Lebensversicherung Abgaben an die Krankenkasse

Beiträge an die Krankenkasse

Die Lebensversicherung als Altersvorsorge Die Lebensversicherung ist für viele die wichtigste Altersvorsorge. im Unternehmen über eine für das Alter gesparte Lebensversicherung (Direktversicherung) hat die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer gesenkt. Lebensversicherungen und Steuern: Und wo sind die Fallstricke? Die Fälligkeitsleistungen, d.h.

die ausgezahlten Beiträge, sind in den meisten FÃ?llen einkommens- oder schenkungssteuerpflichtig. Teilweise müssen auch Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Diejenigen, die nicht aufpassen, sind auch in einer Steuerfalle gefangen und zahlen Steuern, die nicht wirklich notwendig wären. Nachfolgend werden die Anmerkungen zum Zeitpunkt Jänner 2016 wiedergegeben.

Wenn die Versicherten sich für Ratenzahlungen im Monat entschließen (Rentenvariante), muss der Einkommensanteil besteuert werden. Die Einkommensanteile werden regelmässig vom Versicherungsunternehmen ermittelt. Der Einkommensanteil ist umso größer, je früher die Pension beansprucht wird. Erfolgt die Auszahlung jedoch nur einmal als Pauschalabgeltung, muss unter gewissen Bedingungen nur die halbe Kapitalbeteiligung besteuert werden:

Ausgezahlt wird nach Erreichen des Alters von sechzig Jahren (bzw. ab 2012 bei Vertragsabschluss mit einer Laufzeit von sechs Jahren mit einer Laufzeit von sechs Jahren). Für die Risikoabsicherung im Falle eines Todesfalles müssen also mind. 50% der Gesamtprämien bezahlt werden. Beispiel: Alle Spenden zusammen betragen 100.000 ?. Die zugesagte Sterbegeldleistung übersteigt die Deckungsrückstellung oder den Marktwert um mind. 10% der Deckungsrückstellung, des Zeitwertes oder der Höhe der geleisteten Beitragszahlungen innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss.

Liegt die Fälligkeitsleistung in Form einer Rente vor, muss der Einkommensanteil in jedem Fall besteuert werden. Für private Lebensversicherungs- oder Rentenverträge sind Krankenversicherungsbeiträge kein Problem. Die Krankenkasse kann hier Anspruch auf die volle Beitragshöhe haben - entweder auf die einmalige Zahlung oder in jedem Fall auf die monatlichen Rentenzahlungen. Hinweis: Die Entscheidung, ob eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung vorliegt, kann im Einzelnen schwer zu eruieren sein.

Sie sollten sich daher von Fachleuten (Verbraucherzentrale, Fachanwälte) beraten lassen, wenn Sie mit Ansprüchen der Krankenkasse zu tun haben. Wenn der Versicherte einer Erstversicherung in der GKV selbstversichert ist, entstehen, soweit erkennbar, immer Krankenversicherungsbeiträge. Bei einer privaten Krankenkasse bezahlt der Leistungsempfänger jedoch keine Beitragszahlungen bei Ablauf der Leistungen. Für Pflichtversicherte besteht prinzipiell folgendes: Sind die Mitarbeiter selbst als Versicherte in der Versicherung registriert (kein Gruppenvertrag) und bezahlen sie die Beitragszahlungen selbst, besteht keine krankenversicherungsrechtliche Verpflichtung für die Stornoleistung.

Die Krankenkasse hat Anspruch auf eine anteilige Prämie auf die durch die Vorzugsbeiträge erworbenen Auslaufleistungen. Achtung: Wenn es einen Kollektivvertrag gibt, in dem der Auftraggeber der Versicherte ist, muss der Arbeitsvertrag auf den Mitarbeiter übertragen werden. Verbleibt der Versicherte beim Dienstgeber, gibt es keine Beitragsbefreiung.

