In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Privatinsolvenz Pfändung
Pfändung der PrivatinsolvenzPrivatinsolvenzen und Beschlagnahmen| Wie können Beschlagnahmen beseitigt werden?
Der Entscheidung, die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen anzumelden, gehen meist unliebsame Gerichtsvollzieher- und Pfändungserfahrungen voraus. Hält ein Zahlungspflichtiger seine regulären Leistungen an die Zahlungsempfänger zurück, leitet er Vollstreckungsmaßnahmen zur Verwertung seiner Forderung ein. Erfahrene Kreditgeber ziehen es als wirksame Maßnahme vor, Konten oder Löhne anzulegen.
Sind Sie in einer solchen Schuldenkrise gefangen, kann der Insolvenzantrag nicht nur wegen der Möglichkeit einer späteren Befreiung von der Restschuld der rechte Weg für Sie sein. Durch die Insolvenzeröffnung werden Sie auch von dem Umstand entlastet, dass jeder Kreditgeber seine eigenen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchführt.
Falls Sie mit mehreren Kreditgebern Verpflichtungen haben, für die Sie keine Zahlung mehr vornehmen können, wird jeder dieser Kreditgeber mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestrebt sein, so viel wie möglich durch Abschottung zu erhalten. Nur die Eröffnung eines Gerichtsinsolvenzverfahrens stellt sicher, dass der Konkurrenzkampf der befriedigenden Kreditgeber aufhört.
Nur sehr wenige Kreditgeber stimmen sich mit dem Kreditnehmer ab. Daher sind solche Kreditgeber oft wenig gewillt, sich an einem aussergerichtlichen Vergleich zu beteiligen, wenn ihre Ansprüche nicht in vollem Umfang beglichen werden sollen. Nur wenn das Verbraucher-Insolvenzverfahren anhängig ist, sind einzelne Vollstreckungsmaßnahmen verboten und können vom Gericht aufgehoben werden.
Unter bestimmten Bedingungen ist dies auch für Gläubiger, die nicht an einem Konkursverfahren teilnehmen, der Fall. Übrigens können Sie keine Privatinsolvenz im Internet eintragen! Das Erlöschen der von den Kreditgebern selbst eingeleiteten Einzelpfändungen nach Insolvenzeröffnung führt nicht zu einer Rückgabe der Verfügungsgewalt über Ihr Eigentum.
Bereits bei der Insolvenzvorbereitung brauchen Sie kompetente Unterstützung, da Sie eine Privatinsolvenz nur dann mit Erfolg abwickeln können, wenn Sie den - unbedingt erforderlichen - aussergerichtlichen Vergleichsversuch durch eine "geeignete Instanz oder Person" nach 305 Insolvenzverordnung (InsO) durchlaufen haben. Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren im Bereich der Privatinsolvenz tätig und haben daher viel Erfahrung im Bereich des Umgangs mit Kreditgebern und Insolvenzgerichtsbarkeiten.
Es ist unsere Pflicht, Ihre Pfändung durch eine Privatinsolvenz zu beendigen und vor allem die Schuldfreiheit für Sie zu erwirken!