Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Immobilien Wohnung Mieten
Real Estate Wohnung mietenDer Mietwohnungsbau in Wien unter Einbeziehung einer.... - Sven K. Mario Haberreiter
Haberreiter wurde 1978 in St. Pölten, Niederösterreich gegründet. Er hat nach vielen Jahren in der Versicherungswirtschaft seinen Schritt in die Immobilienwirtschaft mit Erfolg abgeschlossen. Er betreibt heute sehr gut eine eigene Immobiliengesellschaft, die im Zentralbereich Niederösterreichs und in Wien zuhause ist. Herr Haberreiter ist staatl. gepr. Immobilientreuhänder und besitzt die gewerblichen Lizenzen für Makler, Hausverwalter und Projektentwickler.
Er hat sein Immobilienmanagementstudium an der Donau-Universität Krems absolviert. Er ist mit seinem Betrieb heute ein gefragter Partner, wenn es um den Vertrieb, die Bewirtschaftung oder den Bau von Immobilien geht. Er ist auch Schriftsteller, Experte und Dozent auf dem Gebiet der Immobilien.
Die Rechte und Verpflichtungen beim Erwerb einer Liegenschaft und beim Hausbau.... - W. Renz
Wer eine Immobilie oder ein altes Gebäude, ein neu zu errichtendes oder gar nur zu produzierendes Wohnhaus oder Stockwerkeigentum erwerben oder veräußern will, erlebt alles über die wesentlichen Bestimmungen im Grundstückskaufvertrag, z.B. über die Gewährleistungs- und -pflichten, über Wertermittlung, über Abgaben und Auslagen. Der Eigentümer wird über die Gefahren informiert, dass er die gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Stadtverwaltung gemäß der bereits getroffenen Statuten oder Entscheidungen auferlegt werden.
Ebenso ist der Berater eine nützliche Hilfestellung für einen Bauunternehmer, Architekt, Handwerker oder sonstige Entrepreneur, wenn es um die in den Einzelverträgen zu bestimmenden Konditionen, um Architektenhonorare, Leistungsbeschreibungen, Werklohn, Vorauszahlungen, Akzeptanz- oder Beendigungsrechte geht. Völlig neu ist das am 1. Januar 2018 eingerichtete Recht des Auftraggebers, einen Architektur- oder Bauauftrag während der Vertragslaufzeit unilateral, d.h. gegen den Wunsch des Bauherren, zu abändern.