Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
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Weshalb wurde die Abgeltungssteuer einführen? Welche Beteiligungserträge unterliegen der Verrechnungssteuer? Inwieweit ist der Satz hoch? Auf wen entfällt die Abgeltungssteuer? Weshalb wird die neue Steuer als Abgeltungssteuer bezeichnet? Inwiefern wird die Abgeltungssteuer erstattet? Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Besteuerung der Vergünstigungen aus meiner Lebensversicherung aus? Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Besteuerung der Vorteile aus meiner Privatrente aus?
Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Riester-Rente aus? Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Rürup-Rente aus? Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Betriebsrente aus? Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Art der Überschussverwendung "Opportunität" aus? Bei welchen Verträgen mit der Wohnungsbaugesellschaft fällt die Abgeltungssteuer an? Soll der steuerliche Abzug auch dann erfolgen, wenn für einen Darlehens- und Sparvertrag eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnbauprämie festgelegt wurde?
Wie hoch ist die Verzinsung des Guthabens eines Bausparvertrags im Zusammenhang mit einem Dauerdarlehen, das der Eigenheimfinanzierung eines Eigenheims diente? Weshalb wurde die Quellensteuer in Kraft gesetzt? Ab 2009 wurde mit der Quellensteuer die Steuer auf private Einkünfte umgestellt. Früher wurden Kapitaleinkünfte und Kapitalgewinne sehr verschieden versteuert. Darüber hinaus sollte die Quellensteuer auch die Flucht von Kapital ins Ausland verhindern, da die Erhebung der Quellensteuer für natürliche Personen mit einem über dem Quellensteuersatz liegenden Personalsteuersatz teilweise eine erhebliche Steuererleichterung bringt, so dass eine Investition im Inland weniger interessant ist.
Welche Beteiligungserträge fallen unter die Verrechnungssteuer? Prinzipiell sind alle Kapitalanlageerträge davon berührt, z.B. Dividende und Zins (einschließlich Guthabenverzinsung und Boni aus bauspartechnischen Verträgen und Lebensversicherungen). Einkünfte aus Kapitalversicherungen, die vor 2005 geschlossen wurden, sind ebenfalls verrechnungssteuerpflichtig. Die Steuerbefreiung bleibt bestehen, sofern der Auftrag eine Laufzeit von 12 Jahren hat.
Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen werden, ist dies mit der Massgabe möglich, dass die Hälfte des Einkommens nur dann besteuert wird, wenn der Begünstigte zum Auszahlungszeitpunkt das Alter von 60 Jahren erreicht hat. Gleiches trifft auf die Kapitalentschädigung aus einer Privatrente zu.
Bei einer solchen Privatrente werden die Anlageerträge aus der Sparphase nicht versteuert. Bei der sogenannten Einkommensteuer werden nur die Kapitaleinkünfte in der Pensionsphase besteuert. Der Quellensteuerabzug bezieht sich auch auf Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen.
Der vorangegangene Spekulationszeitraum von einem Jahr, nach dem die Verkäufe umsatzsteuerfrei waren, betrifft nur die vor 2009 erworbenen Anleihen. Sie sind zu versteuern, wenn der Auftrag ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurde, hier findet jedoch der jeweilige Satz der Besteuerung Verwendung. Die Quellensteuer entfällt auf Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken.
Inwieweit ist der Satz hoch? Als einheitlicher Satz für alle Beteiligungserträge wird ein pauschaler Satz von 25 Prozent zugrunde gelegt. Auf wen entfällt die Abgeltungssteuer? Der Abgeltungssteuer unterliegen alle natürlichen Personen, die in Deutschland Kapitaleinkünfte erwirtschaften. Wenn der Steuerzahler weder Wohnort noch gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland hat, kann er über das BZSt. eine Rückerstattung verlangen, wenn die Kapitalertragssteuer bei Zahlung der Einkünfte abgezogen wurde, obwohl das entsprechende DBA das Recht auf Besteuerung dem Wohnsitzland überträgt.
