Unterstützungskasse

Vorsorgekasse

Die Unterstützungskassen sind unabhängige Pensionskassen für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung. Condor Versorgungs- und Unterstützungskasse e. V. is a legally independent pension fund. Die Pensionskasse bietet ein überzeugendes Konzept innerhalb der betrieblichen Altersversorgung.

Der Unterstützungsfonds bietet Ihnen gute Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Eine der ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung ist die Unterstützungskasse.

Hilfskasse oder Pensionsfonds - wer kann wie mitfinanziert werden?

Die Unterstützungskasse und die Unterstützungskasse sind beide ausgegliederte Form der Betriebspension. Der Hauptvorteil dieses Ansatzes besteht darin, dass sowohl die Vorsorgeeinrichtung als auch die Unterstützungskasse keine interne Rückstellung zur Erfüllung der Verpflichtungen bilden müssen. Infolgedessen werden die Pensionspläne nicht in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Aufgrund der Tatsache, dass nach HGB grundsätzlich Rückstellungen für Pensionen passiviert werden, kann es aufgrund der verschlechterten Eigenkapitalausstattung zu einer Abwertung des Unternehmens durch Ratingagenturen kommen. Durch die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds wird dieses Problem umgangen. Trotz dieser formellen Gemeinsamkeiten sind die beiden Umsetzungswege Pensionsfonds und Pensionsfonds nicht für alle Personengruppen gleich gut einsetzbar.

Insbesondere bei der steuerrechtlichen Berücksichtigung der Beitragszahlungen gibt es so große Abweichungen, dass für manche Menschen nur eine der beiden Möglichkeiten besteht. Der Vorsorgefonds lässt viel Freiraum bei der Auswahl der Einlagen. Während der ganzen Anspruchsphase bleibt der Beitrag in jeder beliebigen Größenordnung versteuert.

Voraussetzung ist jedoch, dass die in die Unterstützungskasse geleisteten Beitragszahlungen über die ganze Dauer gleich bleibend oder ansteigend sind. Bei der Rentenkasse ist die Situation anders. Dabei können die Beträge zu jeder Zeit angehoben oder ermäßigt werden. Die Steuerbefreiung für eingezahlte Beitragszahlungen beträgt jedoch maximal 4% der Beitragsbemessungsgrundlage für die gesetzliche Pensionsversicherung.

Daher sollte bei der Entscheidung, ob die berufliche Vorsorge über eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt, auch berücksichtigt werden, wer von den Pensionszusagen profitiert und welche Voraussetzungen im Einzelfall zu erfüllen sind. Allgemein kann gesagt werden, dass die Rentenkasse durch die Möglichkeiten der Beitragsänderung für Normalverdiener besser geeignet ist, während die Unterstützungskasse mit der Option, höhere Beitragszahlungen zu leisten, für die Geschäftsführung besonders interessant sein sollte.

Supportkasse - Chancen für geschäftsführende Gesellschafter

Die Unterstützungskasse ist für Aktionäre und Geschäftsführer besonders interessant, auch wenn sie prinzipiell für alle Mitarbeiter als Durchführungsform der beruflichen Vorsorge in Frage kommt. Sie haben eine eigene Position im Unternehmen und sind daher möglicherweise nicht zur Entrichtung von Sozialabgaben gezwungen - was ein großer Pluspunkt ist, aber auch bedeutet, dass sie keinen Sozialversicherungsanspruch haben.

Aus diesem Grund ist der Abschluß einer Privat- und/oder Betriebsrente, z.B. in Gestalt einer Unterstützungskasse, für geschäftsführende Gesellschafter zwingend erforderlich. Der Unterstützungsfonds ist aus mehreren Gruenden eine sehr gute Entscheidung. Diese sind in jeder Hinsicht steuerbefreit. Für die meisten anderen Formen der beruflichen Vorsorge gibt es eine Obergrenze für steuerfreie Einlagen.

Allerdings wird der Pensionsbedarf der geschäftsführenden Gesellschafter voraussichtlich wesentlich größer sein - es wird davon ausgegangen, dass rund zehn vom Nettoeinkommen in die (betriebliche) Altersversorgung zu investieren sind, damit der Wohnstandard im hohen Lebensalter annähernd erhalten werden kann. Die Unterstützungskasse für Gesellschafter und Geschäftsführer ermöglicht es nun, so viel in die Betriebsrente einzahlen zu können, dass ihre Rente gesichert ist.

Bei den Steuerbehörden herrscht jedoch immer der latente Zweifel, dass die Betriebsrentenpläne in Unternehmen für versteckte Ausschüttungen ausgenutzt werden. Aus diesem Grund ist der Abschluß der Rückstellung über eine Unterstützungskasse für Geschäftsführer, die aufgrund ihres Statuts nicht unter das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" fällt (BetrAVG), vom Gesetzgeber an eine Reihe von gesonderten Auflagen gebunden.

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