Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Wer ist der Rentenversicherungsträger
Der RentenversicherungsträgerWelche Rentenversicherungsträger sind verantwortlich und wer zahlt die Beitragszahlungen?
In der Regel ist der Rentenversicherungsträger verantwortlich, bei dem die pflegerische Person aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit neben der pflegerischen Betätigung letztversichert war oder derzeit ist. Wurden vor Aufnahme der pflegerischen Tätigkeiten keine Beitragszahlungen in die gesetzliche Pensionsversicherung geleistet, ist der Deutsche Rentenversicherungsverein oder die zuständige Landesanstalt verantwortlich. Bei nicht erwerbstätigen Pflegekräften werden die Rentenversicherungsbeiträge ausschließlich von der Agrarischen Pflegekasse erstattet.
Die Privatversicherung übernimmt die Kosten für Betreuer, die eine bei einer Privatversicherung versicherte Person pflegen. Für die Höhe der Beitragszahlung ist der auch für die Mitarbeiter geltende Beitrag zur Pensionsversicherung mitentscheidend. Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung ist der Versorgungsgrad des Betreuten und die im betreffenden Kalendermonat effektiv in Anspruch genommene Pflegeleistung (Pflegegeld, Sachleistung, Verknüpfung von Pflegebeihilfe und Sachleistung).
Der Rentenversicherungsbeitrag wird dem Rentenversicherungsträger jeden Monat ausgezahlt.
273 SGB VI Kompetenz der Pensionsversicherung
Bergmannsgilde Eisenbahnsee
Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See handelt es sich auch um Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Jänner 1992 aufgrund einer Anstellung in einem Nichtbergbauunternehmen für die Zeit dieser Anstellung bei der Knappschaft abgesichert waren. Wenn Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmensteils, für dessen Arbeitnehmer die Knappschaft bereits vor dem 1. Jänner 1992 verantwortlich war, durch Fusion, Wandlung oder sonstige Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach dieser Massnahme in einem anderen Unternehmen oder Unternehmensteil aktiv werden, verbleibt die Verantwortung für die Zeitdauer dieser Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung Köln.
Die Knappschaft ist die Knappschaft-Bahn-See für die Freiwilligkeitsversicherung verantwortlich. In den Fällen, in denen eine Pension zum Zeitpunkt des Wechsels der Zuständigkeit nach 130 und 136 bereits bezogen wurde, haftet für die Zeit des Rentenbezugs der bisher befugte Rentenversicherungsträger.
Besteht zum Stichtag ein laufendes Geschäft mit einem bisher kompetenten Rentenversicherungsträger, besteht die Haftung bis zu dessen Abschluß fort. In der Knappschaft sind die Mitarbeiter der Knappschaft bis zum Stichtag der Knappschaft mitversichert. Bei Versicherten, die am Stichtag der Knappschaft am Stichtag der Knappschaft angestellt und in der Knappschaft Rente abgesichert sind, verbleibt die Knappschaft-Bahn-See für die gesamte Laufzeit dieser Arbeit.
Gleiches trifft auf die Mitarbeiter der Knappschaft-Bahn-See zu, deren Anstellung direkt auf ein Schulungsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland zum Stichtag 3. Oktober 2005 folgt. a) Die Knappschaft-Bahn-See haftet weiterhin für Arbeitnehmer, die am Stichtag des Jahresabschlusses gemäß 3 der Statuten der ehemaligen Bundesbahn-Versicherungsanstalt bei diesem Versicherer beschäftigt waren und die nicht dem Kreis der Personen angehören, für die die Knappschaft-Bahn-See gemäß 129 (1) eintritt.