Weshalb wird die neue Steuer als Abgeltungssteuer bezeichnet? Die neue Steuer hat im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage eine "kompensatorische" Auswirkung, d.h. Sie haben Ihre Steuerschuld nach Abführung des Abzugs der Abgeltungssteuer erfüllet. Die bisherigen steuerlichen Abzüge, wie der Zinsabzug von 30 Prozent für "normale" Zinserträge und 25 Prozent Kapitalertragssteuer für Erträge aus der Kapitallebensversicherung, stellen dagegen nur eine Anzahlung dar.
Nach der alten Gesetzeslage mussten Sie im Zuge Ihrer Veranlagung die Kapitaleinkünfte oberhalb der Sparerbefreiung mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuern, so dass die Kapitaleinkünfte mit bis zu 45 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchliche Steuer besteuert werden konnten. Inwiefern wird die Abgeltungssteuer erstattet? Das kontoführende Institut oder die Versicherungsgesellschaft muss die Steuer unmittelbar bei der Einkommensgutschrift einbehalten und an das Steueramt auszahlen.
Zahlungen erfolgen anonym, d.h. das depotführende Kreditinstitut oder die Versicherung muss in der Steuererklärung nicht die Adresse und den Name des Steuerzahlers angeben. Damit ist die Steuerschuld für den Investor prinzipiell geregelt. Veräußerungsgewinne, für die eine Abgeltungssteuer entrichtet wurde, müssen vom Steuerzahler nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung deklariert werden.
Nach wie vor kann der Vorsteuerabzug durch einen Freistellungsauftrag umgangen werden. Selbst nach der Abgeltungssteuer können Kapitaleinkünfte bis maximal 801,00 EUR (Einzelpersonen) bzw. 1.602,00 EUR (gemeinsam veranlagte Ehegatten) befreit werden. Wenn die Befreiungsaufträge für die in jedem Fall entstehenden Veräußerungsgewinne ausreichen, müssen Sie nichts anderes einrichten.
Im Falle der Nichtveranlagung wird wie bisher keine Steuer abgezogen. Wenn Ihr individueller Satz unter 25% ist, können Sie die zuviel bezahlte Steuer vom Steueramt über Ihre Einkommensteuererklärung zurückfordern. Zu diesem Zweck bekommen Sie von uns eine Bestätigung über die erwirtschafteten und thesaurierten Einkünfte, die alle für die Steuerveranlagung notwendigen Angaben beinhaltet.
Die Finanzverwaltung führt dann eine so genannten günstige Steuerveranlagung durch und wendet bei Bedarf auch den niedrigeren persönlichen Einkommenssteuersatz auf Einkünfte an. Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Besteuerung der Vergünstigungen aus meiner Lebensversicherung aus? Sofern der Auftrag vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurde und die bisherigen Bedingungen für die Steuerbefreiung zum Zahlungszeitpunkt vorliegen (insbesondere eine zwölfjährige Vertragslaufzeit und eine fünfjährige Beitragszahlung), ist die Steuerbefreiung weiterhin gültig.
Eine Abgeltungssteuer wird nicht erhoben. Falls der Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 erfolgte und die bisherigen Bedingungen für die Steuerbefreiung zum Zahlungszeitpunkt nicht vorliegen (z.B. weil die Zahlung vor dem Ende der 12-Jahres-Frist erfolgte, eine steuerbeeinträchtigende Vertragsumstellung erfolgte oder die Rückzahlung eines Kredits durch die Versicherungen steuerbeeinträchtigend erfolgte), gilt die Abgeltungssteuer.
Im Jahr 2012 und wenn zum Zahlungszeitpunkt nur die Bedingungen für die halbe Steuerschuld der Kapitalanlage (insbesondere eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und das sechzigste Lebensjahr des Steuerpflichtigen) vorliegen, wird ab 2009 nur noch die halbe Höhe der Einkünfte besteuert. In diesen Fällen entfällt die Abgeltungssteuer.
Die Versicherungsgesellschaft muss jedoch bei Eintritt der Leistungspflicht zunächst 25% Kapitalertragssteuer auf die gesamten Kapitaleinkünfte abführen. Nur durch die Veranlagung zur Einkommensteuer, bei der die Beteiligungserträge mit dem jeweiligen Satz besteuert werden, wird beachtet, dass in diesem Falle nur die halbe Höhe der Einkünfte zu versteuern ist. Die Steuerzahler erhalten daher immer eine Steuerrückerstattung.
