Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Basisrente Pfändungssicher
Grundrente pfändungssicherSachverständige: Die Grundrente kann auch vor dem Eintritt in den Ruhestand verpfändet werden.
Nach Ansicht der Münchner Rechtsanwälte Dr. Johannes Fiala und Peter A. Schramm ist eine so genannten Rürup-Rente auch in der Sparphase keineswegs pfändungssicher, wie es in einer am 21. Juni 2015 publizierten Meldung heißt. Begründung: Ein vertraglich vereinbarter Kündigungsausschluß konnte die Realisierung der Todesfallversicherung durch den Konkursverwalter nicht vereiteln.
Im Zweifelsfall ist das gesamte durch Prämienzahlungen an den Versicherungsgeber entstandene Guthaben verschwunden - Kreditgeber können den Rückkaufwert souverän über das Zwangsvollstreckungsgericht beschlagnahmen und übertragen, Konkursverwalter können den (nur vertragsunkündbaren und nur vertragsunübertragbaren) Vertrag auflösen und das Guthaben eintreiben.
Der BGH ergänzt: "Nach 851 Abs. 2 ZPO können jedoch nicht abtretbare Ansprüche vertragsgemäß eingezogen werden, wenn die gepfändete Sache der Beschlagnahme unterliegt. "Der BGH führt weiter aus: "Eine solche Privatlebensversicherung kann durchgesetzt werden, wenn sie nicht speziellen Pfändungsschutzregelungen wie § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 851c Abs. 2 ZPO unterliegt.
"In diesem Absatz geht es um ein Pfändungsschutz-Konto. Um von Pfändungen (ggf. teilweise) befreit zu werden, sind zusätzliche Vorschriften erforderlich, z.B. dass die Voraussetzungen für den Schutz vor Pfändungen nach 851c ZPO gegeben sind", erklärt Fiala und Dr. Gerhard Zimmermann. Bei als Basisrente abgeschlossenen Versicherungen ist dies jedoch nicht immer so.
Das muss immer von Sachverständigen überprüft werden, da basic/üruprenten vom Fiskus zunächst so gestaltet werden, dass sie für steuerliche Zwecke anerkannt werden und nicht immer gemäß § 851 c ZPO. "Fazit: Ein in einem Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen vereinbartes Realisierungsverbot würde gegen den beschränkten Beschlagnahmeschutz für die Altersversorgung in der deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchordnung verstoßen und sie damit umfahren.
Der BGH hat daher entschieden, dass der vertragliche Einziehungsausschluss die Beschlagnahme nicht verhindert. Die überwiegende Mehrheit der Versicherungsmakler in Deutschland bietet nur eine pfändungssichere Rentenversicherung an, mit einer maximalen Aussichten auf eine Altersrente von bis zu 600 EUR pro Jahr. Die beiden Gutachter machen deutlich, dass die versicherungsmathematischen Bedingungen, auch wenn eine reguläre Beendigung durch Vertrag nicht möglich war, exakt die selben sind wie bei jeder anderen Kapitallebensversicherung.
Das Nichtzahlen eines Rückkaufswertes für beide Vertragsarten bei Beendigung bedeutet nicht, dass er nicht besteht und im Falle einer Verpfändung nicht zu übertragen ist. Der Versicherungsgeber behandelt die gewöhnliche, d.h. vertragsmäßig ausgenommene Beendigung als Vertragsabschluss, d.h. er erwartet vorerst keine weiteren Zahlungen. Jedoch kann der Zahlungsempfänger nach einer Beschlagnahme, der Konkursverwalter, wie im Falle einer ausserordentlichen oder kündigungsfreien Beendigung - mit Rückkaufswert, bestenfalls mit dem beschränkten Sicherungsschutz der pfändungssicheren Altersversorgung nach Maßgabe des 851c ZPO, durch Übertragung des übersteigenden Betrags auflösen.
Fiala und Fiala können es sich nicht nehmen, schlechte Ratschläge zu geben, wie die Versicherten einen Beschlagnahmeschutz erhalten können: Die Versicherten können jedoch einen Beschlagnahmeschutz dadurch erlangen, dass sie Versicherungsvermittler oder Versicherungen haftbar machen, wenn sie ihren Hinweis dokumentieren, dass die Versicherten ihr Vermögen pfändungssicher in einen Grundversorgungsvertrag eingezahlt haben.