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Rentenversicherungsträger
PensionsversicherungsanstaltPensionsversicherungsanstalt
Der Rentenversicherungsträger ist die Schaltstelle des Systems der staatlichen Altersversorgung. Er erhebt und verwaltet die Beiträge und zahlt die Vorsorge. Bei den Rentenversicherungsträgern handelt es sich um öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungseinrichtungen. Sie wurden 2005 umstrukturiert. Man unterscheidet nicht mehr zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern und die Institutionen werden nicht mehr BfA und LVA genannt, sondern durchgängig "Deutsche Rentenversicherung".
In Deutschland sind die Rentenversicherungsträger die Behörden, die die gesetzlichen Rentenversicherungen managen. Diese kassieren die Beitragszahlungen von rund 30 Mio. Mitarbeitern und ihren Arbeitgebern, führen das Kapital und bezahlen die Pensionen an rund 20 Mio. Rentner. Die Institutionen betreuen rund 51 Mio. Personen. Fast 20 % des Bruttoentgelts der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, von denen die jeweils die Hälfe von Mitarbeitern und Arbeitgebern getragen werden, gehen an die Rentenversicherungsträger.
Von den Rentenversicherungsträgern werden Aufzeichnungen, sogenannte Pensionskonten, über den Verlauf der Versicherung jedes Versicherungsnehmers geführt. Auch in jungen Jahren sollten diese Pensionskonten öfter abgerufen werden, um sicherzustellen, dass alle Beitragszahlungen eingegangen sind und korrekt angerechnet werden und eventuelle Anrechnungszeiträume, z.B. für das Studieren oder die Erziehung von Kindern, miteinbezogen werden. Das Anrechnen dieser beitragsunabhängigen Zeiträume auf die Pension wird in einer Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers festgelegt.
Jeder Versicherungsnehmer erhält seit 2005 einmal jährlich eine Rente von seinem Rentenversicherungsträger. Für aussagekräftige Renteninformationen ist in der Regel eine so genannten Kontoklärung erforderlich. Dies ist eine Liste und Buchung aller rentenrelevanten Zeiträume, Löhne und Renten. Mitarbeiter über 55 Jahre bekommen ebenfalls alle drei Jahre die so genannten Renteninformationen.
Es ist wie ein Pensionsbescheid. Bei Pensionierung eines Mitarbeiters reicht er seinen Pensionsantrag bei seinem Rentenversicherungsträger ein und erhält von ihm eine Mitteilung über die Rentenhöhe. Bei den Rentenversicherungsträgern handelt es sich um öffentliche Einrichtungen, die sich nach den Bestimmungen des Vierten Sozialgesetzbuchs selbstständig führen. Der neue "Deutsche Rentenversicherer" Seit dem 1. Oktober 2005 sind die Rentenversicherungsträger in zwei bundesweit und 17 Gebietskörperschaften zusammengefasst.
Alle bezeichnen sich als Pensionsversicherung. Die Abkürzung DRV steht für den Bundesverband der Reisebüros und Veranstalter. Beide Rentenversicherungsträger sind zum Stichtag der Fusion zum Stichtag des Jahres 2005 entstanden: Die BfA und der VDR haben sich zum Bundesverband der Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. Neben der Versorgung von 40 % des Versicherungsnehmers hat sie die Aufgabe, so genannten Grund- und Querschnittaufgaben zu übernehmen.
Es geht um die Pensionspolitik im Allgemeinen. Die andere staatliche Rentenversicherungsanstalt ist die aus dem Zusammenschluss von Deutscher Pensionsversicherung GmbH, Bahnhof, See, entstanden. Aus den drei so genannte Spezialinstituten, die bisher in bestimmten Bereichen (Bergbau, Schiene und Schifffahrt) die Versicherten betreut hatten, ist die wesentlich kleinere überregionale Einrichtung geworden.
Aus der Landesversicherungsanstalt (LVA) sind die Regionalsponsoren entstanden. Jeder Call themselves nennt seinen Namen, z. B., Deutsches Rentenversicherungsunternehmen Berlin and so on. Die LVA Saxony, Saxony-Anhalt and Thuringia merged onder de r entenversicherung Mittel-deutschland and the LVA Hamburg, Mecklenburg-Western Pomerania and Schleswig-Holstein to form de rentenversicherung Nord.