Falls der Kaufvertrag nach dem 31.12.2012 geschlossen wurde und zum Zahlungszeitpunkt nur die Bedingungen für die halbe Steuerschuld der Beteiligungserträge vorliegen (insbesondere eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Abschluss des Lebensjahrs des Steuerpflichtigen), ist nach wie vor nur die halbe Höhe der Einkünfte steuerbar. In diesen Fällen entfällt die Abgeltungssteuer.
Die Versicherungsgesellschaft muss jedoch bei Eintritt der Leistungspflicht zunächst 25% Kapitalertragssteuer auf die gesamten Kapitaleinkünfte abführen. Nur durch die Veranlagung zur Einkommensteuer, bei der die Beteiligungserträge mit dem jeweiligen Satz besteuert werden, wird beachtet, dass in diesem Falle nur die halbe Höhe der Einkünfte zu versteuern ist. Die Steuerzahler erhalten daher immer eine Steuerrückerstattung.
Sofern der Kaufvertrag nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurde und die Bedingungen für nur die Hälfte der Kapitalertragsteuerpflicht zum Zahlungszeitpunkt nicht gegeben sind (z.B. weil der Kaufvertrag zum Zahlungszeitpunkt nicht 12 Jahre lief), wird die Abgeltungssteuer erhoben. Sofern der Vertragsabschluss nach dem 31.12. 2012 erfolgte, ist dies mit der Massgabe möglich, dass der Begünstigte zum Leistungszeitpunkt das Alter von 60 Jahren erreicht hat.
Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Besteuerung der Vorteile aus meiner Privatrente aus? Die private Altersvorsorge bleibt während der Sparphase weiterhin frei von Steuern und nur der Teil der Einkünfte aus der Altersvorsorge wird versteuert. Daran ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Ist bei einer Pensionsversicherung mit Kapitaloption eine Kapitalauszahlung anstelle einer Pension erwünscht, regelt sich deren Besteuerung nach den für die Kapitallebensversicherung gültigen Regelungen.
Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Riester-Rente aus? An der steuerlichen Berücksichtigung von Vergünstigungen aus einer bezuschussten Altersversorgung ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Im steuerlichen Bereich ist die Zuwendung aus der Unterstützungsrente eine "sonstige Leistung" im Sinn von 22 Nr. 5 StG, die, zumindest soweit sie auf subventionierten Zuwendungen basiert, voll steuerpflichtig ist.
Obwohl diese Vorteile den Steuerbehörden (über die "Zentrale") zu melden sind, muss die Kapitalertragsteuer oder Quellensteuer nicht zurückbehalten werden, auch wenn die Vorteile in Ausnahmefällen förderungswidrig aktiviert werden (z.B. bei einer vorzeitigen Beendigung). Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Rürup-Rente aus? An der steuerlichen Berücksichtigung von Vergünstigungen aus einer Grundrente hat die Abgeltungssteuer keinen Einfluss.
Bei der Grundrente handelte es sich um eine "sonstige Leistung" im Sinn von 22 Nr. 1 aa) aa) UStG, die je nach Beginn des Kalenderjahres zwischen 50% und 100% besteuert wird. Zu Beginn der Pensionierung ab 2040 ist sie voll zu versteuern. Obwohl diese Vorteile vom Versicherungsgeber an eine Zentralstelle zu melden sind, muss keine Kapitalertragsteuer oder Quellensteuer vorenthalten werden.
Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf meine Betriebsrente aus? Bei der steuerlichen Erfassung von Vorteilen aus der Betriebsrente hat die Abgeltungssteuer keine wesentlichen Auswirkungen. Pensionskassen- oder Direktversicherungsleistungen sind "sonstige Leistungen" im Sinn von 22 Nr. 5 StG, die, zumindest soweit sie auf steuerfreien Einlagen nach § 3 Nr. 63 StG basieren, voll steuerpflichtig sind.
