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Rürup Rente 2016
Die Rürup-Rente 2016Die Beiträge für eine Rürup-Rente sind ab 2015 höher abzugsfähig! Bis 2015 galt ein maximaler Sonderausgabenabzug von 20.000 Euro, der jedoch 2016 geändert wurde. Rürup-Rente - Riester-Rente - Hans Eichel. 2016: Debekas Riester-Rente "ausstehend".
Steuerfreibeträge für die Rürup-Rente 2016
Die Steuerfreibeträge für die Rürup-Rente / Grundrente wurden ab 2016 angehoben. Die neuen Maximalsätze für die Rürup-Rente bzw. Grundrente für 2016: Da die Einkommensgrenze für die Knappschaft zum Wendepunkt 2016 von 89.400 auf 91.800 Euro angestiegen ist, werden auch die Rürup-Rentenfreibeträge anwachsen. Die Steuerfreibeträge sind seit 2015 an die Maximalbeträge der Knappschaft gebunden.
Während bisher die strengen Grenzwerte von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehegatten gelten, sind die Steuerfreibeträge für die Rürup-Rente nun an die Höchstbeträge der Bergmannsrente gebunden. Damit ist gewährleistet, dass die Steuerfreibeträge auch in den nächsten Jahren stetig steigen werden. Ab 2015 wird es zudem wie bei der Riester-Rente möglich sein, 12 monatliche Leistungen in einer Zahlung unterzubringen.
Im Jahr 2016 ergeben sich folgende Berechnungsergebnisse: Der maximale zuschussfähige Betrag für Pensionsaufwendungen wird auf den vollen Euro-Betrag aufaddiert. Daraus resultiert ein Steuerfreibetrag von 22.766 für Alleinstehende und 45.532 für Ehen. Die folgenden Abgaben sind bei dieser Freistellung zu berücksichtigen. Für die meisten Grundrenten ist es möglich, die Jahresprämien durch eine Zusatzzahlung in der vorhandenen Police zu erhöhen.
Damit sind die neuen Höchstwerte für 2016 bereits einkalkuliert.
Neue Höchstgrenze für Rürup-Rente 2016
Die Höchstgrenze, die als besonderer Ausgabenabzug für Beitragszahlungen gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b doppelter Buchst. aa StG beansprucht werden kann, ist seit 2015 im Rahmen des "Gesetzes zur Angleichung der Steuervorschriften an das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft und zur Ergänzung der weiteren Steuervorschriften" mit dem Maximalbetrag für die Bergarbeiter-Rentenversicherung (West) verbunden.
Am 27. November 2015 hat der Nationalrat die Sozialversicherungsverordnung 2016 (Sozialversicherungsverordnung 2016) verabschiedet. Dementsprechend liegt die Bemessungsgrenze für die Bergmannsrente (West) für 2016 nun bei 91.800 Euro pro Jahr. Die Beitragssätze für 2016 bleiben mit 24,80% konstant. Daraus resultiert ein erneuter Maximalbetrag von 22.767 p.a. für Alleinstehende und 45.534 p.a. für Ehepaare, die gemeinsam nach 10 Abs. 3 Satz 1 für die Rürup-Rente veranlagt werden.