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Direktversicherung Krankenkasse
Erstversicherung KrankenkasseFür eine geeignete Änderung der gesetzlichen Grundlagen nach §§Â 226 und 229 des SozialgesetzbuchesLeider der hier geschaffen hat, dem Arbeitnehmer eine kostspielige Betrugsverpackung. Mit dieser Form der Altersvorsorge zahlt der Dienstgeber den Beitrag zur Versicherung (auch Riester/ Rürup) aus dem Bruttogehalt. aG+an - Aktie + Krankenpflegeversicherung - wird dem Mitarbeiter bei Zahlung in Rechnung gestellt. auf Anfrage.
Bei der gültigen Praktik ist es ein Abzocker des Mitarbeiters über, den nur der Auftraggeber und die Krankenkasse erfreuen können. Der Krankenversicherer zahlt ohne andere Leistungen als die Berechnung der Beiträge. Die Arbeitgeberin ist erfreut, über den Gewinner zu erhöhen, da der Gesamtbeitrag sie von der proportionalen KV-Beitragspflicht "automatisch" befreit.
Erst 2004, lange nach der Vorsorgediskussion über die Riester- und Rürup-Programme (geführt), wurde diese Krankenversicherungsverordnung verabschiedet. Wäre diese nachträgliche Abzockereien der Krankenversicherungen von Beginn an gültig und bekannt, hätten hatten diese Vorsorge-Modelle keine Chance. Um diese Selbstbedienung der Krankenversicherung abzuschaffen, verlangen wir eine Gesetzesänderung! Gefordert wird "Bestandsschutz" für für und Verträge, die vor der Krankenkassenverordnung beschlossen wurden!
Von der Steuerbefreiung des Arbeitnehmers für die Altersversorgung sprechen wir den gesetzlichen Vertreter aus - auch wenn die AG als "Zahler" fungiert. P.S.: Mein Tipp an alle, die ihren Pensionsplan über der AG: "Das ist eine gute Idee!
Krankenversicherung für sofortige Rente und Kapitalzahlung - Steuererklärung
Bei einer Sofortversicherung oder einer Direktversicherung sollten die Mitarbeiter Steuerbelastungen und Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen. Bei einer Direktversicherung des Arbeitnehmers ist dies zu beachten: Der verwendete Lohnanteil wird mit einem Pauschalsatz versteuert. Darüber hinaus muss der Mitarbeiter für die Kapitalabfindung aus der Direktversicherung und für eine sofortige Rente Krankenversicherungsbeiträge entrichten, informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des deutschen Anwaltvereins (DAV) und nimmt Bezug auf ein Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 84/15).
In diesem speziellen Falle hat der Unternehmer eine Lebensversicherung in Gestalt einer Direktversicherung für einen Angestellten abgeschlossen. Der Mann bekam nach Ablauf des Versicherungsvertrages einen Pauschalbetrag von rund 116.000 EUR. Hierfür verlangte die Kranken- und Pflegeversicherung anteilige Zuzahlungen. Die Mitarbeiterin nutzte rund 113.000 EUR der Abfindung und legte sie in eine sofortige Rentenversicherung an und zahlte ihm rund 500 EUR pro Monat.
Auch die Krankenkasse verlangte wieder Einlagen. Mit Recht haben die Gerichte des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz geurteilt. Dabei haben sie sich darauf gestützt, dass es sich um zwei verschiedene Aufträge handelte. Der Anspruch der Kranken- und Krankenpflegeversicherung ist gerechtfertigt. Bei beiden Verträgen - Direktversicherung und sofortige Rente - sind Beitragszahlungen zu leisten.