Obwohl diese Vergünstigungen den Steuerbehörden (über die "Zentrale") zu melden sind, muss für den Mitarbeiter keine Kapitalertragsteuer oder Verrechnungssteuer zurückbehalten werden. Wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Art der Überschussverwendung "Opportunität" aus? Im Falle unserer "Opportunitäts"-Art der Überschussverwendung werden über den Buchgewinn hinausgehende Überdeckungen in Anlagefonds investiert und in der Regel zusammen mit dem Hauptnutzen bei deren Fälligkeit ausbezahlt.
Wie bei einer rein anlagenorientierten Lebensversicherung bedeutet die Integration der Fondsanlagen in den Sicherungsvertrag, dass die Steuerbehörden im Unterschied zu Direktanlagen in Anlagefonds die erwirtschafteten Einkünfte in der Sparphase umsatzsteuerfrei lassen und die Besteuerung erst bei der Leistungsauszahlung eintritt. Der Ertrag aus der Art der Überschussverwendung Zufall teilt das steuerliche Geschick der Hauptdienstleistung.
Insoweit gilt die Bemerkung zur Besteuerung von Vergünstigungen aus einer Privatrente auch im Zusammenhang mit den Wirkungen der Abgeltungssteuer sinngemäß. So ist z. B. bei einem nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Kontrakt, bei dem nur die Bedingungen für die Erfüllung der halben zu versteuernden Einkommen vorliegen, nur die halbe Höhe der Einkünfte aus der Fondsinvestition - im Gegensatz zur direkten Anlage in Anlagefonds - zu versteuern.
Die bis zum Ende der Stundungsperiode über die Art der Überschussverwendung gebildeten Anteile sind auch bei gestundeten Pensionsversicherungen nicht steuerpflichtig. Infolgedessen profitiert dieses Ergebnis auch von der vorteilhaften Versteuerung von Einkommensanteilen. Die Steuerschuld entsteht jedoch bei Ausnutzung der Kapitaloption mit der Kapitalzahlung. Danach finden die Vorschriften zur Versteuerung von Kapitallebensversicherungsleistungen Anwendung.
Bei der geförderten Rente, der Grundrente und der Betriebsrente führt das Einkommen aus der Art der Überschussverwendung "Chance" regelmässig zu einer Steigerung der Rente und teilt damit das Steuerschicksal der Hauptnutzen. Bei welchen Verträgen mit der Wohnungsbaugesellschaft fällt die Abgeltungssteuer an? In der Regel unterliegen alle Zinsverträge, bei denen Anlageerträge erzielt werden, der Quellensteuer.
Soll der steuerliche Abzug auch dann erfolgen, wenn für einen Darlehens- und Sparvertrag eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnbauprämie festgelegt wurde? Bei Veräußerungsgewinnen aus einem Bausparsaldo konnte nach der bisherigen Gesetzeslage auf die Einbehaltung und Zahlung der Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag) verzichtet werden und für den Steuerzahler wurde in dem Jahr, in dem die Veräußerungsgewinne gutgeschrieben wurden, oder im vorangegangenen Jahr bei einem Vertragsabschluss mit derselben Sparkasse eine Spar- oder Wohnbauprämie aufgerechnet.
Diese Ausnahmeregelungen gelten mit der Abgeltungssteuer nicht mehr. Seither werden die Beteiligungserträge unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf Spar- oder Wohnungsbauprämien steuerlich abgesetzt. Wie hoch ist die Verzinsung des Guthabens eines Bausparvertrags im Zusammenhang mit einem Dauerdarlehen, das der Eigenheimfinanzierung eines Eigenheims diente? Auch in diesen Faellen sind wir nach wie vor zur Einbehaltung und Zahlung der Steuer gezwungen, es sei denn, wir haben einen ausreichenden Befreiungsbescheid oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten.
Sie haben unter diesen Bedingungen die Option, die abgezogene Kapitalertragssteuer von Ihrem Steueramt im Zuge Ihrer Veranlagung auf die veranlagte Einkommenssteuer angerechnet zu bekommen.