Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Rv Rente Renten Service
Pension Rv Pension ServiceDer Rentner ist im Auslande gestorben. Wer sind die Nachkommen oder deren Hinterbliebene?
Wie Sie als Pensionär im Urlaub Veränderungen kommunizieren können, erfahren Sie hier. Die Rentnerin starb im Auslande. Wer sollte die Nachkommen oder deren Hinterbliebene kontaktieren? Sie schicken die Todesanzeige an: oder unmittelbar an den zuständigen Versicherungsträger. Tragen Sie den Zahlungscode oder die Versichertennummer sowie das Todesdatum ein.
Aus Deutschland bekomme ich eine Rente. Die neue Anschrift schicken Sie uns einfach an: oder an die jeweilige Rentenversicherung. Tragen Sie den Zahlungscode oder die Versichertennummer ein. Die Rentnerin ist gestorben und nach ihrem Tod wurden noch Rentenleistungen auf ihr Bankkonto überwiesen. Er ist in den Vereinigten Staaten gestorben.
Er hat nach seinem Tod zwei Rente Schecks bekommen. Hat der Begünstigte die Rente im Ausland per Check bezogen, muss sie an die ausstellenden Banken zurückgegeben werden.
Datenpunkt der Rentenversicherungsträger
Das Rentenauszahlungsverfahren bei der Deutsche Postbank AG wird von der Filiale Pension Service mit Hauptsitz in Köln und den drei weiteren Niederlassungen in Berlin, Leipzig und Stuttgart durchgeführt. Der Zahlungsverkehr läuft über den Kölner Markt. Das Bestandsmanagement wird an allen vier Orten durchgeführt. Alle vier Niederlassungen sind gleichzeitig Kontaktpersonen für den Inlandszahlungsverkehr, nur die beiden Niederlassungen Berlin und Stuttgart sind Kontaktpersonen für den Auslandszahlungsverkehr.
Das heißt, die vier Niederlassungen des Kölner Renten Service betreiben das Rentenauszahlungsverfahren für die Rentenversicherungsträger. Im Inland hat der Pension Service eine Kunden-Hotline für Rentenversicherungsträger unter 01803 67 17 18 und für ausländische Zahlungen unter 01803 43 94 66 eingerichtet. Für Zahlungen aus dem Ausland steht eine Hotline zur Verfügung.
BMeldDÜV wurden seit dem 1. November 2012 mehr Angaben als bisher von den Meldestellen an die Pensionskasse übertragen. Dies ist das Geburtsdatum der Ehe oder der Gründung einer eingetragenen Partnerschaft und bei Todesfällen die Personalien des überlebenden Ehegatten oder der Lebenspartner. Zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Weiterzahlung von Hinterbliebenenpensionen sollte der Zeitpunkt der Heirat oder der Gründung einer Personengesellschaft an den Rentendienst der Deutsche Postbank AG weitergeleitet werden.
In diesem Fall sollte der Pensionsdienst der Deutsche Postbank AG überprüfen, ob es eine Pensionszahlung gibt, die aufgrund der Heirat/Gründung der eingetragenen Partnerschaft eingestellt werden muss. Aus Datenschutzgründen dürfen nur für bestimmte Todesfallrenten (so genannte kleine und große Witwen- und Bildungsrenten) an den Rentendienst übertragen werden.