Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Lloyd Schiffsfonds
Der Lloyd SchifffondsWieder einmal kippen die Wellen der Schifffahrtskrise und fordern ein weiteres Opfer.
Fondsschiffsportfolio II: Frankfurt am Main Regional Court sentences Deutsches Privat- und Geschaeftskunden AG to damages
Mit Beschluss vom 13. November 2016 der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat die zweite Zivile Kammer des Landgerichtes Frankfurt am Main die beschuldigte Gesellschaft zur Zahlung von Schadenersatz und zur Aufhebung der Schiffsfonds-Beteiligung am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II verpflichtet. Ein Angestellter der DB Privat- und Geschäftskunden AG empfahl dem langjährigen Kunden der beschuldigten Hausbank den Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II als sicheres und risikoloses Investment, mit dem er "nachts gut schlafen" konnte.
In jedem Fall wurden nach Ansicht des Gerichtes die maßgeblichen Beteiligungsrisiken im Zuge der Anhörung minimiert. Die Klägerin wurde nicht ausreichend darüber informiert, dass das gesamte in den Fond investierte Kapital in Bezug auf die von ihr erworbene Anlage verloren gehen könnte. Darüber hinaus wurde der Beschwerdeführer nicht ausreichend darüber informiert, dass er eventuell eingegangene Gewinnausschüttungen zurückzahlen muss.
Die Klägerin wurde außerdem nicht ausreichend über die besonderen Gefahren des in einem Schiffsfonds enthaltenen Sondervermögens informiert. Das LG Frankfurt am Main hat zugunsten des Antragstellers entschieden: Die Zweite Klagekammer des Landgerichtes Frankfurt am Main hat die Forderung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG auf Schadenersatz gegen Übertragung der Forderungen aus dem Trustvertrag mit dem Treuhänder des Sondervermögens bestätigt.
Die Vorwürfe der beschuldigten Hausbank haben der Beweisverhandlung vor dem LG Frankfurt am Main nicht standgehalten. Das Gericht war daher nach Anhörung des damaligen Bankenberaters der Klägerin davon überzeugt, dass der Rat der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG falsch war. Mit Hilfe der Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann konnte auch darauf hingewiesen werden, dass die Ratschläge der Nationalbank hinsichtlich der besonderen Gefahren hinsichtlich der Chartererlöse und der kurzfristigen Laufzeiten der Vercharterungsverträge, der Gefahren von unkalkulierbaren Betriebskosten der Schiffe und der Gefahren hinsichtlich der zu erzielenden Veräußerungserlöse der Container-Schiffe, auch unter Berücksichtigung der langfristigen Beteiligungsdauer des Fonds, keine ausreichenden Risikoinformationen geliefert haben, diese aber in jedem Fall hätten erfolgen müssen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main schloss sich ebenfalls unserer Ansicht an, dass hinsichtlich des vorhandenen Totalschadenrisikos eine Anzeigepflicht bestand, da hier risikoerhöhende Sachverhalte auftraten. Nach Ansicht des Gerichtes wurden die Gefahren der in der Klageerwiderung identifizierten und im Laufe der Konsultation erklärungsbedürftigen Beteiligung des Fonds durch den Ratgeber in der streitigen Stellungnahme heruntergespielt.
Damit hatte der Advisor den Fond in der dem Streit zugrunde gelegten Empfehlung in der Weise oral präsentiert, dass die Risikoinformationen im Prospekt und in der Kundendarstellung abgewertet wurden. Ein Grund dafür ist, dass der Ratgeber in der nicht "seriösen" Risikoberatung zum Totalschadenrisiko nur weit entfernte Szenarios zum Zeitpunkt der Ratschläge beschrieben hat, darunter die Zahlungsunfähigkeit der DBS.
Der Beklagten wurde daher die Zahlung eines Schadensersatzes auf Verlangen der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG auferlegt. Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main schließt sich einer großen Zahl von Entscheidungen im Bereich der Investitionen in geschlossene Fonds an, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum BGH für ihre Kunden erwirkt hat.
Investoren von geschlossenen Investmentfonds wird empfohlen, ihre berechtigten Forderungen von einem auf Investmentrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. 2. Kontakt: Investoren von geschlossenen Investmentfonds haben die Gelegenheit, sich über unser Formular mit uns in Kontakt zu setzen und sich über die Möglichkeiten in ihrem jeweiligen Bereich ausführlich zu erkundigen.