Eidesstattliche Versicherung

Vereidigung als Eidesstattliche Erklärung

Affidavit für die Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis für die. Viele Beispiele sind "Affidavits" - Svensk-Tysk ordentlich und Suchmaschine für schwedische Übersetzungen. Das Zivilverfahren ordnet den Schuldner gerichtlich an, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Tödliche Situation für die Gläubiger Offenbarungseid und eidesstattliche Versicherung. Das gilt auch für andere Rechtsfolgen einer eidesstattlichen Versicherung, z.

B. die Eintragung in das Schuldnerregister.

Welche Bedeutung haben eidesstattliche Versicherungen oder Vermögensinformationen?

Die Vermögensinformationen dienen dazu, den Kreditgeber über die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers zu informieren. Anhand der Vermögensinformationen kann der Kreditgeber dann wirkungsvoll und gezielt handeln. Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Zahlungspflichtige dem Verwalter die Vermögensinformationen mitteilen. Der Begriff "Vermögensinformation" besteht seit dem 01.01.2013 und wurde durch das Gesetzes zur Reformierung der Sachinformation in der Zwangsversteigerung eingeführ.

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gilt die bisherige Version des 807 ZPO, in der die Vermögensangaben als "Affidavit" gekennzeichnet waren. Gemäß geltendem Recht muss der Zahlungsempfänger dem Vollstreckungsbeamten eine Verfügung gemäß 802a II Nr. 2 ZPO ausstellen. Der Zahlungspflichtige ist in einem solchen Falle zur Vorlage von Finanzinformationen angehalten. Die Gerichtsvollzieherin bestimmt dem Debitor eine Frist, die in der Regel zwei Wochen ist.

Am Ende dieser Zeit muss der Zahlungspflichtige die Forderung erfüllten. Andernfalls wird ein Datum für Vermögensinformationen nach § 802 f I ZPO festgelegt. Bei der Angabe von Vermögenswerten muss der Zahlungspflichtige alle Vermögenswerte nennen, die ihm zustehen. Die Gerichtsvollzieherin stellt dann eine Liste der Vermögenswerte auf, die der Gläubiger unter Eid quittieren muss.

Die Schuldnerin hat sicherzustellen, dass sie alle Informationen nach besten Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt hat und komplett ist. Die Gerichtsvollzieherin deponiert das Vermögen beim Zwangsvollstreckungsgericht und übermittelt die Informationen an den Kreditgeber. Fehlt der Zahlungspflichtige an dem Tag, an dem die Finanzinformationen ohne Entschuldigung zur Verfügung gestellt werden sollen oder weigert er sich, die notwendigen Informationen zu liefern, wird ein Haftbefehl ausgestellt, § 802g ZPO.

Der Zweck der Inhaftierung ist die Durchsetzung der Offenlegung von Vermögenswerten. Nachdem er die notwendigen Angaben gemacht hat, wird der Debitor aus der Verwahrung frei. Der Freiheitsentzug darf höchstens sechs Monaten dauern, § 802j I ZPO. Bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren anderer Kreditgeber bleiben die Vermögensinformationen zwei Jahre lang aufrechterhalten. Ein weiterer Ausweis der Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die Kreditgeber nachweisen können, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.

Ansonsten übergibt der Verwalter nur noch die zuletzt erstellte Vermögensliste, die in einer landesweiten Akte (Schuldnerliste) abrufbar ist. Die Finanzverwaltung ist berechtigt, eine Vermögensaufstellung zu verlangen und auf die eidesstattliche Versicherung zu verzichten. 3. Das hat für den Zahlungspflichtigen den Vorteil, dass er keine Information an die zuständige Behörde gibt. Nach zwei Jahren nach der Information durch den Zahlungspflichtigen wird die Vermögensliste aus der Datenbasis ausgelöscht.

Die Gerichtsvollzieherin ist für die Offenlegung von Vermögenswerten und deren eidesstattliche Versicherung verantwortlich. Bei Unzuständigkeit des Gerichtsvollziehers wird der Auftrag für die Vermögensinformationen des Zahlungsempfängers nur dann an den jeweils dafür vorgesehenen Rechtspfleger übermittelt, wenn dies verlangt wird. Die Auskunftspflicht des Schuldners ist in der Regel gegeben. Diese Informationen können bereits zu Anfang der Zwangsversteigerung abgefragt werden.

Gegen die unverzügliche Offenlegung von Informationen über sein Vermögen kann der Gläubiger wegen mangelnder Vorbereitung Einspruch erheben, wenn die Informationen unmittelbar nach der Zwangsversteigerung zur Verfügung gestellt werden sollen. Nicht verpfändbare Waren müssen nicht in den Vermögensinformationen aufscheinen. Ich habe als Fachanwältin für Konkursrecht bereits mehrere hundert Debitoren in ein verschuldungsfreies Privatleben mitgenommen.

Vielen Schuldnern sind ihre Rechte nicht bewusst und nehmen daher wesentliche gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen ab. Wie hoffnungslos Ihre Lage im Moment auch sein mag, das Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht hat genügend Schutzmechanismen, um Debitoren zu schützen.

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