Der Bundesversicherungsanstalt in Bonn (www.bundesversicherungsamt. de) obliegt die Beaufsichtigung der überregionalen Rentenversicherungsträger. Diese werden von den Beschäftigungsministerien der einzelnen Staaten überwacht. Neben der Pensionsversicherung gibt es weitere Pensionsversicherungen, wie die Agrarsozialversicherung (www.lsv. de) oder die berufliche Vorsorge von Freiberuflern wie Ärzten, Architektinnen und Anwälten.
Sie sind jedoch nicht Bestandteil der Rentenversicherungen. Nach der jahrzehntelangen Verlagerung der Arbeit von den LVAs und den Sondereinrichtungen zur BfA einigten sich die Politiker im vergangenen Jahr auf eine organisatorische Reform der Rentenversicherungsträger. Der Deutsche Bundestag verabschiedete im November 2004 das RVOrgG (Gesetz zur Reform der betrieblichen Altersversorgung); im Dezember 2004 erhielt das Bundesgesetz ebenfalls eine Mehrheitsentscheidung.
Die Rentenunterlagen mussten von einer Gebietskasse auf die BfA umgestellt werden. Per saldo sind jährlich rund 300.000 Personen von der Landesversicherungsanstalt und Sondereinrichtungen zur BfA übergegangen. Die organisatorische Reform wird auch die Größe der Regional- und Sonderinstitutionen nicht nennenswert verringern. Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigt rund 75.000 Mitarbeiter.
In dieser Hinsicht ist die Rentenversicherungsreform auch vom formalen Föderalismus in Deutschland bestimmt. Nach wie vor haben die Landesaufsichtsbehörden großen Einfluß auf die Ausgestaltung der Rentenversicherungsträger. In Oberbayern ist eine Pension nicht anders als in der Nordsee. Lediglich die Bergleute verbleiben in der Bergmannsgilde, da sie eigene Rentenansprüche haben.
Der Wegfall der Differenzierung erleichtert auch die Unternehmer, die die Beiträge zur Altersvorsorge nicht mehr anders administrieren und bezahlen müssen. Zukünftig werden 40 % aller Versicherungsnehmer durch den "Deutschen Rentenversicherungsverband", 55 % durch die Gebietskörperschaften und 5 % durch die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" abgedeckt. Zunächst prüft das System, ob die Person einer bestimmten Branche angehört, so dass die neue Person der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugewiesen wird.
Andernfalls wird die neue Person der Gebietskörperschaft zugewiesen, in deren Gebiet sie sich aufhält. Sollte der Gebietsspediteur die 55-prozentige Beteiligung bereits erreichen, wird der neue Versicherungsnehmer entweder der Pensionskasse des Bundes oder der Knappschaft-Bahn zugewiesen. Abhängig davon, ob ihre Quoten von 40 oder fünf Prozentpunkten bereits durchgesetzt wurden.
Bis zu 200.000 der ehemaligen 1945 und später geborenen Versicherungsnehmer werden jährlich die Einrichtungen tauschen, um eine Verteilung von 40-55-5% zu erzielen. Jede Person kann sich an eine Beratungseinrichtung der "Deutschen Rentenversicherung" an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von der Einrichtung, bei der ihr Depot liegt, wenden. 2. Die organisatorische Reform soll die administrativen Kosten bis 2010 um zehn Prozentpunkte senken.
Diese Einsparungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes ist die Tätigkeit der Institutionen bisher nicht sehr zielführend. Beispielsweise würde ein einzelner Pensionsantrag von 15 Leuten behandelt. Dabei profitiert die DB von der Tatsache, dass ihre Verwaltungsaufwendungen nur 1,7 % der Gesamtaufwendungen ausmachen. In der Vergangenheit ist die kleinräumige Struktur der Rentenversicherungsträger stark angestiegen.
Beispielsweise waren die Bergarbeiter bis zu ihrer Fusion 1969 bei acht Regionalverbänden mitversichert. Ausgehend vom 1889 erlassenen Invaliden- und Rentenversicherungsgesetz wurden die Vorgänger der LVA 1890 als regionaler Anbieter der ehemaligen Berufsunfähigkeitsversicherung ins Leben gerufen. Der FDGB war in der ehemaligen DDR der Rentenversicherungsträger.