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Vermietungen | Wohn- und Bürovermietungen Groth & Schneider verfügt über eigene Mitarbeiter für die Anmietung von Immobilien im Privat- und Gewerbebereich. Besichtigung von Terminen, Suche nach neuen Mietern, Anzeigenschaltung, Verhandlungsführung etc. Zu unserem Angebot gehören Apartments, Geschäftsräume und individuelle Häuser in den besten Lagen. Leistungsstark & freundlich - Büroflächen am "Winterhuder Marktplatz" Büroflächen im Gewerbegebiet "Alte Friesenbrauerei" Vielfältige Büro-/Praxis-/Atelierflächen gegenüber der "Schanze" Ansprechende Büroflächen zwischen der " Staatsoper und den " Kolonnaden " Melden Sie sich für unseren Rundbrief an und wir informieren Sie in regelmässigen Zeitabständen.

Der Mietwohnungsbau in Wien unter Einbeziehung einer.... - Sven K. Mario Haberreiter

Haberreiter wurde 1978 in St. Pölten, Niederösterreich gegründet. Er hat nach vielen Jahren in der Versicherungswirtschaft seinen Schritt in die Immobilienwirtschaft mit Erfolg abgeschlossen. Er betreibt heute sehr gut eine eigene Immobiliengesellschaft, die im Zentralbereich Niederösterreichs und in Wien zuhause ist. Herr Haberreiter ist staatl. gepr. Immobilientreuhänder und besitzt die gewerblichen Lizenzen für Makler, Hausverwalter und Projektentwickler.

Er hat sein Immobilienmanagementstudium an der Donau-Universität Krems absolviert. Er ist mit seinem Betrieb heute ein gefragter Partner, wenn es um den Vertrieb, die Bewirtschaftung oder den Bau von Immobilien geht. Er ist auch Schriftsteller, Experte und Dozent auf dem Gebiet der Immobilien.

Die Rechte und Verpflichtungen beim Erwerb einer Liegenschaft und beim Hausbau.... - W. Renz

Wer eine Immobilie oder ein altes Gebäude, ein neu zu errichtendes oder gar nur zu produzierendes Wohnhaus oder Stockwerkeigentum erwerben oder veräußern will, erlebt alles über die wesentlichen Bestimmungen im Grundstückskaufvertrag, z.B. über die Gewährleistungs- und -pflichten, über Wertermittlung, über Abgaben und Auslagen. Der Eigentümer wird über die Gefahren informiert, dass er die gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Stadtverwaltung gemäß der bereits getroffenen Statuten oder Entscheidungen auferlegt werden.

Ebenso ist der Berater eine nützliche Hilfestellung für einen Bauunternehmer, Architekt, Handwerker oder sonstige Entrepreneur, wenn es um die in den Einzelverträgen zu bestimmenden Konditionen, um Architektenhonorare, Leistungsbeschreibungen, Werklohn, Vorauszahlungen, Akzeptanz- oder Beendigungsrechte geht. Völlig neu ist das am 1. Januar 2018 eingerichtete Recht des Auftraggebers, einen Architektur- oder Bauauftrag während der Vertragslaufzeit unilateral, d.h. gegen den Wunsch des Bauherren, zu abändern.

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