Der Versicherer stellt eine Bestätigung über die Entstehung der Versicherungsprämien zur Einreichung bei der Krankenkasse aus. Bei einer Steuerschuld nach den oben genannten Regelungen können die Sparerpauschalen in Abzug gebracht werden (801 ? für Alleinstehende, 1602 ? für Verheiratete). Tipp: Die für den Versicherungsabschluss gezahlten Courtagen sind Abschlusskosten, die den zu versteuernden Gewinnanteil mindern.

Wird die Fälligkeitsleistung als Pension ausgezahlt, ist die Einkommenskomponente der Zinsaufwand in der Periode des Rentenbezuges. Rückkaufwerte aus alten Verträgen vor dem 01.01.2005 sind steuerpflichtig, wenn eine der unter Ziffer 11 aufgeführten Bedingungen ausbleibt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Zinserträge auch dann steuerpflichtig sind, wenn der Rückkaufwert die Höhe der geleisteten Einzahlungen nicht übersteigt (12 K 10521/05).

Rückkaufwerte aus Aufträgen ab 2005 müssen nach den allgemeinen Vorschriften besteuert werden (siehe Ziff. 2 ff.). Bei einer Kündigung vor dem Ende von zwölf Jahren oder vor dem Alter von sechzig (bzw. 62) Jahren ist der gesamte Gewinnanteil zu versteuern. Die Steuerschuld ergibt sich, wenn die Verzinsung von Versicherungsdarlehen Vorrang hat. Ist die Verzinsung der Schuld geringer als bei einem gewöhnlichen, durch den Vertrag abgesicherten Darlehen, ergibt sich grundsätzlich eine Körperschaftsteuer.

Die Steuerschuld ergibt sich auch, wenn die Deckungssumme durch das Policendarlehen reduziert wird. Frühere Vertragsabschlüsse vor dem Stichtag des Vertragsabschlusses unterliegen der Steuerschuld, wenn sie bei Abschluss des Policendarlehens 12 Jahre lang nicht existieren oder das Todesfallkapital weniger als 60% der Prämiensumme beträgt. Der Einkommensanteil ist insoweit steuerpflichtig, als immer eine Steuerschuld vorliegt (siehe Erläuterungen Nr. 2 ff.).

Jänner 2005 sind steuerbefreit, wenn der Auftrag seit mindestens zwölf Jahren besteht und die Beitragszahlung für fünf Jahre erfolgt ist. Die Veräußerungsgewinne ergeben sich aus der Summe des Kaufpreises und dem Gesamtbetrag der Einlagen. Vorsicht: Der Erwerber einer Versicherung bezahlt immer eine Steuer, insbesondere wenn er den Versicherungsvertrag frühzeitig beendet, um den Ertrag anderswo anlegt.

Der Rückkaufwert abzüglich Mehrwertsteuer wird immer von der Krankenkasse bezahlt. Der Versicherungsbetrag, der einen steuerpflichtigen Anteil von 100.000 Euro beinhaltet, wird dem gemeinsamen Konto angerechnet. Wohnen die beiden ohne Heiratsurkunde zusammen, beläuft sich die derzeitige Zulage (Januar 2016) auf EUR 15.000. Im Beispiel würde die Firma in den letzten zehn Jahren keine Schenkungssteuer in Höhe von ca. EUR 30000 entrichten müssen.

Für verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen beträgt die Befreiung jedoch 500.000 ?. Sie müssen dazu zwei Lebensversicherungen abschliessen und sich abwechselnd "quer" absichern. Beides schließt eine Lebensversicherung ab. Allerdings versichert sie nicht ihr eigenes Schicksal, sondern das ihrer Partner. Konsequenz: Der hinterbliebene Ehegatte ist immer auch der Nutznießer aus dem Arbeitsvertrag des Ehegatten.

Diese Lebensversicherung wird nicht vererbt. Wie verhält es sich mit der zweiten Lebensversicherung, die der hinterbliebene Lebenspartner für den gestorbenen Lebenspartner als Anspruchsberechtigten abschließt? Mit dem Tode wird dieser Auftrag Teil des Nachlasses. Für die Berechnung der Steuern wird jedoch nur der Teil der Erträge aus dem Rückkaufwert herangezogen.

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