHE 192, 255, BCBl II 2001, 31 verpflichtet. beachten, dass seine Informationen in der Erklärung dann auch "richtig" sein müssen, ansonsten sind sie straf- oder zivilrechtlich von grundlegender Bedeutung, BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - VIII R 32/11 -, BFHE 242, 21, CStBl II 2016, D503.