König & Cie

Kšnig & Cie

Frau König studierte Psychologie und Kommunikationspsychologie an der Universität Koblenz-Landau und der Universität Turku (FIN). Prof. Dr. Wolfgang König. Leo der Löwe, König der Tiere, hat kürzlich Gesetze erlassen, die ihm zusagen.

Dr. med. Edith König-Hetzenauer COACHING-TRAINING-CONSULTING. wingwave-Training. wingwave-Coaching. Hilfsbischof König ist Mitglied der Weltkirchenkommission (X) und deren Unterkommission für Lateinamerika (insbesondere ADVANIAT).

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König von Schweden ist das königliche Oberhaupt von Schweden. Der amtierende König seit dem 1. Juli 1973 ist Carl XVI Gustaf. Der König hat keine wirklichen Kräfte. Die gesetzgeberische, haushaltspolitische, staatliche und administrative Aufsicht obliegt dem Bundestag, die vollziehende Gewalt den Regierungen, Verwaltungen und Kommunen und die Justiz den Justizbehörden.

König oder Kýnigin, die den Schwedenthron nach dem Erbrecht hýlt, ist Regierungschef. Für diese Anwendbarkeit gelten die Bestimmungen der Konstitution über den König, wenn eine Dame Staatschef ist. Der Staatschef wird vom Premierminister über die Reichsangelegenheiten informiert. Gegebenenfalls tritt die Bundesregierung im Rahmen des Rates unter dem Vorsitz des Staatschefs zusammen.

Der Staatschef muss die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen und das achtzehn. Der Staatschef muss sich mit dem Premierminister beraten, bevor er ins Ausland reist. Wird der König durch Erkrankung, Reisen ins Ausland oder aus anderen Umständen an der Ausübung seines Amtes gehindert, so nimmt ein nicht gehindertes königliches Familienmitglied das Amt des Staatsoberhauptes an seiner Statt als vorläufiger kaiserlicher Verwalter gemäß der derzeitigen Erbfolge an.

Nach Ablauf des Königshauses ernennt der Bundestag einen Staatschef, der bis auf weiteres das Amt des Staatsoberhauptes ausübt. Gleichzeitig ernennt der Bundestag einen Stellvertreter des Reichsverwesers. Das gleiche trifft zu, wenn der König verstirbt oder zurücktritt und der Thronerbe noch nicht achtzehn Jahre ist. Wird der König sechs Monate lang ständig an der Ausübung seines Amtes gehindert oder hat er dies unterlassen, so hat die Bundesregierung dies dem Bundestag zu melden.

Über die Abdankung des Königs beschließt der König. Steht für das Büro niemand zur Verfügung, der die Bedingungen nach 3 oder 4 erfuellt, kann der Reichstag aufgrund einer Regierungsverordnung eine andere Persönlichkeit zum provisorischen Reichsverweser ernennt. Die Reichstagspräsidentin oder, im Fall seiner Verhinderung, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Reichstags fungiert im Auftrag der Bundesregierung als provisorischer Staatsverweser, wenn keine andere Persönlichkeit dazu in der Lage ist.

Er kann nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Für sein Handeln als Staatschef kann der Staatsverweser nicht haftbar gemacht werden. Die königliche Verwaltung ist ererbt.

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