Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Privatinsolvenz Kosten
Insolvenzkosten privatDie Kosten einer Privatinsolvenz| Kanzlei Schmidt
Die Kosten sind nachvollziehbar. Erste Rückfragen an uns über die Info-Hotline sind kostenfrei. Im Falle einer individuellen Beratung verrechnen wir für die erste Beratung mit ehemaligen Selbständigen und Privatpersonen max. 230,00 ? inkl. Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr für die amtliche Form und die Einreichung eines Antrags bei den Gerichten beläuft sich auf 650,00 ? inkl. Mehrwertsteuer.
Wenn kein Regelfall vorliegt und Gespräche mit Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Ämtern (z.B. Finanzbehörden) stattfinden, werden je nach Umfang Honorare von mind. 600,00 ? inkl. MwSt. erhoben. Wird - unter Abwendung des Konkursverfahrens - mit allen Kreditgebern ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, erheben wir eine Grundhonorar von 1.000,00 inkl. MwSt. und ab dem sechsten Kreditgeber eine Vergütung pro Kreditgeber von 100,00 ? inkl. MwSt.
Wird - unter Abwendung des Konkursverfahrens - mit allen Kreditgebern ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, erheben wir eine Grundhonorar von 1.000,00 inkl. MwSt. und ab dem sechsten Kreditgeber eine Vergütung pro Kreditgeber von 100,00 ? inkl. MwSt. Um die Kosten für Sie planen zu können, besprechen Sie alle Punkte mit uns.
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Offert, wenn wir mit Ihnen zusammen den Rahmen unserer Aktivitäten für das von Ihnen angestrebte Unternehmensziel - den Schuldenerlass - festgelegt haben. Um die Kosten für Sie planen zu können, besprechen Sie alle Punkte mit uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Offert, wenn wir mit Ihnen zusammen den Rahmen unserer Aktivitäten für das von Ihnen angestrebte Unternehmensziel - den Schuldenerlass - festgelegt haben.
Wenn Sie nach der Insolvenzeröffnung eine Begleitung durch das Konkursverfahren wünschen, werden je nach Umfang des Aufwandes Honorare von mind. 600,00 ? inkl. MwSt. berechnet. Wir schliessen eine Honorarvereinbarung zum Ersatz unserer Kosten ab. Wir kalkulieren die Kosten nach Ihren Angaben nach Zeitbedarf oder als Festpreis. Für einen spezialisierten Rechtsanwalt gilt ein Stundentarif von 252,10 Euro brutto (inkl. 19% MwSt. 300,00 Euro).
Sprechen Sie uns an, damit wir die Kosten zusammen errechnen.