Rürup Förderung

Die Rürup Förderung

Die Rürup-Rente ist zertifiziert und erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen zur staatlichen Förderung. Je höher der persönliche Steuersatz, desto höher die staatliche Rürup-Rente. Kostengünstig sichern und Steuern sparen mit der Rürup-Rente. Die maximale Rürup-Unterstützung können nur Selbständige ohne berufliche Vorsorge in Anspruch nehmen. Kalkulieren Sie die Menge Ihrer möglichen Rürup-Produktion mit wenigen Eingaben.

So unterstützt der Bund die Selbstständigen in der Altersversorgung

Rentenversicherte und Selbständige haben bei Abschluss eines so genannten Riester-Vertrags zur privaten Altersversorgung ein Anrecht auf öffentliche Subventionen und/oder Steuervergünstigungen. Von dieser Form der Unterstützung sind jedoch die meisten Selbständigen und Selbständigen ausgeschlossen. Selbständige, die der obligatorischen Rentenversicherung unterliegen, haben wie Angestellte einen unmittelbaren Anrecht auf eine finanzielle Vorsorge für ihr hohes Lebensalter, wenn sie jährlich mind. 60 EUR in einen so genannten Riester-Vertrag einbringen.

Die Basisförderung beträgt jährlich bis zu 154 EUR, ab 2018 bis zu 175 EUR. Riester-Sparerinnen und -Sparer bekommen zusätzlich einen Zuschlag von bis zu 185 EUR pro Jahr für jedes Kindergeld - bis zu 300 EUR für ab 2008 Jahrgänge.

Der Gesamtbetrag des Zuschusses basiert auf mindestens vier vom Hundert des pensionsversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres. Auch die einbezahlten Beiträge sind bis zu 2.100 EUR pro Jahr abzugsfähig. Allerdings sind nur sehr wenige Selbständige rentenversichert und daher nicht unmittelbar förderfähig. Wenn ein Selbständiger jedoch mit einer anspruchsberechtigten Person verheiratet ist, hat er indirekt Anrecht auf eine Beihilfe und kann diese in Anspruch nehmen. 3.

Schließt ein Selbständiger einen so genannten Basisrentenvertrag, auch Rürup-Rente oder Rente genannt, so unterstützt ihn der Staat auch bei seiner Altersvorsorge. Die Grundrente (Rürup-Vertrag) ist eine privat wirtschaftliche, voll finanzierte Pensionsversicherung, die bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügt. Darüber hinaus kann frühestens ab dem Alter von 60 Jahren eine Rente aus allen nach 2012 abgeschlossenen oder zu schließenden Rürup-Verträgen ausgezahlt werden.

Bei der Beitragseinzahlung in den Grundversorgungsvertrag liegen Umfang und Dauer weitgehend im Ermessen des Selbstständigen. Bei einem Basis- oder Rürup-Vertrag wird der Staat in der Regel in Form einer Steuerbegünstigung unterstützt. Sämtliche Beiträge, die der Versicherte in einem Basisvertrag zahlt, können bis zu einer gewissen Summe für steuerliche Zwecke einbehalten werden. Im Jahr 2017 sind 84% der effektiv gezahlten Beiträge, jedoch nicht mehr als 84% der maximal zulässigen Förderungssumme von zurzeit 23.362 EUR, d.h. 19.624 EUR, als Sonderaufwendungen anrechenbar.

Für gemeinsam veranlagte Ehepaare ist der Freibetrag verdoppelt. Der prozentuale Steuersatz erhöht sich bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, bis der gesamte Förderhöchstbetrag bei 100 % liegt. Die aus dem Basisrentenvertrag gezahlte Lebensrente wird nach Ablauf des Vertrages der so genannten Downstreambesteuerung unterworfen, d.h. ein gewisser Teil dieser Rentenzahlung ist ab dem Zeitpunkt der Pensionierung steuerpflichtig.

So muss beispielsweise jeder, der im Jahr 2017 erstmals eine Pension aus einem Rürup-Vertrag bezieht, 74% der für die ganze Bezugsdauer ausgezahlten Lebensrente besteuern. Der prozentuale Anteil erhöht sich um zwei Prozentpunkte pro Jahr bis 2020 für den entsprechenden Rentenanfang und um ein Prozentpunkt von 2020 bis 2040.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema