Riester Rechner was Bekomme ich Raus

Der Riester-Rechner, was bekomme ich raus?

Berechnen Sie den Rückkaufswert der Riester-Rente | Test, Vergleich & Information. Die Riester-Rente - Wie viel Geld bekomme ich? in einer Minute, wie viel Steuern Sie sparen und zurückerhalten können. Das ist, wie viel Rente Sie bekommen. Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben.

Berechnung des Rückkaufswertes der Riester-Rente

Im Falle einer frühzeitigen Beendigung der Riester-Rente wird der so genannte Rückkaufwert ausbezahlt. Weil dies vor allem in den ersten Jahren des Sparen relativ gering ist, ist es für Investoren von Interesse, den Rückkaufwert im Voraus zu errechnen. Bei vorzeitiger Beendigung eines Riester-Vertrages müssen alle staatlichen Zuschüsse und Steuervergünstigungen wiedererstattet werden.

Darüber hinaus entstehen die Vertragsentgelte aber auch in den ersten fünf Jahren, weshalb der Rückkaufwert geringer ist als die Höhe der eingezahlten Beträge, wenn sie in diesem Zeitabschnitt gekündigt werden. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie Ihren Mietvertrag nach sehr kurzen Zeiträumen kündigen, kann der Rückkaufwert fast Null sein, da die bis dahin bezahlten Prämien nur die anfallenden Kosten abdecken können!

Bei der Riester-Versicherung gibt es eine tabellarische Aufstellung, in der die entsprechenden Rückkaufwerte aufgeführt sind. Wird der Rückkaufwert von den eingezahlten Beträgen abgezogen, werden die im Falle einer Kündigung des Vertrages anfallenden Aufwendungen berechnet. Viele Rechner sind im Netz zu sehen, die auch eine gute Bewertung des Rückkaufswerts wiedergeben. Die Beitragszahlung wird für einen gewissen Zeitpunkt unterbrochen, das Sparen in die Riesterrente wird praktisch zeitversetzt.

Wenn Sie die Riester-Rente beenden wollen, müssen Sie sich bewusst sein, dass alle staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Altersversorgung mit der Riester-Rente

Die Gesamtsumme, d.h. Eigenanteil plus Zuschüsse, muss mind. 4% des Bruttoverdienstes des vergangenen Jahres ausmachen. Danach haben Sie die Voraussetzung für eine Vollfinanzierung. Die Gesamtsumme, d.h. Eigenanteil plus Zuschüsse, muss mind. 4% des Bruttoverdienstes des vergangenen Jahres ausmachen. Danach haben Sie die Voraussetzung für eine Vollfinanzierung.

Wenn Sie kein eigenes Gehalt haben, müssen Sie nur den üblichen Mindestbeitrag von 60 EUR selbst aufbringen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Ehepartner oder registrierter Partner die Riester-Rente in Anspruch hat. Wenn Sie kein eigenes Gehalt haben, müssen Sie nur den üblichen Mindestbeitrag von 60 EUR selbst aufbringen.

Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Ehepartner oder registrierter Partner Anrecht auf die Riester-Rente hat. Wie viel Sie mit der Riester-Rente erreichen können, zeigen wir Ihnen an einem anschaulichen Beispiel. Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag oder haben Sie noch keine Riester-Rente? Lohnenswert ist es, einmal im Jahr zu überprüfen, mit welchem Eigenanteil Sie in den Genuß des gesamten nationalen Zuschusses kommen oder ob Ihr jetziger Eigenanteil noch für den gesamten nationalen Zuschuß ausreicht.

Sie können mit wenigen Mausklicks mit unserem Bonusrechner bestimmen, welchen Beitrag Sie heute anlegen sollten. Anmerkung zur Vollförderung: Das Kabinett hat am 4. Mai 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem alle Riester-Sparer (unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt Anspruch auf eine Beihilfe haben) einen Eigenanteil von 60 Euro pro Jahr (d.h. 5 Euro pro Monat) zahlen müssen, um eine Vollförderung zu bekommen.

Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag oder haben Sie noch keine Riester-Rente? Lohnenswert ist es, einmal im Jahr zu überprüfen, mit welchem Eigenanteil Sie in den Genuß der vollständigen nationalen Förderung kommen oder ob Ihr bisheriger Eigenanteil noch für die vollständige nationale Förderung ausreicht. Sie können mit wenigen Mausklicks mit unserem Bonusrechner bestimmen, welchen Beitrag Sie heute anlegen sollten.

Anmerkung zur Vollförderung: Das Kabinett hat am 4. Mai 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem alle Riester-Sparer (unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt Anspruch auf eine Beihilfe haben) einen Eigenanteil von 60 Euro pro Jahr (d.h. 5 Euro pro Monat) zahlen müssen, um eine Vollförderung zu bekommen.

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