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Altersvorsorge Tipps
Tipps zur PensionierungSieben Tipps zur Altersvorsorge
Die Altersvorsorge zu planen ist für viele Selbständige eine große Aufgabe. Wenn Sie einige Tipps berücksichtigen, können Sie auch in Niedrigzinsphasen ein praktikables Finanzierungskonzept für das Rentenalter entwickeln. Die Altersvorsorgeplanung wird für viele Selbständige zu einer großen Aufgabe, da die nach wie vor zinsgünstige Phase die Rendite von ehemals reinen Altersvorsorgeprodukten wie z. B. Sonnenbutter abschmilzt.
Die folgenden Tipps geben Ihnen eine Orientierungshilfe. In einem ersten Arbeitsschritt wird ermittelt, welche Anwartschaften bereits entstanden sind und ob bereits Rentensparverträge - wie Kapitallebensversicherung oder Pensionsversicherung - bestehen. Wesentliche Informationsquellen: die jährlichen Renteninformationen der Pensionsversicherung und die jährlichen Informationen des Erstversicherers. Auf Grund der derzeitigen Zinssituation sollte das Garantieszenario als Grundlage herangezogen werden.
Die Pflichtmitgliedschaft der Selbständigen in der GRV ist abhängig von ihrer Erwerbstätigkeit und rechtlichen Form. Jeder, der sich als selbständiger Unternehmer selbständig macht und dessen Unternehmen in Anhang A der Gewerbeordnung aufgeführt ist, ist seit 18 Jahren Mitglied des GRV. Gewerbetreibende anderer Gewerke und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.
Mindestens die derzeitigen Lebensunterhaltskosten im Pensionsalter sollten entweder durch die Zugehörigkeit zur staatlichen Altersvorsorge oder durch eine Grundrente - die so genannte Rüruprente - absichern. Gegenwärtig ist die vom Kapitalmarkt unabhängige Einlage in die staatliche Altersvorsorge im Gegensatz zum Rürup-Sparplan in der Tiefzinsphase durchaus seriös. Wer reifer wird, profitiert davon, dass die Höhe der Beitragszahlungen und das Niveau der Renten auf mittlere Sicht konstant bleibt, meint die Jury der Stiftung Warentest und empfiehlt: "Freiwillige Beitragszahlungen in die Altersrente sind für alle über 50 Jahre lohnenswert.
"Nach dem Übergang in die Selbständigkeit sollten Handwerksbetriebe so rasch wie möglich mit dem Vermögensaufbau anfangen. Eine kapitalbildende Lebens- oder private Rentenversicherung ist bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau weniger ratsam. Die Investitionsformen sind etwas starr und erwirtschaften aufgrund der inneren Werte oft nur Nettoerträge, die den inflationsbedingten Verlust an Kaufkraft nicht ausgleichen.
Die Verbraucherberatungsstellen, die Deutsche Rentenversicherung Bund unter deutsche-rentenversicherung. de und fee-based advisors for investments oder freiberufliche Pensionsberater, deren Verband unter anderem eine Adressenliste unter rentenberater.de zur Verfügung stellt, bieten unabhängige Pensionsberatung an. Bei der Altersvorsorge können verschiedene Formen der Geldanlage eingesetzt werden. Schlussfolgerung: Wer als Handwerksbetrieb nicht oder nicht mehr obligatorisch versichert ist, kann die freiwilligen Zahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherungen berücksichtigen.
Sie können wie die obligatorische Versicherung für steuerliche Zwecke einbehalten werden. Die Freiwilligen können ihre eigenen Spenden bestimmen und bis Ende des nächsten Jahres einbringen. Aufgrund ihres lebenslangen Rentencharakters ist die staatliche Altersvorsorge eine vernünftige Grundversorgung für den Nachruhestand. Schlussfolgerung: Für Selbständige wird das Sparen in erster Linie durch eine steuerbegünstigte Grundrente als Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge betrachtet.
Die pflichtversicherten Gewerbetreibenden können auch mit einem Riester-Sparplan von der staatlichen Unterstützung Gebrauch machen. Schlussfolgerung: Gerade für die jüngeren Selbstständigen bietet das Fondssparen eine gute Alternative zur Altersvorsorge. Entsprechende Vorsorge für Sanierungsmaßnahmen ist bei der Finanzplanung im Alter von Bedeutung.